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Muhterem Aras

17.04.2024 Sitzungen 17/92

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Herr Minister Strobl hat das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Wenn Herr Putin eine Partei in Deutschland hätte erfinden müssen, dann hätte er die Alternative für Deutschland erfunden. (Lachen bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Plat- titüden! – Zuruf von der SPD: Hat er doch!) Sie sind die fünfte Kolonne Moskaus. Eine Schande! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Zurück zur Gewaltkriminalität, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Thema, dem wir uns gern zuwenden können. Zunächst: Die Gewaltkriminalität macht 3,4 % aller Straftaten aus. Richtig ist: Wir haben bei der Gewaltkriminalität einen Anstieg um 8,8 % zu verzeichnen und damit einen neuen Höchststand. Selbstverständlich ist das für uns Anlass, uns damit zu beschäftigen. Selbstverständlich sprechen wir darüber. Klar ist: Die Gewaltkriminalität macht nur einen kleinen Teil der Kriminalität im öffentlichen Raum aus. Wahr ist aber auch, dass das von den Menschen natürlich stark wahrgenommen wird und deswegen Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden der Menschen hat. Lassen Sie mich zur Gewaltkriminalität vor allem sagen, dass wir bei der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum acht von zehn Straftaten aufklären. Das ist eine wichtige Botschaft. Acht von zehn Taten werden aufgeklärt. (Minister Thomas Strobl) An all die da draußen in Stuttgart und anderswo, die gewaltmäßig im öffentlichen Raum unterwegs sind, sei gesagt: Baden-Württemberg ist für Gewalttäter ein schlechtes Pflaster. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist in Baden-Württemberg besonders hoch. Acht von zehn Taten klären wir auf, und das ist gut so. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir benennen Zahlen und Fakten sehr klar. Ich möchte deshalb ein zweites Faktum bei der Gewaltkriminalität nennen. Man kann ja immer sehr viel philosophieren, aber klar ist: Gewaltkriminalität ist vor allem eine extrem männliche Kriminalität, und zwar sowohl, was die Täterseite, als auch, was die Opferseite angeht. Neun von zehn Gewaltkriminellen sind männlich; vier von fünf Opfern sind männlich. Gewaltkriminalität ist also eine klassisch männliche Kriminalität auf der Seite der Täter, freilich auch auf der Seite der Opfer. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, wie sich die Zahl der Tatverdächtigen, der deutschen Tatverdächtigen, der ausländischen Tatverdächtigen, in den letzten Jahren entwickelt hat. Bei den deutschen Tatverdächtigen ist etwa im Bereich der Gewaltkriminalität ein Anstieg von 4,8 % zu verzeichnen. Die Zunahme bei den nicht deutschen Tatverdächtigen ist mit 20 % deutlich höher. Das haben wir benannt und haben wir auch untersucht. Herausragend ist nach meiner Auffassung der Zusammenhang gerade in diesem Bereich mit den Mehrfach- und Intensivtätern. Von den rund 3 000 tatverdächtigen Asylbewerbern und Geflüchteten im Bereich der Gewaltkriminalität fallen rund 16 % mit mindestens zwei Straftaten auf und etwa 1 % mit mindestens fünf Straftaten. Das heißt im Klartext, eine kleine Zahl von Personen ist für sehr viele Straftaten verantwortlich. Hier setzen wir konkret an. Mit unserer landesweiten Konzeption zur Erkennung und Bearbeitung von erwachsenen Mehrfach- und Intensivtätern gehen wir zielgerichtet gegen diese Personen vor. Durch eine zentralisierte Bearbeitung und enge Abstimmung zwischen Polizei und Justiz sollen kriminelle Karrieren frühzeitig erkannt und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt werden. Damit ist es freilich nicht getan. Wer als Ausländer, als Asylbewerber mehrfach schwere Straftaten begeht, der hat sich entschieden, nicht Teil unserer Gesellschaft zu sein, die ihm Schutz geboten hat. Oder – ich will es klar sagen –: Wer mehrfach solche Straftaten begeht, hat sich entschieden, nicht in unserem Land zu leben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Deswegen haben wir in meinem Haus bereits 2018 den „Sonderstab gefährliche Ausländer“ gegründet. Inzwischen ist er beim Justizministerium angesiedelt, und wir haben in jedem Regierungsbezirk einen regionalen – in Anführungszeichen – „Ableger“. Die Stäbe sorgen für Sicherheit, indem sie ausländische Täter schwerer Straftaten und Gefährder, sofern rechtlich möglich, außer Landes bringen. Da wären im Übrigen auch Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien notwendig, wo der Bund tatenlos bleibt – eine Aufgabe, der sich die riode – 92. Sitzung – Mittwoch, 17. April 2024 FDP gern annehmen darf und bei der sie sich gern auf der Bundesebene einbringen darf, damit wir hier verstärkt Abschiebungen von Tätern schwerster Straftaten realisieren können. Der „Sonderstab gefährliche Ausländer“ hat – im Gegensatz zur FDP in der Ampelkoalition – eine ausgezeichnete Bilanz. Sie lautet, Stand Ende Januar: seit seiner Gründung 418 Abschiebungen, 334 Ausweisungen, 241 Klärungen der wahren Identität. Darüber hinaus wurde seit Bestehen der Sonderstäbe eine mittlere zweistellige Zahl von einreiseverhindernden Maßnahmen getroffen: Allein im vergangenen Jahr hat der Sonderstab an 120 Abschiebungen mitgewirkt – 120! –; das war eine beträchtliche Steigerung zum Vorjahr 2022, als es 73 Abschiebungen waren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier werden wirklich die Richtigen abgeschoben: Straftäter, Gefährder unserer Sicherheit. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist das schiere Gegenteil dessen, was die FDP dem Sonderstab vorwirft. (Abg. Anton Baron AfD: Wie viele nicht Einreisebe- rechtigte sind noch hier im Land?) Das ist kein Stillstand, sondern das ist beachtlicher Fortschritt, das ist konkretes Handeln und nicht nur Gerede. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Sorge, meine sehr verehrten Damen und Herren, bereitet im Bereich der Gewaltkriminalität – das möchte ich erwähnen, weil es mich sehr beschäftigt – die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Sie ist um 16 % gestiegen. In diesem Bereich sind inzwischen 41 % der Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Wenn ich das jetzt mal grob sagen darf: Fast die Hälfte der Tatverdächtigen sind jung oder sogar sehr jung. Von den insgesamt 6 200 erfassten jungen Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität fallen etwa 15 % als Mehrfachtäter mit mindestens zwei Straftaten und rund 1 % mit mindestens fünf Straftaten auf. Damit ist auch im Bereich der jungen Täterinnen und Täter eine kleine Zahl von Personen für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich. Wir haben bereits eine ganze Reihe von passgenauen Ansätzen entwickelt, aber das will ich schon sagen: Wenn wir eine solch starke Zunahme unter jugendlichen Straftätern haben, wenn wir nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland und darüber hinaus, beispielsweise auch in unserem Nachbarland Frankreich, feststellen müssen, dass zunehmend auch strafunmündige Kinder schwere und schwerste Straftaten begehen, Tötungsdelikte etwa, dann muss es doch erlaubt sein, dass wir uns einer solchen Thematik zuwenden. Vor ungefähr einem Jahr haben Frau Kollegin Gentges und ich beim Bund angeregt, eine wissenschaftliche Untersuchung in Sachen Strafmündigkeit durchzuführen. Wir haben gar nicht gefordert, die Strafmündigkeit von 14 Jahren auf zwölf oder sogar auf zehn Jahre herabzusetzen, so, wie das in unserem Nachbarland Schweiz oder in Großbritannien, in Nordirland oder Wales, der Fall ist, sondern wir haben lediglich an- (Minister Thomas Strobl) geregt, dieses Strafmündigkeitsalter, das ohne große wissenschaftliche Fundierung im Jahr 1923 auf 14 Jahre festgelegt worden ist, einmal einer wissenschaftlichen Evaluierung zuzuführen. Es wäre zu untersuchen, ob 14-Jährige im Jahr 2024 anders sind als 14-Jährige im Jahr 1923, was Reifegrad, Einsichtsfähigkeit und dergleichen mehr angeht. Das Ganze ist vor dem Hintergrund eines dramatischen Ansteigens der Zahl schwerer Straftaten, die durch Jugendliche und Kinder verübt werden, zu sehen. „Schnellschuss“, hat es vonseiten der SPD geheißen. „Schnellschuss!“, hat die FDP reflexhaft gerufen. Was ist denn das für ein Schnellschuss, wenn wir sagen: „Bitte untersucht dieses Phänomen einmal wissenschaftlich und ergebnisoffen“? Meine Bitte ist, dass wir auf solche reflexartigen Antworten verzichten. Ich bin dem Ministerpräsidenten ausdrücklich dankbar, dass er das gestern in der Regierungspressekonferenz unterstützt hat. Nachdem der FDP-Bundesjustizminister dies vor einem Jahr vom Tisch gewischt hat und leider auch die geschätzte Kollegin und Bundesinnenministerin unsere Forderung nach einer solchen Evaluierung, nach einer solchen wissenschaftlichen Arbeit vom Tisch gewischt hat, kann eine solche Untersuchung vielleicht doch noch bundesweit durchgeführt werden, sodass wir uns seriös damit beschäftigen und uns diesen Entwicklungen bei jungen Menschen in Sachen Prävention, aber auch in Sachen Repression freundlich, aber auch faktenbasiert zuwenden können. Das ist jedenfalls unsere Forderung in diesem Zusammenhang. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Sascha Bin- der SPD) Daneben gibt es all die weiteren Maßnahmen, die wir in Baden-Württemberg bereits eingeleitet haben. Aus Zeitgründen muss ich darauf verzichten, sie Ihnen darzustellen. Klar ist aber unser Ziel: Kriminelle Karrieren sollen erst gar nicht entstehen. Das ist doch ganz klar. Deswegen ist es wichtig, frühzeitig gegenzusteuern. Hierzu tragen natürlich eine ganze Reihe von Angeboten – Frau Kollegin Schopper, wir sind das Thema „Gewaltprävention in Schulen“ miteinander angegangen – bei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bereits eingangs gesagt: Gewalttaten, Aggressionsdelikte, Sexualdelikte auf unseren Straßen, Wegen und Plätzen machen vielen Menschen Angst und sorgen bei ihnen für einen Verlust des Sicherheitsgefühls. Das wissen wir. Das nehmen wir ernst. Gleichzeitig ist auch wahr: Nirgendwo in Deutschland lebt es sich so sicher wie in Bayern und Baden-Württemberg. Wir sind, was die Kriminalitätsbelastung, die jährliche Zahl der Straftaten betrifft, bei unter 5 000 Straftaten pro 100 000 Einwohnern. In anderen Ländern in Deutschland liegt die Kriminalitätsbelastung bei 12 000, 14 000 Straftaten pro 100 000 Einwohnern. Das heißt, dort ist die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, zweimal, dreimal so groß wie bei uns in Baden-Württemberg. Selbstverständlich unternimmt unsere Polizei alles, was machbar ist, um solche Taten aufzuklären, zu bekämpfen sowie die Täterinnen und Täter konsequent zur Rechenschaft zu ziehen. Das geschieht nirgendwo so erfolgreich wie in Baden-Württemberg. Dafür arbeitet die Polizei – in diesem Jahr – an 366 eriode – 92. Sitzung – Mittwoch, 17. April 2024 Tagen, an sieben Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag sehr erfolgreich. Engagiert und erfolgreich sorgt die Polizei dafür, dass wir in einem sicheren und freien Land leben dürfen. Dafür danken wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von ganzem Herzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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