Dr. Albrecht Schütte
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 7. November 2023 ist in einer Ministerpräsidentenkonferenz seitens des Bundeskanzlers einiges zugesagt worden, was die Flüchtlingsfinanzierung angeht. Dazu gehört, dass der Bund ab 2024 eine jährliche Pauschale in Höhe 7 500 € zahle, dass es in der ersten Hälfte des Jahres 2024 eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,75 Milliarden € geben werde und dass an die Kommunen mietfrei Bundesliegenschaften überlassen würden. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wann und wie setzt die Ampelregierung in Berlin die Zusagen des Bundes durch den Bundeskanzler im Rahmen der MPK zur Flüchtlingskostenfinanzierung vom 7. November 2023 konkret um, und mit welchen Zahlungen rechnet die Landesregierung auf dieser Grundlage im Jahr 2024? – Frage 1. Frage 2: Welche Ausgaben haben das Land und seine Kommunen für die Flüchtlingskostenfinanzierung im Jahr 2024? (Dr. Albrecht Schütte) Wie teilen sich diese auf einzelne Bereiche, z. B. das Bildungssystem, auf? Vielen Dank.
