Dr. Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen: „Zwei Dinge auf Erden sind sicher: erstens der Tod und zweitens die Steuer.“ – Dieses berühmte Zitat nicht von mir, sondern von Benjamin Franklin (Abg. Andreas Stoch SPD: Ich dachte von Guido Westerwelle!) mag vielleicht ein bisschen humorvoll klingen. Es verweist aber auch auf die Wichtigkeit, die Steuern für Regeln, für Fairness und für Ordnungen besitzen. Wir, das Parlament als Haushaltsgesetzgeber, beeinflussen in jedem Haushaltsverfahren und mit jedem finanzrelevanten Gesetzentwurf unsere staatliche Ordnung. Umso wichtiger ist es, ein Kontrollgremium zu haben, das der Landesregierung und den Regierungsfraktionen beim Umgang mit den anvertrauten Steuergeldern genauestens auf die Finger schaut. Mein ausdrücklicher Dank hierfür gilt dem Landesrechnungshof und insbesondere Ihnen, liebe Frau Präsidentin Dr. Coreriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 nelia Ruppert, für Ihren Beitrag und natürlich auch den Mitgliedern des Rechnungshofpräsidiums für die Arbeit im Senat des Rechnungshofs. Sie erfüllen diese wichtige Kontrollfunktion gewissenhaft. Damit sorgen Sie für Transparenz im Umgang mit den Landesmitteln. Sie helfen uns dabei, die mögliche Verschwendung von öffentlichen Geldern zu vermeiden. Sie helfen uns daher auch dabei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Politik zu fördern. Vielen Dank dafür. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Die Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Vorgängern und Ihrem Team war und ist dabei stets von einem konstruktiven und vertrauensvollen Verhältnis geprägt. Mit Ihrer Hilfe können wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel effizienter einsetzen, um mehr für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben zu erreichen. Auch dafür möchte ich mich, sicherlich im Namen aller Fraktionen, bedanken. Bei der Befassung mit der Denkschrift für das Jahr 2023 gab es, wie meist im Arbeitsbereich Finanzen, eine konstruktive und faire Arbeitsweise zwischen allen Beteiligten. Dafür bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss, aber auch speziell bei unserem Koalitionspartner CDU, dem ebenfalls neuen Sprecher für Finanzen, Dr. Albrecht Schütte. Ich danke dem Finanzministerium mit Minister Dr. Danyal Bayaz und Staatssekretärin Dr. Gisela Splett und ihrem Team sowie erneut dem Rechnungshof für diese gute kollegiale Zusammenarbeit. Die jährliche Denkschrift des Rechnungshofs ist nicht nur Anlass für eine Befassung en détail mit den geprüften Vorgängen. Sie ist auch ein jährlicher Anlass für eine Grundsatzdebatte zur Haushaltspolitik des Landes. Ich mache heute eine Ausnahme in der Reihenfolge. Ich komme nicht wie üblich vom Grundsatz zum Detail, sondern vom Einzelbeitrag zum Grundsatz der Haushaltspolitik. In der Denkschrift 2023 fokussierte sich der Rechnungshof in seinen insgesamt 21 Beiträgen auf die thematischen Schwerpunkte Digitalisierung und Förderprogramme. Dabei merkt der Rechnungshof kritisch an – das ist ja sein Geschäft –: Der Weg zur digitalen Leitregion in Europa, zu der Baden-Württemberg gehören möchte, ist noch weit. Es wurden allerdings auch Fortschritte gemacht. So bewertet der Rechnungshof die Entwicklung des Projekts „Digitale Bildungsplattform“ des Landes insgesamt positiv. Verbesserungspotenzial in der Digitalisierung besteht vor allem bei den Regierungspräsidien und im Landesarchiv. Dabei zeigt sich, dass es in den Empfehlungen des Rechnungshofs nicht immer nur direkt um die Einsparung finanzieller Mittel geht. So wird im Beitrag „IT der Regierungspräsidien“ darauf verwiesen, dass die während der Pandemie aufgeschobenen Maßnahmen zur Informationssicherheit nachgeholt werden müssen. Im Beitrag Nummer 13 – um ein zweites konkretes Beispiel zu nennen – werden die Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands und des Handwerks unter die Lupe genommen. Dabei bemängelt der Rechnungshof, dass mehr als die Hälfte der veranschlagten Fördermittel nicht ausgegeben worden seien. (Dr. Markus Rösler) Eine gezieltere Förderung wird hier empfohlen. Es soll nicht nur der Bedarf besser ermittelt und der Mittelabfluss gesichert werden. Auch die Verwaltungskosten je Fördermaßnahme gilt es zu berechnen und zur Steuerung zu nutzen, damit dem Handwerk und dem Mittelstand gezielter geholfen werden kann. Ich ergänze noch einmal persönlich: Da und an vielen anderen Stellen wäre es gut und besser, wenn wir uns gemeinsam dafür einsetzen würden, dass es mehr Bagatellgrenzen gibt. Es macht keinen Sinn, irgendwo wegen 10 € oder 30 € einen Verwaltungsvorgang auszulösen, der dann mehr kostet, als hinterher an Geld hin- oder hergeschoben wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Man sieht: Die Empfehlungen des Rechnungshofs sind vielfältig. Jetzt aber zur Haushaltspolitik im Grundsatz: In Zeiten angespannter Haushaltslagen sind Gestaltungswille und Einsparwille zugleich erforderlich. Die Zeiten könnten gerade besser sein. Seit 2020 hatten wir es zunächst mit einer Pandemie und direkt anschließend mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, mit der daraus resultierenden Energiekrise sowie deutlich steigenden Zahlen von Geflüchteten zu tun. Parallel hinzu kommt die schleichende Überalterung unserer Gesellschaft mit Personalmangel an allen Stellen. Parallel hinzu kommt der Bedarf der unabhängigeren Versorgung mit Computertechnologie, Medizinprodukten, Solarzellen und vielem anderen mehr. Parallel hinzu kommen Jahr für Jahr neue Hitzerekorde und Extremwetterereignisse sowie das dramatischste Insekten- und Artensterben seit 70 Millionen Jahren. Ganz im Sinne von Heraklit – panta rhei; alles fließt, alles bewegt sich – gilt dies auch für die Haushaltspolitik. Auch hier müssen wir prüfen, was wir verändern. Wenn uns ein Hochwasser bevorsteht, sollten wir schleunigst nach Rettungsbooten schauen, um zu sehen, wie wir die Herausforderungen bekämpfen. Denn so ehrlich müssen wir sein: Die Herausforderungen werden in den nächsten Jahren nicht weniger. Daher fordern wir Grünen auch eine Weiterentwicklung der Schuldenbremse auf Bundesebene hin zu mehr Investitionsmöglichkeiten. Auch in der Union gibt es gewichtige Stimmen gegen eine starre Schuldenbremse. Ich zitiere den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein: Es liegen kluge Vorschläge zur Reform der Schuldenbremse auf dem Tisch, insbesondere des Sachverständigenrates, die man sehr ernst nehmen muss. Die fiskalischen Spielräume für zukunftsgerichtete Ausgaben werden laut einer einstimmigen Einschätzung dieses Sachverständigenrats für Wirtschaftsfragen, also unseren Wirtschaftsweisen – Zitat – „unnötig stark beschränkt“ durch die Schuldenbremse. Ein Bestandteil der konkreten Vorschläge des Sachverständigenrats bezieht sich auf die Überarbeitung der sogenannten Konjunkturquote zur Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage. Daran wird gearbeitet. Das kann uns unter Beibehaltung der Schuldenbremse Spielräume für notwendige Zukunftsinvesiode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 titionen ermöglichen – wichtig bei dem derzeit hohen Investitionsbedarf. Sowohl in Bildung und Forschung als auch in Klimaschutz und Ökologie, als auch in Innovation und Infrastruktur müssen wir jetzt in Aufgaben investieren, die uns morgen mehr kosten würden, wenn wir die Mittel heute nicht ausgäben. Das ist ebenso wie das Grundprinzip der Schuldenbremse im besten Sinn nachhaltig. Lassen Sie mich zudem zwei grundsätzliche Entscheidungen der Haushaltspolitik der letzten Jahre hervorheben. Wir haben erstens in Baden-Württemberg zu keinem Zeitpunkt Coronakredite für andere Zwecke umgewidmet. Das war gut und richtig so. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Auch haben wir zweitens hoffentlich ausreichend Rücklagen für Inflationsrisiken, für steigende Energiepreise, für die Versorgung von Geflüchteten oder für Tariferhöhungen gebildet. (Heiterkeit des Abg. Nicolas Fink SPD) – Der Kollege von der SPD freut sich schon. Auch das war gut und richtig so, lieber Kollege. (Abg. Nicolas Fink SPD: Da ist ja auch noch viel da!) – Bald gegebenenfalls nicht mehr. Die Präsidentin des Rechnungshofs hat darauf hingewiesen. Häufig gibt es für komplexe Probleme nicht nur den einen Lösungsweg. Daher ist die Begleitung und Kontrolle durch den Landesrechnungshof sehr wichtig. Denn Sie, liebe Präsidentin mit Kolleginnen und Kollegen, liefern uns Jahr für Jahr konstruktive Vorschläge, wie wir die Politik im Land verbessern können. Ihren eingangs formulierten Hinweis auf eine eventuell niedrigere Etatisierung dort, wo hohe Ausgabereste auch noch aufwachsen, über mehrere Jahre existieren, haben wir sehr wohl schon diskutiert und prüfen das. Jedenfalls bin ich der Meinung – auch der Kollege Schütte ist der Meinung –, dass wir gemeinsam angehen und prüfen sollten, welche Möglichkeiten wir haben, um von diesen Ausgaberesten runterzukommen, die uns allen, egal, wem im Saal, nicht gefallen. Die Fraktion GRÜNE stimmt dem Antrag, den Rechnungshof – seine Präsidentin an der Spitze – für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten, sehr gern zu. Außerdem stimmen wir dem Antrag zu, die Landesregierung für die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Vermögensrechnung 2023 zu entlasten. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
