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Nico Weinmann

FDP 06.03.2024 Sitzungen 17/89

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag trägt im Kern die Änderungen und Anpassungen des Digitale-Dienste-Gesetzes des Bundes und des Digital Services Acts der Europäischen Union. Ziel des Digital Services Acts und der bundesdeutschen Umsetzung im Digitale-Dienste-Gesetz ist es dabei, illegale, antidemokratische oder schädliche Aktivitäten im Internet zu verhindern, die Grundrechte der Internetnutzer besser zu schützen und einen fairen und offenen Wettbewerb sicherzustellen. (Nico Weinmann) Nicht zuletzt – die Kollegin Kern hat das angesprochen – haben die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem menschenverachtenden Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober letzten Jahres deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine schnelle und effektive Handhabe gegen rechtswidrige Inhalte wie beispielsweise widerwärtige Gräuel, Hassrede oder Desinformation, aber auch an anderer Stelle gegen Kinderpornografie oder gefälschte Produkte ist. Zum Pflichtenkreis gehört, solche Inhalte unverzüglich zu entfernen oder zu sperren, wenn die Anbieter davon Kenntnis erlangen oder auf diese hingewiesen werden. Die Nutzer sollen zudem konkrete Beschwerdemöglichkeiten erhalten, um Verstöße zu melden. Diese Aufgaben und Pflichten sollen im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag abgebildet werden. Der hohe Umsetzungsaufwand, nicht zuletzt auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ist dabei nicht unerheblich. Hohe Bußgelder sind ein gewichtiges Druckmittel für sämtliche digitalen Dienste, geltendes Recht einzuhalten. Investitionen der digitalen Dienste in Sicherheit und Transparenz sind daher unweigerliche Folgen, denen sich am Ende auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht wird entziehen können. Gleichwohl tragen wir diese, aber auch die weiteren Änderungen im Staatsvertrag, z. B. die Überführung des Meldeverfahrens für Nutzerbeschwerden in den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder die Verpflichtung zu Regionalfenstern im privaten Rundfunk, ausdrücklich mit, sehen wir darin auch eine Stärkung der Glaubwürdigkeit insgesamt und diese als eine gewichtige Säule des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Besonderen. Gleichzeitig gilt es, neben der Glaubwürdigkeit stets die breite Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht aus dem Blick zu verlieren. Die heutige Debatte trifft in eine Zeit, in der mit den Vorschlägen des Zukunftsrats klare Ansätze für die Herausforderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorliegen. Parallel nehmen wir wahr – der Kollege Wolf hat es zu Recht angesprochen –, dass die vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags der Akzeptanz aktuell wenig zuträglich ist. Selbst wenn man die bisherigen Anstrengungen der Rundfunkanstalten hin zu mehr Zentralisierung der eigenen Verwaltung begrüßt, ist klar, dass diese nicht zu derart substanziellen Einsparungen führen werden, um mit der seitherigen Höhe des Beitrags auszukommen. Wir brauchen daher schnell konkrete und verbindliche Änderungen beim Sendeangebot und bei weiteren großen Kostenblöcken, nicht zuletzt auch mit Blick auf das angekündigte Sondergutachten der Finanzbedarfskommission KEF. Wir brauchen insofern mehr Anstrengungen über die bloße Inaussichtstellung, wie wir sie aktuell erleben, hinaus. Hier sind wir gespannt und freuen uns auch auf den weiter gehenden Austausch. Dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag stimmen wir an dieser Stelle aber gern zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) periode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024

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