Dr. Patrick Rapp
Frau Gericke, vielen Dank. – Bevor wir etwas kontrollieren können, müssen wir es natürlich festschreiben. Insofern ist beides nicht voneinander zu trennen. Sie haben von einem Kontrolldefizit gesprochen; das würde ich so nicht unterstreichen. Natürlich – da haben Sie mit der Grundaussage recht –: Diese Tariftreueregelung speziell auch für den Personenverkehrsbereich schützt die Unternehmen logischerweise vor Billigkonkurrenz – das erleben wir leider Gottes an manchen Stellen –, aber auch vor Wettbewerbsverzerrungen. Insofern wird beides Hand in Hand gehen müssen. Ich würde aber davor warnen – – Wenn wir dann auch noch eine überbordende Kontrolle hinterlegen, die wiederum Bürokratie auslöst, stellt sich die Frage, ob das der richtige Weg ist. Aber das ist etwas, was wir uns dann auf der Strecke noch einmal ansehen müssen. Doch Sie müssen sich eines überlegen: Wenn wir kontrollieren, bedeutet das auch wieder zusätzlichen Personal- bzw. Ressourceneinsatz – was dann möglicherweise an anderer Stelle fehlt. Da wird sich zeigen müssen, wie sich in der Branche eine novellierte Gesetzgebung auswirkt und mit welchen Effekten wir nachher konfrontiert sind. Aber natürlich, denke ich, müssen wir entsprechend reagieren, wenn wir feststellen, dass die Wirkung des Gesetzes so nicht eintritt oder dass sich aufgrund fehlender Kontrolle etwas einschleicht, was die Umgehung des Gesetzes dann mehr oder minder erleichtert.
