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Thomas Blenke

18.04.2024 Sitzungen 17/93

Also, noch einmal – ich war vorhin ein bisschen schnell mit den Zahlen; deswegen jetzt noch mal langsam –: Unter den 31 Drittstaatsangehörigen befinden sich nach dem Ausländerzentralregister elf Personen mit einer Niederlassungserlaubnis, fünf Personen mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, vier Personen mit einer Duldung und drei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis. Was jetzt Ihre Frage nach ausländerrechtlichen Konsequenzen angeht: Davon gehe ich aus. Wir arbeiten hier übrigens repressiv auch intensiv mit den entsprechenden Ausländerbehörden zusammen. Beteiligt ist auch der „Sonderstab gefährliche Ausländer“, den Sie kennen. Sie wissen, dass wir damit ganz gezielt die harten Straftäter verfolgen und ausländerrechtlich behandeln. Das ist auch hier der Fall.

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