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Ruben Rupp

AfD 17.04.2024 Sitzungen 17/92

Herr Staatssekretär Rapp, Sie wissen ja auch, dass das LTMG zu einem Zeitpunkt eingeführt wurde, als es noch keinen bundesweiten Mindestlohn gab. Das war auch einer der zentralen Punkte, warum es damals eingeführt wurde. Wir hatten dazu mehrere Expertenanhörungen, und es gibt eigentlich fast niemanden außer den Gewerkschaften und der SPD, der dieses Gesetz für sehr gut hält. So gab es auch vonseiten des Landkreistags mehrere, die sich dafür ausgesprochen haben, es abzuschaffen. Meine zentrale Frage lautet: Liegt es in der Koalition begründet, dass Sie es nicht abschaffen wollen, oder welche anderen Gründe haben Sie, dass das LTMG in der jetzigen Form aufrechterhalten werden soll – oder muss?

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