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Jan-Peter Röderer

SPD 10.04.2024 Sitzungen 17/91

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Juni 2022 besaßen gerade einmal 172 000 Bewohnerinnen und Bewohner des Landes einen Anwohnerparkausweis, und das über das Land verteilt in ganz unterschiedlichen Städten und Gemeinden. Wangen im Allgäu, Weingarten, Wernau, auch meine Heimatstadt im Gemeindeverwaltungsverband Eberbach-Schönbrunn – das sind sicherlich alles keine Kommunen, an die man zuerst denkt, wenn man über das Thema Anwohnerparkgebühren spricht. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2017 nutzen über das ganze Land verteilt gerade einmal 17 % der privaten Pkw-Nutzerinnen und -Nutzer einen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum. Selbst in Großstädten mit über einer halben Million Einwohnern besitzen demnach 75 % keinen Anwohnerparkausweis. Deswegen gleich zu Beginn: Von der Thematik des von der AfD vermuteten Massenphänomens explodierender Anwohnerparkgebühren ist in Relation zur gesamten Einwohnerzahl von Baden-Württemberg wieder einmal nur ein sehr begrenzter Personenkreis betroffen. (Zuruf: Aha!) Selbstverständlich muss man die Sorgen einiger Weniger auch ernst nehmen. Das ist ganz klar. Das sollten wir auch alle tun, das machen wir auch alle. Man muss aber auf die regionalen Unterschiede und die Besonderheiten eingehen. Um dem gerecht zu werden, hat das Land im Sinne der Subsidiarität, wonach Sachverhalte, die am besten vor Ort geregelt werden können, auch dort entschieden werden, mit der Verordnung vom Juli 2021 den Kommunen im Land als örtliche untere Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit gegeben, die Festsetzung von Bewohnerparkgebühren mit einer eigenen Gebührenordnung zu beschließen. Verehrte Herren Antragsteller, Ihre abstrusen Ausführungen sind auch noch falsch adressiert, weil weder der Bund noch (Jan-Peter Röderer) das Land Parkgebühren erhöht haben. Die AfD ist doch sonst auch eine große Befürworterin von Eigenverantwortung, von selbstständigen Entscheidungen vor Ort. Sie wollen auch auf europäischer Ebene den „Dexit“, weil Brüssel angeblich alles regelt und zu weit weg ist. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Insofern verstehe ich an diesem Punkt die künstliche Aufregung nicht. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Nun gibt Baden-Württemberg die Entscheidung über konkrete Maßnahmen an die Kommunen ab. Das ist Ihnen auch wieder nicht recht. Sie müssen sich schon einmal entscheiden, was Sie eigentlich wollen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Der Schutz der Bürger steht schon noch darüber!) Denn wo sollte man besser wissen, wo Anwohnerparken sinnvoll und geeignet ist, wie der städtische Straßenraum zu gestalten ist, als in der jeweiligen Kommunalverwaltung bzw. im Gemeinderat? An dieser Stelle will ich die Fachkompetenz des Verkehrsministers gar nicht in Abrede stellen. Aber welcher Preis für das Anwohnerparken in Weingarten, in Wangen oder auch in Eberbach richtig ist, das sollte er nun beim besten Willen nicht zentral aus Stuttgart beurteilen. Sicherlich ist auch die beliebte Option, zwei, drei Kümmerer einzustellen, die das Ganze dann situativ vor Ort beurteilen, (Abg. Anton Baron AfD: Kümmerer, noch mehr Stellen!) in diesem Bereich auch nicht sinnvoll. Deswegen halten wir es für zielführend und richtig, dass die Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Zum Prinzip der Subsidiarität gehört auch, dass das Land nicht kontrolliert, ob und wie die Kommunen die ihnen gegebenen Möglichkeiten nutzen. Deswegen ist es auch nachvollziehbar, wie in der Stellungnahme zum Antrag zu lesen ist, dass beim Land keine konkrete Kenntnis über die Umsetzung vor Ort besteht. Auch deshalb erschließt sich mir der Beschlussantrag nicht ganz. Warum sollte die Landesregierung etwas zurückweisen, was sie bereits auf eine andere politische Ebene abgegeben hat? Genau das wäre nämlich ein Eingriff in das Subsidiaritätsprinzip. (Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr richtig!) Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. Zum Schluss noch einmal ganz deutlich gesagt: Natürlich muss man bei der Festsetzung der Höhe der Anwohnerparkgebühren mit Augenmaß vorgehen. Man darf niemanden über die Maße belasten. Man sollte in begründeten Fällen auch eine Stundung ermöglichen. Aber genau das ist eben die Aufgabe der Kommunen, der Entscheidungs- und Mandatsträgerinnen und -träger vor Ort und nicht die des Landes. Das ist auch völlig richtig so. eriode – 91. Sitzung – Mittwoch, 10. April 2024 Es ist also an diesem Punkt wie immer, wenn die AfD hier Anträge stellt: Große Aufregung, viel Lärm, ein eher kleineres Thema wird künstlich aufgeblasen und dann auch noch falsch adressiert. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der FDP/DVP)

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