Dr. Patrick Rapp
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Weirauch, zunächst einmal danke für die Fragen. In der Tat, der Koalitionsvertrag war der Anlass für die Arbeiten an einer Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Sie haben das kommentiert mit: „Da ist Vernunft eingekehrt.“ Ja, ist es, wie es tatsächlich im Lauf ist. Aber wir wollen es gescheit machen. Zu allem anderen komme ich gleich noch. Zum einen stand natürlich auch die Klärung verschiedener rechtlicher Fragestellungen im Vordergrund, die sich aus diesen Vorgaben, die Sie gerade aus dem Koalitionsvertrag zitiert haben, ergeben haben. Wir haben dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Auf dieser Basis wurde dann ein Gesetzentwurf erarbeitet, der bereits ressortabgestimmt ist. Der Gesetzentwurf liegt seit letztem Herbst, nach den Sommerferien, den Regierungsfraktionen vor und wird dort beraten. Sie kennen ja die Abläufe. Es ist also jetzt nichts, wo man mit den Augenbrauen zucken müsste. Tatsächlich ist es so, dass wir bisher immer zunächst einen Gesetzentwurf, eine Kabinettsvorlage machen bzw. die Fraktionen und die Regierung beteiligt werden. Wenn dann ein Gesetzentwurf vorliegt, dann wird er dem Landtag vorgelegt. Dann erfolgen die Verbändeanhörung und alles, was dazu gehört. So haben wir es bisher immer gemacht. Ich denke, das ist jetzt nicht zu kritisieren. Wenn die beiden Regierungsfraktionen noch Klärungsbedarf haben, gilt es, auch das zu beachten. Das war in der Zeit von Grün-Rot auch nicht anders. Jetzt muss man dazusagen: Seit dem Abschluss des Koalitionsvertrags und mit dem, was wir heute an Rahmensetzungen haben, gab es ein paar Veränderungen. Sie kennen die Situation bzw. die Auswirkungen, die sich auf die deutsche Wirtschaft, eriode – 92. Sitzung – Mittwoch, 17. April 2024 auf die baden-württembergische Wirtschaft aus der Pandemie ergeben haben. Sie wissen, was danach mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine passiert ist mit all den Auswirkungen, die wir auch im Bereich der Wirtschaft erlebt haben. Nach wie vor ist die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern noch lange nicht auf dem Erholungspfad. Rezession nach wie vor. Inflation ist zurückgegangen. Trotzdem haben wir eine Situation, die sich noch nicht sonderlich verbessert hat. All das spielt eine Rolle. Sie kennen die Klagen, die wir aus den Betrieben hören, was die Bürokratie angeht. Deswegen hat die Landesregierung auch eine Entlastungsallianz eingerichtet, bei der es natürlich auch darum geht, zu schauen: Wo haben wir überbordende Bürokratie, wo können wir im Verlauf bestehender, aber auch laufender Gesetzgebungen nachjustieren, um Betriebe und genauso Bürgerinnen und Bürger zu entlasten? Jetzt muss ich den Ball, wenn auch über Sie, nach Berlin zurückspielen. Der Bund arbeitet ebenfalls an einem Tariftreueund Mindestlohngesetz. Das gilt jetzt zwar für die Bundesbehörden – da sind wir uns einig – und unseres für die Landesbehörden. Trotzdem halten wir es für sinnvoll, einigermaßen in einer gewissen Harmonisierung unterwegs zu sein. Das will ich jetzt an einem Beispiel festmachen. Es gibt im Land Baden-Württemberg wie auch in anderen Ländern durchaus Behördengebäude, die von beiden Seiten genutzt und auch finanziert werden, beispielsweise Bundespolizei und Landespolizei in einem Gebäude, Zoll und Landespolizei in einem Gebäude. Jetzt haben Sie eventuell zwei Garagenabschnitte, jeweils in der unterschiedlichen Eigentümerschaft. Wenn wir jetzt ohne Blick auf den Bund mit unserem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz voranpreschen, kann folgende Situation entstehen: Beispielsweise müssen 40 m Garagenwand gestrichen werden, Malerarbeiten werden vergeben. Sie haben dann die Situation, dass Sie die ganzen Nachweise und Vorgaben, die beim Bund zu erfüllen sind, erstellen müssen. Parallel, auch wenn es die gleiche Garage ist, die jedoch nur rechtlich getrennt ist, müssen Sie noch einen anderen Datensatz erstellen, um das Ganze aufseiten des Landes Baden-Württemberg zu machen. Und jetzt nehmen Sie einen Malerbetrieb mit fünf Beschäftigten, der dann erst einmal 40 Seiten Unterlagen zusammenzustellen hat, um nachzuweisen, dass er alle Vorgaben hier erfüllt hat. Da wäre es vielleicht gescheit, man würde da im Gleichklang laufen. Jetzt ist es aber so, dass das, was Sie uns vorwerfen – wir würden verschleppen und verzögern –, momentan eigentlich in Berlin zu finden ist. Möglicherweise auch deswegen – aber da müssten Sie die Koalitionäre fragen – ist man dort auch noch auf Abwarten eingestellt. Wir wollen schauen, was Berlin macht, damit man unser Gesetz entsprechend harmonisieren kann. Wie gesagt: Ich halte es für vernünftig. Was aber auch noch immer in der Diskussion steht, ist natürlich das konkurrierende Element. Auf der einen Seite wollen wir die Inhalte des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes so gut wie möglich erreichen, wobei wir auch sagen: Wir (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) müssen aufpassen, dass wir nicht überziehen. Und auf der anderen Seite haben wir natürlich die Entlastung der Betriebe genauso im Auge. Da wird es klassisch, parlamentarisch und einer Demokratie würdig zur Situation kommen, dass man entweder Kompromisslinien in dem einen oder anderen Fall sucht oder dass man vielleicht das eine oder andere generell noch mal überdenkt. Das kann ich aber nicht vorhersagen. Ich habe keine Glaskugel. Vielen Dank.
