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Thomas Blenke

06.03.2024 Sitzungen 17/89

Ich habe schon gesagt: Es gibt zunächst keine grundsätzliche Genehmigungspflicht, auch nicht für Großveranstaltungen, sondern die ergibt sich aus den Nutzungsanforderungen. Ist es straßenverkehrsrechtlich eine Sondernutzung oder nicht? Das hängt nicht davon ab, wie viele Leute diese Sondernutzung ausüben. Es hängt also nicht von der Größe der Veranstaltung ab. Ich verstehe Ihre Frage, sie wird auch immer wieder gestellt. Aber man kann sie so pauschal nicht beantworten. Es richtet sich nicht nach der Anzahl der Teilnehmer, sondern nach der Art der beabsichtigten Nutzung, beispielsweise einer Straße.

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