landtag-bw.de ↗

Stephen Brauer

FDP 07.03.2024 Sitzungen 17/90

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will Ihnen mal eine Übersetzung der Stellungnahmen des MWK zum Antrag der Fraktion GRÜNE zu Green Culture anbieten, quasi vom „Grünen“ ins Deutsche übersetzt. Vor allem die Kollegen der CDU sollten zuhören, denn ich glaube, dass diese oftmals gar nicht verstehen, was hier in der Landesregierung mit ihrer Beteiligung so alles beschlossen wird. (Beifall bei der AfD und des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Zum einen ist da die institutionelle Verortung der grünen Kultur. Ausgehend von Berlin, namentlich von Kulturstaatssekretärin Claudia Roth, wurde die Anlaufstelle „Green Culture“ gegründet. Diese soll der Transformation des Kultur- und Mediensektors dienen. Im November 2021 hat dann die damalige Staatssekretärin Olschowski hierzulande die Arbeitsgruppe „Green Culture“ eingerichtet. Mir ist nicht nur der Begriff „Green Culture“ ein Graus; viel schlimmer ist in diesem Zusammenhang der Begriff Transformation. Dieser suggeriert einen absichtlich von oben angeleiteten und komplett durchdeklinierten Prozess der Umgestaltung der Kunst- und Medienlandschaft in ökologischer Hinsicht. Hierbei muss man aber zwei Bereiche grundsätzlich unterscheiden. Zum einen gibt es den Bereich der Darbietung und der Stellung der Kunst: der Besuch eines Museums, die Anfahrt dorthin, die CO -Bilanz von kulturellen Großveranstaltungen, die Einsparung von Plastikmüll – all das wurde genannt –, beispielsweise bei Filmproduktionen, usw. usf. Für den Bereich „Energieeffizienz in Gebäuden“ gibt es den sehr kleinschrittigen – er wurde auch erwähnt – „Leitfaden für den Klimaschutz in den Kultureinrichtungen in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg“ aus dem Jahr 2022. Dagegen ist im Grunde nichts einzuwenden. Wenn das Land bei seinen eigenen Gebäuden und Einrichtungen im Kulturbereich Energieeinsparpotenziale identifiziert und vor allem endlich realisiert, begrüßen wir das ausdrücklich. eriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 Kollege Bonath hat Ihnen ja schon x-mal aufs Brot geschmiert, wie sehr Sie bei den Liegenschaften des Landes Ihren eigenen Zielen hinterherhinken. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Hier muss etwas getan werden, sei es bei den Finanzämtern oder eben bei den Kultureinrichtungen. Hier braucht es keine Übersetzung für die Damen und Herren der CDU. Der Investitionsstau bei der energetischen Sanierung der Landesgebäude ist offensichtlich, und hier ist schnelles Handeln angezeigt, ökologisch und ökonomisch. (Beifall bei der FDP/DVP) Weit darüber hinausgehend und mit einem viel größeren Hebel agiert die Landesregierung allerdings mit dem Klimavorbehalt für Förderprogramme in § 9 des Klimaschutzgesetzes. Nach dieser Norm sollen alle Förderprogramme des Landes auf ihre Vereinbarkeit mit dem Zweck dieses Gesetzes und den zu seiner Erfüllung beschlossenen Zielen überprüft werden. Die Forschungsfreiheit wird dadurch bereits beeinträchtigt. Das MWK hat uns nun in seiner Stellungnahme zum Antrag Drucksache 17/4647 bestätigt – ich zitiere –: Etwaige Nachteile mit Blick auf Forschungsmöglichkeiten und -ergebnisse sollen dabei möglichst vermieden werden. Als Übersetzung für die Kollegen der CDU habe ich anzubieten: Die Forschungsfreiheit ist grundsätzlich gewährleistet. Einschränkungen sollen zwar vermieden werden, aber – – Diese Relativierung der Forschungsfreiheit ist gefährlich und kann auf keinen Fall durch ein einfaches Landesgesetz vorgenommen werden. Wenn Klimaschutz Verfassungsrang hat – was ja der Fall ist –, kann nur mittels einer Grundrechtsabwägung ein Ausgleich festgestellt werden. Auf keinen Fall darf nach dem Motto verfahren werden: Forschungsfreiheit ja – aber nur, solange sie unserem Klimaschutzgesetz nicht in die Quere kommt. (Beifall bei der FDP/DVP) Für den Bereich der Kunstfreiheit ist mit ähnlichen Einschränkungen und Relativierungen zu rechnen. Hoffentlich irre ich mich hier. Herr Staatssekretär Braun, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies sowohl im Hinblick auf die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit als auch die Freiheit der Kunst klarstellen könnten. Eine viel größere Gefahr stellt allerdings die Gefährdung der Kunstfreiheit dar, wenn nicht nur auf Rahmenbedingungen eingewirkt werden soll, sondern Einfluss auf die Inhalte genommen wird. In Ziffer 4 nimmt das Ministerium Stellung zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds. Ich zitiere: Hier werden in besonderer Weise Kunst- und Kulturprojekte unterstützt, die sich inhaltlich mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandersetzen bzw. Lösungsansätze aufzeigen. (Stephen Brauer) Übersetzung: Klimawandel thematisieren, sonst keine Knete vom Land! Das ist ein offensichtlicher Schlag ins Gesicht der Kunstfreiheit und eine Gängelung aller Kunstschaffenden. Natürlich werden sich viele daran halten, aber nicht aus innerer Überzeugung, sondern aus ökonomischer Notwendigkeit. Die Anbiederung der Kunst an die Mächtigen und die Gemeinmachung mit ihren Zielen ist das Gegenteil von Kunstfreiheit. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD) Kollege Sturm ist ja ein Verehrer von Shakespeare. Ich halte es eher mit Friedrich Schiller und sage: Geben Sie Kunstfreiheit, Frau Ministerin! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Das war jetzt aber eher ein Trauerspiel!)

Alle Reden von Stephen Brauer Protokoll ↗