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Dr. Patrick Rapp

17.04.2024 Sitzungen 17/92

Jetzt könnte ich beide Fragen mit einem Ja beantworten. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich habe das in den Ausführungen eigentlich auch schon dargelegt. Uns geht es ja auch darum, die Abwägung sauber zu führen, gerade in der jetzigen Zeit, in der die Betriebe über vielerlei auch multiple Krisen beeinträchtigt sind. Da gilt es, mit sehr viel Verantwortung hineinzugehen und nicht dem Zeitgeist folgend mal kurz eine Symbolik hinzulegen, sondern das sollte dann schon Tiefgang haben. Das letzte Landestariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg wurde 2013 beschlossen. Es hat also jetzt eine ganze Zeit bei sich ändernden Rahmenbedingungen gehalten. In ähnlicher Weise – diesem Anspruch wollen wir auch gerecht werden – wollen wir auch jetzt mit diesem Tiefgang arbeiten.

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