Katrin Steinhülb-Joos
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die vorliegende Große Anfrage gibt einen guten Überblick über die diversen Maßnahmen, die sowohl auf Bundesebene als auch auf der Ebene des Landes im Bereich der beruflichen Weiterbildung umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass die Bundesregierung viel in Bewegung gesetzt hat – Stichwort Qualifizierungsgeld oder auch die grundsätzliche Öffnung der Weiterbildungsförderung für alle Betriebe. Das Land Baden-Württemberg hingegen ist nach unserer Einschätzung viel zu passiv und nicht strategieorientiert unterwegs. Für unser Bundesland ist ein strategieorientiertes Vorgehen aber umso wichtiger, als wir schwerpunktmäßig gerade von der Transformation unserer Kernindustrie betroffen sind. Im Juli 2023 veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung eine Studie, die zeigt: Die Automobilindustrie steht unter einem massiven Veränderungsdruck, und die Transformation der Wirtschaft insgesamt verändert die Anforderungen an die Beschäftigten. Wir werden in naher Zukunft Berufe haben, von denen wir jetzt noch nichts wissen, die wir jetzt noch gar nicht kennen. periode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 Einerseits droht ein spürbarer Arbeitsplatzabbau, andererseits fehlen in den nächsten Jahren in der Automobilindustrie Zehntausende Fachkräfte. Die Studie betont ausdrücklich die Bedeutung der Weiterbildung. Betroffen sind dabei alle Beschäftigungsgruppen, von ungelernten Hilfskräften über Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung bis hin zu Masterabsolventinnen und -absolventen, in Forschung und Entwicklung. Nicht ohne Grund hat daher der damalige baden-württembergische IG-Metall-Chef Roman Zitzelsberger ausdrücklich gefordert, durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen Übergangsphasen zu gestalten. Grundlage hierfür ist übrigens, dass man eine gewisse Einschätzung über den Stand der beruflichen Weiterbildung hat. Hier muss die Landesregierung allerdings eingestehen, dass sie nicht wirklich über belastbare Informationen verfügt. An einer Stelle, Frau Ministerin, beziehen Sie sich darauf, dass Sie im Rahmen des Adult Education Surveys für das Jahr 2022 eine Zusatzstudie für Baden-Württemberg in Auftrag gegeben haben. Diese müsste nach unserer Information in diesem Jahr fällig sein. Daher meine Nachfrage: Haben Sie bereits konkrete Informationen, bzw. bis wann dürfen wir mit diesen rechnen? Mit Blick auf die Antwort zu Frage 6 würde ich von Ihnen gern wissen, wie Sie auf die relativ konkret angegebenen Zahlen bezüglich des Investitionsvolumens für baden-württembergische Unternehmen kommen. Kurioserweise findet sich in der Studie nämlich kein Wert für Baden-Württemberg. Offensichtlich haben Sie hier einen Dreisatz angewandt; zumindest ergeben die Zahlen das so. Aber die unterschiedlichen Unternehmensstrukturen im Land im Vergleich mit anderen Bundesländern lassen sich so kaum sinnvoll darstellen. Ihre konkreten Zahlen von 4,7 Milliarden € für 2016 bzw. 5,8 Milliarden € für 2019 mit Blick auf Baden-Württemberg sind nicht belastbar, sondern demnach eher Kaffeesatzleserei. Wir sehen wohl: Das Land fördert durchaus auch sinnvolle Maßnahmen, insbesondere auch die wegweisende „Future Skills“-Studie der AgenturQ. Was aber doch auffällt, ist, dass es sich bei den Maßnahmen insgesamt eher um einzelne Puzzleteile handelt als um ein schlüssiges Gesamtbild. Eine Strategie der Landesregierung dazu ist nicht wahrnehmbar. Wohin soll die Reise gehen? Und es kommt zum Ausdruck, dass die Landesregierung vorhandene Instrumente nur unzureichend nutzt. Ich denke hier beispielsweise an die Bildungszeit. In der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde dargelegt, dass man nicht bereit ist, über weiter gehende Werbekampagnen nachzudenken, obwohl 1,1 % aller Beschäftigten in Baden-Württemberg von diesem Instrument Gebrauch machen – übrigens zwei Drittel dabei für berufliche Weiterbildungen. (Beifall bei der SPD) Anstatt das Thema „Berufliche Bildung“ nur halbherzig anzugehen, wäre es hier doch wirklich sinnvoll, jetzt mit voller Kraft voranzugehen. (Beifall bei der SPD) Auch beim Thema Bildungsgerechtigkeit steht Baden-Württemberg nicht so gut da. Obwohl auch die Wirtschaftsminis- (Katrin Steinhülb-Joos) terin die Gleichwertigkeit von akademischer Bildung und beruflicher Bildung immer wieder betont, zeigt sich bei der Antwort auf die Frage, die die Kosten der Meisterausbildung betrifft, das Gegenteil. Ja, es ist richtig, dass Sie im Jahr 2020 – und damit später als alle anderen Bundesländer – eine Meisterprämie für das Handwerk etabliert haben. Aber es ist auch richtig, dass dies nicht ausreicht und vor allem den wichtigen Bereich der Industriemeister ausklammert. Im Rahmen Ihrer Antwort wird aber auch deutlich, dass beim Industriemeister ein Großteil der Kosten eben nicht von den Arbeitgebern übernommen wird, sondern die Beschäftigten selbst damit belastet sind. Das halten wir für falsch. (Beifall bei der SPD – Zuruf von den Grünen) Ich habe dazu ein Beispiel herausgesucht: Ein Industriemeister in Vollzeit bleibt am Ende auf 1 700 € plus Lernmitteln plus Prüfungsgebühren sitzen – und dies bei voller Inanspruchnahme von Aufstiegs-BAföG und KfW-Darlehen. Neben IHK und Handwerkskammer sehen dies übrigens auch junge Menschen so. So haben die Jusos Baden-Württemberg gerade jetzt, am vergangenen Sonntag, bei ihrem Landesausschuss ausdrücklich einen Antrag unter dem Titel „Meisterbrief anpassen – ein Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit“ verabschiedet. Trotz der bestehenden Forderung bleiben Absolventinnen und Absolventen während und nach ihrer Weiterbildung mit einer hohen finanziellen Belastung konfrontiert. Das führt nicht nur zu weniger Bildungsgerechtigkeit, vielmehr schmälert es die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Vergleich zum Hochschulstudium noch weiter. Das bringt die Problematik wirklich deutlich auf den Punkt. Neben der Ausdehnung der Meisterförderung – wie beschrieben – auch auf Industriemeister sollte dabei auch die Prämie nach oben angepasst werden. Auch mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit halten wir hier einen Betrag, wie ihn etwa Bayern ansetzt, in Höhe von 3 000 € durchaus für angemessen. Perspektivisch muss es unseres Erachtens um den vollständigen Kostenersatz für zentrale Abschlüsse wie etwa Meisterin/ Meister oder Technikerin/Techniker gehen. Auch die Meistergründungsprämie sollte auf 20 000 € verdoppelt werden, da die Zinsen der Wachstums- und Gründungsfinanzierung bei der L-Bank inzwischen im Durchschnitt 5 % betragen. Junge Meisterinnen und Meister können sich so die Übernahme von Betrieben nicht leisten. (Beifall bei der SPD) Es passt nicht zu Ihrer Anpreisung der hohen Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, wenn gleichzeitig Kürzungen – wie im letzten Haushalt bezogen auf die Berufsbildungsstätten geschehen – durchgeführt werden. Mit Blick auf die höhere Attraktivität der beruflichen Schulen halten wir hier weiterhin ein Sonderinvestitionsprogramm des Landes für dringend geboten. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Summa summarum: zahlreiche Einzelmaßnahmen. Bislang ist die Weiterfinanzierung über das Jahr 2024 hinaus unklar. Auch hierzu hätte ich heute gern eine Aussage. Eine Strateeriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 gie, ein großer Wurf ist wirklich nicht wahrnehmbar. Ein wirksames Element könnte hier die Etablierung eines Weiterbildungsfonds in Höhe von 20 Millionen € für kleinere und mittlere Unternehmen sein, wie ihn die SPD bereits seit 2016 immer wieder fordert. Diesen Vorschlag hat sie auch in die Haushaltsberatungen eingebracht. Andere Bundesländer sind da deutlich ambitionierter unterwegs. Grün-Schwarz hat auch bei der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg noch deutlich Luft nach oben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
