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Dr. Andre Baumann

07.03.2024 Sitzungen 17/90

Das kann man durchaus diskutieren, und das haben wir im Umweltministerium auch durchaus diskutiert. Es ist wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht im Ungewissen halten und ihnen auch mitteilen, dass es da eine Diskrepanz gibt. Zwischen 15 und 65 % liegen 50 Prozentpunkte. Deswegen ist es schon jetzt sinnvoll, dass man, wenn man Maßnahmen für einen Heizungstausch durchführt, an die Bestimmungen des GEG – die deutlich ambitionierter sind als in unserem EWärmeG – denkt. Darauf werden wir in geeigneter Form über unsere Beratungsstellen, unsere Landesagenturen und auf unserer Homepage hinweisen. Wir weisen auch darauf hin, dass es Beratungsmöglichkeiten über Fördermöglichkeiten gibt, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht in die falsche Richtung investieren, weil sie nur das eine Landesgesetz kennen und die bundesgesetzlichen Regelungen, die bis spätestens 2028 in Kraft treten werden, nicht beachten – und dann sozusagen eine böse Überraschung erleben. Insofern ist Ihre Sorge berechtigt. Aber wir haben vor, unser Erneuerbare-Wärme-Gesetz nicht anzupassen, sondern auf die bundesgesetzlichen Vorgaben hinzuweisen. Denn das war bereits in den vergangenen Legislaturperioden unsere Vorstellung: Es wäre sinnvoll, wenn es eine bundesgesetzliche Regelung gäbe. Wir haben in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags intensiv dafür geworben, ein ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz zu verabschieden – das ist leider nicht geschehen –, und wir hatten schon damals überlegt, unser Erneuerbare-Wärme-Gesetz ausschleifen zu lassen. Denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Jetzt haben wir ein Gebäudeenergiegesetz, das nach ein paar Mühen und intensiven Wehen auf die Welt gebracht wurde, und das gilt es jetzt in die Tat umzusetzen. eriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024

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