landtag-bw.de ↗

Thomas Blenke

06.03.2024 Sitzungen 17/89

Ich fange hinten an. – Also, dass die das gern machen, glaube ich Ihnen sofort. Das ist auch mein Eindruck aus vielen Gesprächen. Das Thema „Verkehrsregelung durch die Feuerwehr“ ist jedoch nicht trivial. Darüber bitte ich einmal ganz ernsthaft nachzudenken. Es ist nicht trivial. Polizeibeamte werden in ihrer Ausbildung auf Verkehrskontrollen geschult, auch auf Verkehrslenkung und Verkehrssperrungen usw. ausgebildet und geschult. Ich möchte nicht in die Situation geraten, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger oder eine ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, weil er oder sie nicht weiß, wie das fachgerecht zu machen ist, zu Schaden kommt. Da steht man dann mit der Kelle – klar, das macht sich auch gut – und weist an: So, jetzt mal anhalten! Dann steht man aber vielleicht nicht so, wie es der Polizei beigebracht wird, wie man in dieser Situation zu stehen hat, weil man es nicht weiß. Also, bitte, das ist nicht trivial. Ich weiß: In anderen Ländern gibt es die Rechtsgrundlage. Bei uns gibt es sie nicht. Ich will nicht sagen, dass das bis in alle Ewigkeit gemeißelt ist, aber ich sage: Mich hat bisher noch nicht überzeugt, dass man eine solche Regelung erschaffen sollte, weil ich weiß, dass solche verkehrslenkenden Maßnahmen wirklich nicht trivial sind. Deswegen ist das bei uns bislang nicht erfolgt. Die zweite, die mittlere Frage von Ihnen betrifft die Beteiligung der Polizei. Also, zunächst einmal ist es Aufgabe der Veranstalter, für Sicherheitsdienste usw. zu sorgen. Die Polizei kommt in drei Fällen ins Spiel: Erstens berät sie im Vorfeld – Verkehrskonzepte und dergleichen mehr –, zweitens ist sie natürlich vor Ort mit dabei, und drittens greift sie ein, wenn etwas vorfällt, was in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt, also eine Gesetzwidrigkeit oder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Störung der Sicherheit. In solchen Fällen ist es selbstverständlich, dass die Polizei helfend mit dabei ist. Die dritte Frage bezog sich auf die Gebühren. Diese Frage ist sehr berechtigt. Verwaltungsgebühren richten sich primär nach dem Verwaltungsaufwand und, glaube ich, auch nach dem Wert, primär jedoch nach dem Verwaltungsaufwand. Wenn eine Genehmigung für fünf Jahre erteilt wird, was den gleichen Aufwand erfordert wie eine Genehmigung für ein Jahr, erschließt sich auch mir persönlich nicht, dafür die fünffache eriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 Genehmigungsgebühr zu erheben. Aber da spielt auch viel Ermessen mit hinein. Primär richtet sich die Gebühr nach dem Aufwand, nicht nach der Dauer der Genehmigung.

Alle Reden von Thomas Blenke Protokoll ↗