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Dr. Patrick Rapp

17.04.2024 Sitzungen 17/92

Herr Rupp, ich hatte es anfangs schon gesagt: Es ist ja nicht die einzige Zielsetzung, zu sagen: „Wir wollen uns an den Mindestlöhnen orientieren und damit auch eine Wettbewerbsverzerrung in der Vergabe verhindern und gleichzeitig dazu beitragen, dass die Billigkonkurrenz keine weitere Stärkung erfährt.“ Vielmehr ging es uns auch darum, die Unternehmen bei uns in Baden-Württemberg bei den Vergaben gewissermaßen in eine sichere Umgebung zu stellen. Es reicht aber noch darüber hinaus: Es geht ja auch darum, dass wir – Herr Kollege Dr. Weirauch hat es angesprochen – auch mit Blick auf die Tarifzugehörigkeit von Unternehmen das System mit diesem Gesetz stärken. Grundsätzlich ist das eine Festlegung, die in ganz Baden-Württemberg Vergleichbarkeit herstellt, sodass die Unternehmen – auch vor dem Hintergrund, dass sie, wenn sie an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen, einen gewissen Aufwand haben, aber auch sicher sein müssen, dass sie, egal, wo sie sind und wo sie sich in Baden-Württemberg befinden, die gleichen Voraussetzungen vorfinden – davon ausgehen können, dass all dies in einer einheitlichen Systematik abläuft. Insofern würde ich sagen: Wir halten nicht nur aus politischen und gesellschaftlichen Gründen, sondern auch mit Blick auf das Thema Gerechtigkeit und auf die Notwendigkeit, die Betriebe bei uns in Baden-Württemberg auch in schwierigen Situationen gut zu stellen, an dieser Gesetzgebung fest und wollen das auch fortführen.

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