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Norbert Knopf

GRÜNE 06.03.2024 Sitzungen 17/89

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute möchte ich in diesem Hohen Haus nicht nur für die hier vorliegenden Änderungen werben, sondern den Bürgerinnen und Bürgern diese zugegebenermaßen trockene Gesetzesmaterie auch etwas anschaulicher machen; denn Gesetze, egal, ob spannend oder eher langweilig, sind das zentrale Instrument zur Gestaltung und Entwicklung gesellschaftlicher Prozesse. Wenn wir unsere Gesetze hin und wieder ändern müssen, dann geht es schlicht darum, dass Probleme der Praxis gelöst werden, und auch darum, Recht internationaler zu gestalten. Heute debattieren wir in der Ersten Beratung über die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze. Mein Dank gilt an dieser Stelle Minister Manne Lucha. Die hier vorgenommenen Änderungen sind nicht nur absolut notwendig und verwaltungspraktisch gewünscht, sondern wurden von den betroffenen Kammern in der Anhörung auch ausdrücklich begrüßt; denn das Heilberufe-Kammergesetz regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Dieses Landesrecht stellt die Grundlage für dieses berufsständische Selbstverwaltungsprinzip dar, bei der die Heilberufekammern zwar der Rechtsaufsicht, jedoch nicht der Fachaufsicht unterliegen. Das ist nicht nur historisch gewachsen, sondern auch gut so; denn die jeweiligen Berufsstände wissen am besten, was gut für ihr Fachgebiet ist. Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes sind: Erstens: die Schaffung der Möglichkeit zur Durchführung elektronischer Gremienwahlen. Dies schafft Rechtssicherheit (Norbert Knopf) und überlässt den Kammern selbst die Entscheidung, ihre Wahlen elektronisch, hybrid oder in Präsenz abzuhalten. Zweitens ermöglicht das Gesetz die Schaffung regionaler Untereinheiten der Landespsychotherapeutenkammer, sogenannte Kreispsychotherapeutenschaften, mit freiwilliger Mitgliedschaft. Ziel ist hier, konkret die Vertretung und Förderung der Berufsinteressen auf regionaler Ebene und die Einbindung in regionale Gesundheitskonferenzen zu erreichen. Was die Frage weiterer Feinarbeiten betrifft, wäre vielleicht nochmals ein Blick darauf zu werfen: Reicht eine freiwillige verwaltungsarme Mitgliedschaft, oder braucht es eine obligatorische Mitgliedschaft, wie von der Kammer vorgeschlagen? Ich denke, die nun gewählte Regelung ist gut und sollte sich zunächst in der Praxis erproben. Drittens wird den Kammern eine Regelung eingeräumt, zukünftig selbst durch Satzungsrecht zu bestimmen, ob beim Übergang von einer gesetzlichen Mitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft das Amt von ehrenamtlich tätigen Kammermitgliedern endet. Hier greifen wir ein gemeldetes Problem aus der Praxis auf und geben den Kammern eine Lösung an die Hand. Viertens passen wir das Gesetz an Änderungen der bundesweiten Reform der Psychotherapeutenausbildung an. Mit der Reform der Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten gibt es erstmals auch fachlich bindende Spezialisierungen, z. B. im Kinder- und Jugendbereich. Die nach altem Recht ausgebildeten Psychologischen Psychotherapeuten sind jedoch hiervon nicht betroffen, und daher werden sie mit einer Gesetzesänderung hiervon ausgenommen. Einige werden vielleicht sagen, diese Änderungen seien so etwas wie lokale Schrebergartenarbeit. Doch genau das Gegenteil ist hier der Fall. Denn wir müssen unseren Kammern als Rechtsaufsicht Möglichkeiten an die Hand geben, sich selbst gut zu verwalten und sich an europäisches Recht anzupassen. Diese Änderungen sind gute Änderungen. Wir, die Fraktion GRÜNE, stimmen den im vorliegenden Entwurf vorgesehenen Gesetzesänderungen daher zu, und ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

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