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Catherine Kern

GRÜNE 06.03.2024 Sitzungen 17/89

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! TikTok, Instagram, Facebook – die Liste der sozialen Medien und der Onlinedienste ist lang. Aus unserem Alltag sind diese nicht mehr wegzudeneriode – 89. Sitzung – Mittwoch, 6. März 2024 ken. Und sie bringen auch enorme Vorteile: Wir können leichter mit anderen kommunizieren als je zuvor. Gleichzeitig haben auch die Schattenseiten in den letzten Jahren massiv zugenommen. Einige nutzen die Reichweite der sozialen Medien, um gezielt Falschinformationen und Hass zu verbreiten. Dagegen müssen Demokratien gewappnet sein. Das Internet ist ein bedeutender Raum des demokratischen Diskurses geworden. Genauso wie der analoge Bereich ist dieser deshalb auf gewisse Grundregeln angewiesen. Wir haben es mit großen, transnationalen Plattformen zu tun. Das bedeutet, dass wir auch den Risiken am besten mit europäischen Standards begegnen. Mit dem Digital Services Act gibt es nun eine solche europäische Lösung. Dies ist ein Meilenstein und stellt zusammen mit dem Digital Markets Act ein ambitioniertes Projekt dar. Das Ziel ist klar: Menschen brauchen starke Rechte im digitalen Raum. Der demokratische Diskurs soll vor Desinformationen geschützt werden. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das Gesetzespaket hat aber auch Auswirkungen auf die Medienpolitik der Länder. Das gilt vor allem für die Plattformaufsicht. Hier sind einheitliche europäische Strukturen vorgesehen. Bundes- und Landesrecht müssen daran angepasst werden. Der vorliegende Entwurf ist Ausdruck davon. Der DSA ist seit Februar in Kraft. Es hat gedauert, bis ein stimmiges Konzept für die Vorgaben entwickelt wurde. Die jetzt angestrebte Lösung halte ich aber für gut. Ein Aspekt ist mir dabei besonders wichtig: Wir haben in Deutschland seit vielen Jahren eine starke föderale Medienaufsicht. Die Landesmedienanstalten leisten exzellente Arbeit. Ihre Kompetenz muss deshalb auch im Rahmen des DSA voll zur Geltung kommen. Die Landesmedienanstalten haben eine Vorreiterrolle in Europa. Das hat sich zuletzt nach dem Überfall der Hamas auf Israel gezeigt. Im Zuge des Konflikts wurden massiv Falschinformationen und Hassbeiträge geteilt. Den Großteil aller europaweit gemeldeten Verstöße haben die Landesmedienanstalten ermittelt. Wie viel es bei den großen Plattformen zu tun gibt, zeigen die laufenden Verfahren der EU-Kommission gegen TikTok und „X“. Für mich ist es deshalb entscheidend, dass die Landesmedienanstalten ihre starke Stellung behalten. Im vorliegenden Entwurf spiegelt sich das beim Thema Jugendmedienschutz wider. Analog zu bisherigen Kompetenzen sollen die Landesmedienanstalten dafür zuständig sein. Das sehe ich als sehr wichtigen Baustein an. Fast alle jungen Menschen sind heute in sozialen Medien unterwegs. Ihre Rechte müssen konsequent geschützt werden. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Dafür braucht es eine leistungsfähige Aufsicht. Diese Herausforderung möchte ich abschließend mit einem Bild auf den Punkt bringen. Unser grüner Arbeitskreis für Europa und In- (Catherine Kern) ternationales hatte vor Kurzem ein Gespräch mit den fachlich für das Thema DSA zuständigen Beamten. Der zuständige Referatsleiter hat gesagt: Unser demokratischer Diskurs ist wie ein Konzert: mit vielen Stimmen, Instrumenten und Klängen. Menschen gehen in diesen Konzertraum. Alle sollen gleichberechtigt am Konzert teilnehmen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, dies zu gewährleisten und für den Notfall auch Feuerlöscher und Fluchtwege bereitzustellen. Allerdings ist die Plattformregulierung nur die eine Seite der Medaille. Wir müssen gleichzeitig die Rahmenbedingungen stärken, die dem Qualitätsjournalismus helfen, digital noch besser Fuß zu fassen. Denn es muss gewährleistet sein, dass Ausgewogenheit und journalistische Grundsätze auch hier einen festen Platz haben.

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