Thomas Blenke
Vielen Dank, lieber Kollege Schweickert. – Ich hoffe, dass ich nicht gesteinigt werde, wenn ich heimkomme. Mein Wahlkreis eignet sich aber nicht so richtig als Beispiel für Fasnetveranstaltungen. Er ist eher protestantisch geprägt, aber ich verstehe Ihre Frage trotzdem. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Immerhin! – Zuruf des Ministers Manfred Lucha) Ich glaube, ich habe es beantwortet, Kollege Schweickert. Es geht darum: Es sind Ehrenamtliche, die Planungssicherheit haben wollen. Die wollen auch wissen, wie sie das nächste Mal herangehen sollen. Für dieses Mal hatte die Veranstaltung im Oktober wahrscheinlich einen zu kurzen Vorlauf. Deshalb muss es jetzt bald sein, und deshalb hat der Kollege Wolf völlig zu Recht angemahnt, uns bald zusammenzusetzen. Wir werden uns in der gleichen Besetzung wieder zusammensetzen, also mit den beteiligten Ministerien und den Verbänden, und werden besprechen, was sich schon daraus ergeben hat und was wir noch machen müssen, um weiter umsetzen zu können. Ich muss ein bisschen technisch sagen: Die Genehmigungsvoraussetzungen, also wie Genehmigungen zu erfolgen haben, sind bei uns im Landesverwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Dieses Landesverwaltungsverfahrensgesetz erlaubt es den zuständigen Behörden, unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrjährige Genehmigungen zu erteilen. Wir wünschen uns, dass dies im Interesse der Verbände geschieht, weil wir Bürokratieentlastung wollen, weil wir das Ehrenamt unterstützen wollen. Aber zuständig für die Umsetzung sind die Behörden vor Ort. Das wissen Sie, denn Sie sind selbst ein Freund der Subsidiarität. Deshalb können wir ermuntern, und dies tun wir. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
