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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 10.04.2024 Sitzungen 17/91

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schauen wir mal nach Hamburg, eine schöne und durchaus betuchte Stadt. Dort wurde der Grunderwerbsteuersatz vor Kurzem auf 5,5 % erhöht. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wer regiert da?) Damit hat Baden-Württemberg gemeinsam mit fünf anderen Bundesländern den zweitniedrigsten Grunderwerbsteuersatz in ganz Deutschland; nur in Bayern liegt er im Augenblick noch bei 3,5 %. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Es gibt noch fünf Länder, die den Steuersatz von 5 % halten, und neun Länder liegen bei 5,5 bis 6,5 %. (Der Redner hält eine Grafik hoch.) Man sieht hier in der Grafik schön den roten Balken, der für Baden-Württemberg steht. Das bedeutet, dass wir im Ländervergleich sehr günstig liegen und mit Fug und Recht sagen können: Unsere Grundsteuer in Baden-Württemberg ist vergleichsweise niedrig. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wieso die Grundsteuer?) Der Kauf von Immobilien wird also bei uns im Ländervergleich begünstigt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Eine Absenkung der Grundsteuer (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Markus, Grunder- werbsteuer!) – der Grunderwerbsteuer – würde – das ist allen Diskutanten klar – eine finanzielle Belastung für den Landeshaushalt bedeuten, und dies in Zeiten einer ohnehin äußerst angespannten Haushaltslage. Als Finanzer lege ich besonderen Wert auf Zahlen, auf Fakten. Was würde das nämlich konkret bedeuten? Ein um einen (Dr. Markus Rösler) Prozentpunkt verringerter Steuersatz – ich spreche noch nicht mal von anderthalb – für den Grunderwerb für Privatpersonen, die Immobilien zu eigenen Wohnzwecken erwerben, würde bei uns im Land eine jährliche Mindereinnahme von 120 Millionen € und weitere ca. 80 Millionen € weniger für die Kreise und Kommunen bedeuten. Wer also eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes fordert, sollte auch wissen, wie die Gegenfinanzierung aussieht, und zwar sowohl bei uns im Land als auch bei den Kommunen. Außerdem: Wir haben 2011 gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von der SPD den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 % erhöht, und zwar verbunden mit einem Versprechen – (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) einem Versprechen, das wir bis heute gehalten haben und wir Grünen in jedem Fall auch in Zukunft weiter halten wollen, nämlich mit dem Aufkommen aus diesen anderthalb Prozentpunkten die Kommunen in unserem Land bei der U-3-Betreuung, also bei der Betreuung unter dreijähriger Kinder, zu unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Das hatten CDU und SPD 2008 im Bundestag beschlossen, allerdings ohne den Kommunen dafür das entsprechende Geld zu geben. Und jetzt muss man noch dazusagen: Diese Zuweisungen aus der Grunderwerbsteuer sind eine wichtige Finanzierungsquelle für die Stadt- und Landkreise. Über diese aktuell 5 % waren es allein im Jahr 2023 644 Millionen €. Dazu kommt in dieser Diskussion, die ja durchaus gerechtfertigt geführt werden kann, dass die Einnahmen durch die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren gesunken sind, und zwar von 2,5 Milliarden € im Jahr 2021 – Corona und steigende Energiepreise lassen grüßen – auf 1,7 Milliarden € im Jahr 2023. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Das heißt, wir haben 800 Millionen € weniger Einnahmen für das Land. In so einer Situation die Grundsteuer abzusenken, das ist schon ein Stück „HaHa“, also Haushaltspolitik als Hasardeur. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Grunderwerbsteuer!) – Grunderwerbsteuer. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wird eine Öffnungsklausel für eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Länder benannt; Kollege Schütte hat darauf hingewiesen. Im Juni 2023 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium dazu einen Diskussionsentwurf. Demnach können die Länder einen Freibetrag für Personen einführen, die erstmals eine Immobilie für den eigenen Wohnzweck erwerben. Dabei ist allerdings – das muss man auch sagen – bei der Umsetzung mit gegenteiligen Effekten zu rechnen. Gerade in Regionen mit angespannter Wohnlage – Ministerin Razavi ist ja da und weiß sehr gut, wovon wir sprechen –, von denen es in Baden-Württemberg einige gibt, muss davon ausgegangen werden, dass eine Steuerentlastung im Wettbewerb unter den Interessierten wieder zu höheren Kaufpreisen führt. riode – 91. Sitzung – Mittwoch, 10. April 2024 Außerdem: Wenn wir nur bestimmten Bevölkerungsgruppen mit dieser Entlastung unter die Arme greifen würden, so wäre dies mit einem zusätzlichen Prüf- und Kontrollaufwand verbunden. Das wäre ein Vorhaben, das unserem übergeordneten Ziel des Bürokratieabbaus widerspräche, dem sich die Regierungsfraktionen und die Landesregierung verpflichtet haben und das sie ehrgeizig verfolgen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht außerdem vor, diese Länderöffnungsklausel durch die Eindämmung von sogenannten Share Deals zu finanzieren, mit denen insbesondere größere Unternehmen beim Immobilienerwerb die Grunderwerbsteuer umgehen. Auch diese Problemlage ist im Grundsatz bekannt. In so einer Situation wird das Grundstück selbst gar nicht verkauft, sondern der Käufer erwirbt Anteile an der Kapitalgesellschaft, die das Grundstück besitzt, und umgeht dadurch die Grunderwerbsteuer. Das ist nicht in unserem Interesse. Seit 2021 wird die Grunderwerbsteuer immerhin ab einem Erwerb von 90 % durch einen Investor fällig. Es ist derzeit allerdings nicht abzusehen, dass Bundesfinanzminister Lindner eine weitere Eindämmung dieser Share-Deal-Transaktionen ernsthaft verfolgt. Solange aber hier keine Gewissheit besteht, macht eine Öffnungsklausel seriöserweise keinen Sinn. (Beifall bei den Grünen) Es ist also durchaus charmant, Familien durch Steuerentlastungen beim Kauf von Wohneigentum zu unterstützen. Eine Senkung bedeutet allerdings zusätzliche Bürokratie, bedeutet finanzielle Belastung, ohne dass gesichert ist, dass die gewünschten Effekte eintreten. Das kann niemand ernsthaft wollen. Baden-Württemberg ist mit seiner niedrigeren Grunderwerbsteuerrate und der Vielfalt an Bausparkassen für den Immobilienerwerb ein attraktives Bundesland. Zudem unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger im Land auch zukünftig durch ein starkes Wohnraumförderungsprogramm. Unsere Fraktion kann daher einer Länderöffnungsklausel unter diesen Rahmenbedingungen nichts abgewinnen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)

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