Ruben Rupp
Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Vonseiten der steuerberatenden Berufe wird aktuell erhebliche Kritik am Prüfungsprozess der Schlussabrechnung der Coronawirtschaftshilfen geübt. Ich denke, viele in diesem Parlament, natürlich auch ich, haben Brandbriefe bekommen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Auswertung der Bewilligungen teilweise um Rückzahlungsbeträge von 50 € handelt, und deutlich gemacht, was für eine enorme Bürokratie es darstellt, das alles zu erheben. (Ruben Rupp) Für das Bewilligungsverfahren ist die L-Bank zuständig, wie man hier wissen muss. Daher frage ich die Landesregierung: Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem aus dem Kreis der steuerberatenden Berufe erhobenen Vorwurf, es würden im Prüfverfahren Förderbedingungen neu ausgelegt, indem z. B. zunächst gewährte Fixkosten nun als nicht betriebsnotwendig abgelehnt würden? Zweiter Fragebereich: Wie viele Schlussabrechnungen sind in Baden-Württemberg bisher eingereicht worden? Wie hoch ist insofern die Prozentquote der abschließend bearbeiteten Fälle?
