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Tim Bückner

CDU 07.03.2024 Sitzungen 17/90

Nein, danke. Ansonsten komme ich mit meiner Redezeit wirklich in die Bredouille. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das wird nicht an- gerechnet! – Weitere Zurufe) – Ja, aber die Zeit für die Antwort wird angerechnet. Diese Meinung vertreten wir auch nicht exklusiv. Mit Erlaubnis, Herr Präsident Born, zitiere ich exemplarisch den innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sebastian Hartmann: Der Koalitionsvertrag sah ursprünglich die kontrollierte Abgabe von Cannabis in zertifizierten Geschäften vor, aber das aktuelle Gesetz verlagert diese Abgabe in den privaten Bereich und damit in die Unkontrollierbarkeit. (Abg. Raimund Haser CDU: Genau!) Es tut mir wirklich leid, und ich versuche ernsthaft, entsprechende Zitate in homöopathischen Dosen einzusetzen. Aber wenn die Innenministerin des Landes Niedersachsen, Frau Behrens, SPD, sagt – ich zitiere –: „Alle guten Hinweise sind fast vollständig ignoriert worden“, dann kann das in dieser Debatte genauso wenig unerwähnt bleiben wie die Aussage ihrer Kabinettskollegin Dr. Wahlmann, Justizministerin und derzeit Vorsitzende der Justizministerkonferenz. Die „Legal Tribune“ fasst die Kritik der Justizministerin zusammen als – Zitat – „so fundamental“, dass vom Gesetz wohl kaum etwas übrig bliebe, wenn man auf sie hören würde. – In ihrem Zivilberuf ist sie übrigens Strafrichterin. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dieses Gesetz wird nicht zu mehr Kinder- und Jugendschutz führen. Schüler, selbst Grundschüler, können von ihrem Pausenhof aus in 100 m Entfernung den Konsumenten von Joints zuschauen. (Abg. Raimund Haser CDU: Das ist nicht zu fassen! Das ist echt nicht zu fassen! – Zurufe von den Grü- nen) Beim Glücksspiel haben wir aus guten Gründen eine Bannmeile, eine Abstandsregelung von 500 m um Schulen. Beim Konsum einer Droge soll ein Fünftel hiervon ausreichend sein. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) (Tim Bückner) Mit diesem Gesetz droht neben allem weiteren Ungemach ein bürokratisches Monster, das in der Realität nicht vollziehbar und nicht kontrollierbar sein wird. Abschließend kann ich auch nicht unerwähnt lassen, dass das wirklich hehre Ziel – das stellt niemand in Abrede – und das Versprechen, dass es ausschließlich um Jugend- und Konsumentenschutz gehen solle, in dem Moment unglaubwürdig wird, wenn die Bundesregierung nichts Besseres zu tun hat, als die Legalisierung von Cannabis mit dem Satz „Bubatz wird legal!“ zu verkünden oder – um in der Jugendsprache zu bleiben – abzufeiern. Wer bei diesem ernsten Thema Jugendsprache verwendet, setzt sich dem Verdacht aus, dass es eben doch nicht nur um Kinder- und Jugendschutz geht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Appelle und Warnungen, auch aus Ihren eigenen Reihen, können und dürfen in dieser Frage nicht ignoriert werden. Der UN-Drogenkontrollrat hat die Bundesregierung erst dieser Tage darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz gegen Völkerrecht verstößt. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Die Ampel legalisiert hier sehenden Auges eine gesundheitsgefährdende Droge, während gleichzeitig die Werbung für die schwäbische Laugenbrezel aus Gesundheitsgründen verboten werden soll. (Oh-Rufe – Abg. Petra Krebs GRÜNE: Das stimmt nicht!) Wir lehnen die Legalisierung ab, wir lehnen dieses Gesetz ab. Zuallererst muss aber das Inkrafttreten zum 1. April verhindert werden. Deshalb sind wir dankbar, dass der Ministerpräsident und der Sozialminister es ebenfalls so sehen, dass das Gesetz am 1. April nicht in Kraft treten darf. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall bei Ab- geordneten der AfD)

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