Tim Bückner
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns derzeit in einem Gesetzgebungsprozess, in welchem es um nicht weniger geht als die Legalisierung einer Droge, eines Betäubungsmittels, das von vielen Menschen, deren Sachverstand in dieser Frage Gewicht hat, als ein sehr gefährliches Mittel und als die Einstiegsdroge schlechthin angesehen wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Sie reden von Alkohol, oder?) Wir diskutieren aktuell über ein Gesetz, das in dreieinhalb Wochen in Kraft treten soll und das schlichtweg Murks ist. (Beifall bei der CDU) Diese Bewertung stammt nicht von mir, sondern sie stammt von der Innenministerin des Landes Niedersachsen, Daniela Behrens, SPD. Mit der heutigen Debatte führen wir im Grunde also zwei Debatten in einer: über die Frage der Legalisierung per se – die wir ablehnen – und über das konkrete Gesetz, das nicht in Kraft treten darf, weil es schlichtweg nicht vollziehbar ist und weil keines der damit einhergehenden Versprechen eintreten wird. (Beifall bei der CDU) Leider haben wir für diese beiden Debatten nun keine doppelte Redezeit – könnte ich doch allein schon zehn Minuten mit unmissverständlichen Zitaten von Innen- und Rechtspolitikern der SPD füllen und weitere zehn Minuten dafür nutzen, dringende Appelle von Berufsverbänden der Ärzte, Psychotherapeuten, Kindermediziner, Pharmazeuten, der Kriminalbeamten, Richter, Lehrer, Suchttherapeuten und vieler weiterer Berufsstände wiederzugeben. iode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 Genau deshalb erachten wir es als unabdingbar, auch hier im Landtag darüber zu debattieren, welche Auswirkungen die Freigabe von Cannabis hat und welche Konsequenzen dieses übers Knie gebrochene Gesetzeskonstrukt für Baden-Württemberg haben wird. (Beifall bei der CDU) Wir halten dieses Vorhaben für falsch, wir halten dieses Gesetz für falsch, und wir halten beides auch für gefährlich. Als Demokraten respektieren wir selbstverständlich die vorherrschenden gesetzgebenden Mehrheiten in Berlin. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Aber genauso bitten wir doch inständig darum, dass diejenigen, die dem Gesetz skeptisch oder ablehnend gegenüberstehen, hier nicht als Spießer, Spielverderber oder Ewiggestrige abgetan werden. Es geht hier bei dieser Frage nicht um Spießertum oder um Spaßbremsen. Es geht um Gesundheit, es geht um Kinder und Jugendliche, es geht um Kriminalität, um Sicherheit im Straßenverkehr, und es geht um vieles mehr. (Beifall bei der CDU und des Abg. Alfred Bamber- ger AfD) Es gibt sehr gute Gründe, welche gegen die Legalisierung von Cannabis sprechen, und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um eine weitreichende Freigabe über lizenzierte Fachgeschäfte handelt oder um ein sehr fragiles Konstrukt der So cial Clubs. Diese Gründe werden bei Weitem nicht nur von der Union vorgetragen, sondern von einer breiten Masse von Kritikern, beginnend bei der Bundesärztekammer und endend bei der Suchtberatung in meinem Wahlkreis – allesamt Akteure, die der Scharlatanerie völlig unverdächtig sind. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) Kurz vor der Bundestagsabstimmung am 23. Februar haben sich zahlreiche Berufsverbände, die allesamt mit den Folgen dieser Legalisierung konfrontiert sein werden, mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten zu Wort gemeldet und eindringlich an sie appelliert, diesem Gesetz nicht zuzustimmen – untermauert durch Analysen des Ständigen Ausschusses der Europäischen Ärzte und des Internationalen Suchtstoffkontrollrats der Vereinten Nationen. Dies haben die Berufsverbände getan, weil die Verheißungen dieses Gesetzes nicht nur nicht eintreten werden, nein, weil sie befürchten und weil sie überzeugt sind, dass das Gesetz zu mehr Konsum bei Jugendlichen führen wird, deren Hemmschwelle mit der Aussicht auf legalen Konsum mit 18 Jahren sinken wird (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der AfD) und die im Elternhaus beobachten können, wie man fachgerecht Cannabispflanzen großzieht. Die Frage dieser Legalität darf doch um Himmels willen auch nicht an die Volljährigkeit geknüpft werden. Das menschliche Hirn ist mit 18 noch weit davon entfernt, voll entwickelt zu sein. Wer heranwachsende Menschen glaubhaft und ernsthaft schützen möchte, darf über eine Freigabe an Menschen unter 25 erst gar nicht nachdenken. (Zuruf von den Grünen) (Tim Bückner) Es ist ja nicht der aus der Illegalität erwachsende Verfolgungsdruck, der Krankheitsbilder wie Depressionen und Psychosen hervorruft, es sind die Inhaltsstoffe von Cannabis, welche vor allem für junge Menschen brandgefährlich sind. Das Gesetz wird auch nicht zu weniger, sondern im Zweifel zu mehr Schwarzmarkt führen. Für die Polizeibehörden wird es völlig unmöglich sein, zwischen dem Passanten mit legalen 25 g Gras in der Hosentasche und dem Dealer mit ebenso viel zu unterscheiden. Letzterer muss jetzt bloß noch aufpassen, dass er nicht mehr bei der Geldübergabe erwischt wird. (Zuruf: Genau!) Einem Gesetz, das zu einer Entkriminalisierung von Dealern und zu sinnloser Mehrarbeit für die Polizei führe, könne er nicht zustimmen; die organisierte Kriminalität lache sich ins Fäustchen, erklärte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, selbst Kriminalbeamter. (Abg. Raimund Haser CDU: Guter Mann!) Das Gesetz wird auch mitnichten zu einer Entlastung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden führen. Wie soll denn bitte um Himmels willen überwacht werden, wer wie viele Pflanzen daheim stehen hat, wem diese in einer Wohngemeinschaft zuzuordnen sind, ob diese Pflanzen männlich oder weiblich sind oder ob sie nur während der Urlaubsabwesenheit des Nachbarn zur Pflege aufgenommen wurden? (Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) Die Justiz muss nun – und das ist der größte Unsinn in einem ohnehin unsinnigen Gesetz – allein in Baden-Württemberg mindestens 25 000 Fälle in kürzester Zeit händisch auswerten, Gesamtstrafen neu berechnen, Eintragungen im Bundeszentralregister tilgen und Inhaftierte, die aufgrund von Cannabisdelikten in Haft sitzen, umgehend freilassen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Irre!) Durch diese Rückwirkung entsteht jetzt die reelle Gefahr, dass sich die Justiz und damit der Staat wegen Freiheitsberaubung im Amt strafbar machen, wenn auch nur ein Inhaftierter auch nur einen Tag zu spät aus der Haft entlassen wird. Es gibt keine tragfähigen Antworten zur Fahrtüchtigkeit, nicht einmal für Gefahrguttransporte. Es gibt keine Regelungen für Polizeibeamte, die nach diesem Gesetz ganz selbstverständlich kiffen dürfen. Und wir finden die absurde Situation vor, dass ab dem 1. April der Besitz von Cannabis legal wird, die Bezugsquellen hierzu, die Social Clubs, aber erst ab dem 1. Juli ihre Arbeit aufnehmen dürfen und bis zur ersten Ernte noch viele weitere Monate ins Land gehen werden. (Heiterkeit des Abg. Winfried Mack CDU) Diese vielen Monate sind ein Konjunkturprogramm für die organisierte Kriminalität, für den Schwarzmarkt und für die Dealer, die aller Voraussicht nach momentan bereits auf prall gefüllten Lagern sitzen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD) eriode – 90. Sitzung – Donnerstag, 7. März 2024 Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht auf Seite 68: Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Der Versuch wurde ja unternommen, ist aber offensichtlich am Europa- und am Völkerrecht gescheitert. Die Lösung, die nun präsentiert wird, hat mit dem ursprünglichen Vorhaben – es gab ja dabei die Aussicht auf Cannabissteuereinnahmen in Milliardenhöhe, die auch zur Suchtprävention hätten verwendet werden sollen – rein gar nichts mehr gemeinsam.
