Stefan Teufel
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für die Gestattung der Zwischenfrage. – Uns eint die Überzeugung, dass vieles in der Prävention liegt. Wie beurteilen Sie die geplanten Kürzungen im Bundesgesundheitsministerium im Bereich der Suchtprävention? Das passt doch nicht zusammen. (Beifall bei der CDU) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Danke für Ihre Frage. – Ich bin ein bisschen versucht, nachher darauf einzugehen. Ich komme ganz am Schluss zu unserem Handeln im Vermittlungsausschuss bzw. im Bundesrat; denn da wird diese Frage eine Rolle spielen. Ich beantworte sie ganz am Schluss. Okay? Wir wollen einen verbesserten Gesundheitsschutz. Wir brauchen mehr Prävention. Wir müssen den illegalen Markt eindämmen. Kinder- und Jugendschutz erfolgt auch durch Aufklärung. Ich sage es Ihnen noch einmal: Denken Sie an unser Campaigning beim Nichtraucherschutz. Wenn wir die Zeit vor der Pandemie betrachten, stellen wir fest, dass das eine schwierige Sondersituation war. Es wurde mehr geraucht. Wir haben in iode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 den letzten 15 Jahren durch kluge Aufklärung – nicht mit dem Zeigefinger, sondern durch echte Aufklärung; Sie alle, wir alle gehen in die Schulen – die Zahl der Raucher unter jungen Leuten gesenkt, weil wir aufgeklärt haben und der Realität ins Auge schauen. Mit genau dieser Campaigningkompetenz werden wir dieses Gesetz jetzt gemeinsam umsetzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Es soll der gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen beantragt werden können. Erlaubte Besitzmengen für Erwachsene sind definiert. Anbauvereinigungen werden der behördlichen Kontrolle unterliegen. Es gibt strenge Mengen- und Qualitätsvorgaben sowie Abstufungen beim zulässigen THC-Gehalt. Für Minderjährige ist der Zutritt zu Abgabestellen nicht erlaubt, und dort – darauf haben Sie hingewiesen – ist tatsächlich auch eine Strafandrohung definiert. Zudem gibt es klare Vorgaben für den Kinder- und Jugendschutz sowie zur Suchtprävention. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Andreas Kenner SPD) Ziel ist, dass mit der Kontrolle der Qualität des Konsumcannabis verhindert wird, dass erheblich gefährlichere Substanzen konsumiert werden. Wir müssen umfangreich informieren, beraten, aufklären. Vorgeschrieben sind die Teilnahme von konsumierenden Minderjährigen an Frühinterventionsprogrammen sowie geschulte Kinder- und Jugendschutzbeauftragte in den jeweiligen Anbauvereinigungen, die mit den örtlichen Präventions- und Beratungsstellen kooperieren. Zudem muss die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung umfassende Informationen, interaktive Informationen und Materialien zur Suchtprävention gemeinsam mit uns zur Verfügung stellen. Sie haben vorhin unsere Drogenkonsumräume erwähnt. Frau Kollegin Saint-Cast und ich haben neulich in Freiburg an der Eröffnung solcher Räume teilgenommen; man muss hier auch noch einmal Danke an die örtlich Aktiven sagen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Wir haben schon länger erkannt, dass wir die Schadensminderung – – Hier ist als zweite Kollegin Frau Rolland – ich hatte jetzt zunächst in die andere Richtung geschaut. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ich bin auch Sprech e- rin von dem Ganzen!) Vielen Dank für die lokale Begleitung. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Gern!) Der Ansatz der Schadensminderung – Harm Reduction –: Sie haben es gemerkt, das ist unser Ansatz. Wir müssen Schaden mindern, und über die Schadensminderung bekommen wir den Zugang auch zu einer Reduktion im Ganzen. Durch reine Verbote erreichen wir diese Ziele nicht. Das steckt dahinter, und das ist suchtpolitisch der richtige Weg. Ich muss einmal mit einer Behauptung aufräumen, Herr Haußmann: Ja, wir haben die Einzelförderungen bei den Suchtberatungsstellen nicht erhöht. Das ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landes. Ich habe bei der letzten Beratung einen hö- (Minister Manfred Lucha) heren finanziellen Bedarf angemeldet; in den kommenden Haushaltsberatungen werden wir darüber diskutieren. Was wir aber gemacht haben: Wir haben die Summe der Beratungsstellen verdreifacht. Wir haben die einzelne Stelle nicht höher gefördert, aber was die Gesamtvolumina angeht, haben wir einen Ausbau der Stellen, bis hin zu der Tatsache, dass wir die Koordinationsstellen vor Ort finanziell natürlich deutlich verbreitern. Das gehört auch dazu. Aber mit dem Cannabisgesetz werden natürlich weitere Aufgaben hinzukommen. Ja, Eigenverantwortung und Entkriminalisierung bei gleichzeitiger Stärkung von Prävention und Jugendschutz – dies müsste dann dazu beitragen, dass wir wirksamer als bisher vor Schäden durch den Konsum von Cannabis schützen. Noch einmal: Cannabis ist nicht harmlos, ebenso wenig wie auch viele andere Stofflichkeiten, über die Sie heute gesprochen haben – unabhängig von der Frage, ob diese legal oder nicht legal sind. Das ist der entscheidende Ansatz: Die Menschen müssen barrierefrei – im besten Sinn – und auch ohne Stigmatisierung darüber diskutieren können. Dann erreichen wir die Menschen auf ehrliche Weise, und diese geben uns auch ehrlich Auskunft, z. B. über ihr süchtiges oder auch krankhaftes Konsumverhalten. Genau da wollen wir hin, und ich meine, das ist das Gegenteil von ideologischer Verharmlosung. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Ken- ner SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Es wird am 22. März im Bundesrat abschließend behandelt. Sie haben jeweils auf die Heterogenität oder die Vielfalt, die Diversität der Debatte quer durch die politischen Farben hingewiesen. (Abg. Stefan Teufel CDU: Es geht um die Vernunft!) Die FDP findet dabei nicht mehr statt, weil sie nur noch in Rheinland-Pfalz in der Landesregierung ist. Aber seien es nun Ministerinnen und Minister von der SPD oder CDU-Kollegen, wenn Sie auch die heutige Presse – – (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sachsen-An- halt!) – Stimmt, Entschuldigung. Aber die sind jetzt bei diesem Thema nicht aufgefallen. Ich nehme meine Aussage aber zurück – wobei ich noch immer meinen Gesundheitsministerkollegen aus Schleswig-Holstein vermisse; das war ein richtig Guter; das wissen Sie auch. Wir haben gute Dinge gemacht. Er hat das ja auch mit verhandelt. Herr Lauterbach – das möchte ich an dieser Stelle schon mal sagen – war jahrelang ein Gegner der Legalisierung. Er hat in der Auseinandersetzung gesehen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht gewirkt haben, und mit uns in den letzten Koalitionsverhandlungen genau die Grundlage für eine solche Gesetzgebung gelegt. Sie haben darauf hingewiesen: Wir müssen evaluieren – selbstverständlich. Wenn wir feststellen, dass wir die Ziele, die wir erreichen wollen, nicht erreichen, müssen wir auch die Freiheit haben und die Selbstkritik aufbringen, umzusteuern und Maßnahmen zu ergreifen. Diesen Anspruch habe ich an das eriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 Evaluationsgebot und an uns selbst. So ehrlich mache ich mich schon. Nur: Durch das, was wir bisher gemacht haben, wurden keine Ergebnisse erzielt. Und jetzt müssen wir mal etwas wagen und Ergebnisse erzielen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Jetzt bin ich bei der Beratung im Bundesrat. Weil dieses Gesetz in der Entstehung so oft hin und her ging – quer durch alle politischen Lager –, haben wir natürlich nicht die nötige Zeit. Zur Definition der Rechtsgrundlagen – Sie haben vorhin ja die Konsequenzen genannt, auch individualrechtlich – benötigen wir einfach Zeit. Es geht um die Bestimmung der zuständigen Behörden durch Rechtsverordnung, die Ausarbeitung der Erlaubnisverfahren, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) die Planung der behördlichen Überwachung, die Ausschreibung der erforderlichen Personalstellen und die notwendigen Schulungen. Normalerweise tagen die Ausschüsse des Bundesrats nicht öffentlich. Aber heute wurde schon etwas über digitale Medien und Plattformen verkündet. Quer durch die Farbenlehre wird das jetzt aus dem Gesundheitsausschuss heraus – – Die Ausschüsse befinden auch jeweils unterschiedlich – der Rechtsausschuss aus einem anderen Blickwinkel als der Gesundheitsausschuss. Der Innenausschuss, Herr Innenminister, wird heute noch darüber befinden. Letztlich ist es dann die gute Sitte, die gute Aufgabe im Einigungs- und Verständigungsverfahren im Bundesrat, sich zu committen. Bei aller Vorsicht – ich bediene keine Glaskugel –: Es zeichnet sich ab, dass auf der Basis von Vorschlägen aus Sachsen und Nordrhein-Westfalen – in den Regierungen dieser Länder sind die Grünen vertreten, ist die CDU vertreten, ist natürlich auch die SPD vertreten; ich verweise etwa auf die sächsische Gesundheitsministerin Köpping von der SPD – eine Verschiebung auf den 1. Oktober erfolgt, um die Fragen zur technischen Umsetzung, die ich gerade aufgeworfen habe, sauber zu klären – wir fragen dann alle Länder auch bezüglich der juristischen Seite –, sodass wir dann so gut starten können, dass die Regelungen nicht angreifbar sind. Das wird in der nächsten Woche im Raum stehen. Wir werden uns abstimmen, wie wir damit umgehen. Aber auf alle Fälle wollen wir das Gesetz mit dieser Maßgabe umsetzen und bedanken uns dann auch für Ihre tatkräftige Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Abg. Stefan Teufel CDU: Die Frage beantworten!)
