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Dr. Andre Baumann

01.02.2024 Sitzungen 17/87

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Kind in der Kurpfalz war ich mit meinen Eltern regelmäßig am Neckar und am Rhein spazieren. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie mein Vater berichtet hat, dass er in Heidelberg im Neckarbad schwimmen war. Als ich auf die Schaumberge, die am Ufer trieben, und in die trübe Brühe des Neckars geblickt habe, konnte ich mir das kaum vorstellen oder wollte es mir gar nicht vorstellen. Wir haben im Umweltschutz in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten viele Erfolge erreicht. Dass wir die Phosphatwaschmittel verboten haben und der Phosphatgehalt in unseren Fließgewässern innerhalb kurzer Zeit drastisch gesunken ist und somit unsere Fließgewässer in Baden-Württemberg (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) und in Deutschland sauberer wurden, ist einer der größten Erfolge. Darauf können wir sehr stolz sein. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir können auch sehr stolz sein, dass wir in Baden-Württemberg zusammen mit den Kommunen die Kläranlagen systematisch aufgebaut haben. Auch da haben wir dann eben große Mengen an Nährstoffen aus unseren Fließgewässern herausgeholt. Wir können auch stolz darauf sein, dass wir es geschafft haben, dass unsere Fließgewässer in Baden-Württemberg weniger Stickstoffe und deutlich weniger Phosphat beinhalten, und sie sind deutlich sauberer geworden. Wenn ich heute am Neckar und am Rhein spazieren gehe – – Na ja, es ist verboten, in unseren Fließgewässern baden zu gehen. Im Rhein könnte man es; man sieht auf Höhe von Speyer ab und zu Menschen, die im Rhein baden. Beim Neckar ist es noch nicht ganz so weit. Wir haben in Baden-Württemberg, in Deutschland gute Gesetze, gute Maßnahmen im Gewässerschutz gehabt. Aber einen Paradigmenwechsel hat die Wasserrahmenrichtlinie der EU im Jahr 2000 mit sich gebracht, weil man nicht mehr sektoral, nicht mehr einzelne Schutzgüter betreffend Gewässer betrachtet, sondern intersektoral, gesamtheitlich. Es wird nicht mehr in Verwaltungseinheiten, an Verwaltungsgrenzen haltmachend, gedacht, sondern in Flussgebietseinheiten. Es wird an den gesamten Rhein, die gesamte Donau gedacht; denn wenn in einem Bächlein, das irgendwo in die Donau mündet, Schadstoffe sind, dann kommt dies auch an der Mündung im Schwarzen Meer an. Deswegen ist es gut und richtig, dass sich die Europäische Union auf die Flussgebietseinheiten konzentriert. Bei uns in Baden-Württemberg sind dies der Rhein und die Donau. Es wird das Grundwasser angeschaut, und da geht es um den guten chemischen Zustand sowie den guten mengenmäßigen Zustand des Grundwassers. Bei den Oberflächengewässern – dies ist ja heute unser Thema – geht es um den guten ökologischen Zustand und den guten chemischen Zustand. Was die Wasserqualität betrifft, so ist die große Aufgabe, dass die Schadstoffe deutlich reduziert werden. Das haben wir in den vergangenen Jahren gerade bei den großen Massenschadstoffen – ich habe es gesagt: Phosphat und Stickstoff – gut hinbekommen. Jetzt gibt es auch die Reststoffe, die in die Fließgewässer kommen. Hier haben wir noch große Aufgaben vor uns; denn es werden Tag für Tag mehr Reststoffe und Kleinstmengen, Spurenstoffe, produziert, als wir detektieren können. Hier haben wir eine große Aufgabe. Aber es werden auch biologische Parameter angeschaut. Wie sieht es mit der Fischlebewelt in unseren Gewässern aus? Kommen in der Äschen-Region die Äschen und andere Fischarten vor? Kommen die richtigen Pflanzenarten in ausreichender Menge vor? Wie sieht die Gewässerqualität aus? Es geht also nicht nur um die Wasserqualität, sondern auch um die Gewässerqualität. Wie sieht die Struktur aus? Ist das Gewässer vielfältig, ist es gerade, oder ist es krumm? Gibt es Prallhänge, gibt es Gleithänge? Wie sieht der Untergrund im Gewässer aus? Gibt es da Kies, gibt es auch Feinstoffe? Sind die Gewässer durchgängig? All das wird bei der Wasserrahmenrichtlinie Gewässer für Gewässer abgefragt. ode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 In Baden-Württemberg haben wir rund 2 000 Fließgewässer mit insgesamt 45 000 km Länge – 45 000 km Länge! Das Ziel der EU ist ganz klar für alle europäischen Flüsse und Bäche der gute ökologische Zustand. Das gilt auch für Baden-Württemberg. Wir haben in Baden-Württemberg in den vergangenen 24 Jahren viel erreicht; im Vergleich mit anderen Bundesländern sind wir sehr gut vorangekommen, auch wenn wir das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie – das ganz einfach ist: der gute ökologische Zustand – noch nicht erreicht haben. Woran liegt das, meine Damen und Herren? Wir wurden hier eben schon dafür kritisiert, dies noch nicht erreicht zu haben. Man hat in der Vergangenheit die krummen Bäche gerade gemacht. Es wäre nun zu einfach, die begradigten Bäche einfach wieder krumm zu machen. Das geht in einem Industrieland nicht ohne Weiteres. Wir haben in den vergangenen Tagen immer wieder angemahnt, Naturschutz und Umweltschutz im gemeinsamen Dialog mit der Landwirtschaft durchzuführen – und das ist richtig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das gilt auch, wenn wir begradigte Bäche wieder krumm machen. Als die Bäche gerade waren, sind die Landwirte mit ihren Ackerflächen und ihren Weideflächen an die Fließgewässer herangerückt. Deswegen ist es wichtig, dass wir, wenn wir Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, dies im Dialog mit den Kommunen, im Dialog mit den Landwirten, im Dialog mit den Angelverbänden, im Dialog mit den Naturschutzverbänden tun. Und dies dauert eben seine Zeit. Am Ende gilt es, für eine Maßnahme Akzeptanz zu erreichen. Deswegen gehen die Dinge manchmal nicht so schnell, wie auch ich das gern hätte. Aber uns ist dieser Dialog, dieses Miteinander, das gemeinsame Ringen um eine gute Lösung wichtig, und am Ende funktioniert es. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich will dies an einem Beispiel aus meiner Heimat verdeutlichen, aus der Rennstadt Hockenheim. Man kennt Hockenheim vom Großen Preis von Europa, vom Hockenheimring. Aber wenn man auf die Bildkalender, die Drucke aus Hockenheim schaut, sieht man Bilder aus der neuen Innenstadt, wo ein Hochwasserökologieprojekt umgesetzt wurde. Der Kraichbach, ein kleiner Tieflandbach, der bei Hockenheim in den Rhein mündet, führt manchmal Hochwasser. Also musste man Hochwasserschutzmaßnahmen durchführen. Man wollte auch die Wasserrahmenrichtlinie umsetzen. Man hat dies in einem aufwendigen Hochwasserökologieprojekt mit der Gemeinde, mit den Anglern, mit den Landwirten im Herzen der Kommune umgesetzt. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass da mehr die Herausforderungen, die langen Baustellenzeiten gesehen wurden. Am Ende hat man im Herzen der Rennstadt Hockenheim eines der schönsten Ökologieprojekte, Hochwasserprojekte Baden-Württembergs geschaffen. Das war aufwendig, ganz klar. Jetzt haben wir dort beides: Dort sind Menschen am Fluss, und wir haben den Eisvogel mitten in der Stadt. Wenn Kinder Eis schlotzend am Ufer des Kraichbachs sitzen, können sie den Eisvogel und andere wunderbare Tier- und Pflanzenarten erleben. (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Natürlich, Frau Rolland, ist dann die Wirksamkeit nicht mehr gegeben, weil Kinder oder Hunde im Kraichbach baden. Es ist dann die Aufgabe – diese wurde auch umgesetzt –, dass man ohne Verbote, ohne Stacheldraht ein Sowohl-als-auch hinbekommt, dass dann die Menschen einen Zugang zum Gewässer haben, aber dass es auch Bach- und Flussabschnitte gibt, in denen der Eisvogel und die Gebänderte Prachtlibelle Vorrang haben. Es ist dieses Sowohl-als-auch, das aufwendig ist, manchmal Zeit raubt und manchmal Ressourcen bündelt. Ich bin sehr dankbar, dass wir das gemeinsam durchführen, dass wir mit unserer Wasserwirtschaftsverwaltung die Maßnahmen nach einer Prioritätenliste Stück für Stück umsetzen, dass wir dort beginnen, wo die Low Hanging Fruits sind, wo der höchste ökologische Return on Invest ist, weil wir auch effizient mit Ihren Mitteln, mit den Steuermitteln umgehen wollen und müssen, und dass wir hoch professionelle Maßnahmen in einem Industrieland durchführen. Manchmal renaturieren wir Fließgewässer am Rande eines Industriegebiets oder am Rande eines Siedlungsgebiets. Da gilt es, mit viel Know-how und auf der Grundlage guter Pläne zu renaturieren, Natur zu inszenieren. Am Ende sieht das alles natürlich aus, und doch ist technisch und ingenieurtechnisch alles sehr genau geplant, sodass Hochwasserereignisse keine Straßen unterspülen. Wir können dankbar sein, dass wir sehr umfangreiche und von der EU hochgelobte Maßnahmen in Baden-Württemberg nach langen Diskussionen in diesem Hohen Haus umgesetzt haben. Sie alle erinnern sich an die Diskussion um die Gewässerrandstreifen. Da gab es durchaus umfangreiche Diskussionen. Aber die EU hat diese Maßnahmen zur Eingrenzung des diffusen Nährstoffeintrags in Fließgewässern hoch gelobt, weil sie wirksam sind. Wir haben Kläranlagen, die Punktquellen gut in den Griff bekommen. Die Gewässerrandstreifen sind eine der wertvollsten und wichtigsten Maßnahmen – neben FAKT und der SchALVO –, um den diffusen Nährstoffeintrag in die Gewässer zu reduzieren. Jetzt wurde gesagt: „Wir sind nicht schnell genug. Wir sind noch nicht so weit.“ Das werden wir auch so schnell nicht sein. Wir werden auch im Jahr 2027, in drei Jahren, keinen guten Zustand aller Gewässer in Baden-Württemberg erreichen. Das ist eine Binsenweisheit. Wir haben uns auf europäischer Ebene die Frage stellen müssen: Wollen wir Standards absenken, oder verschieben wir das Ziel? Wir haben uns dafür ausgesprochen, das Ziel beizubehalten, aber es zu verschieben und mit gleichem Hochdruck weiter daran zu arbeiten. Das machen wir auch in Zukunft. Wir werden nicht jedes Gewässer in Baden-Württemberg so gestalten, wie es vor 300 Jahren war. Das können wir nicht. Das wollen wir nicht. Wir machen es so gut wie möglich für die Menschen, für die Natur und Umwelt. Dafür will ich Ihnen, den Mitgliedern dieses Hohen Hauses, ganz herzlich Danke sagen, weil wir die Geldmittel, die Steuermittel von Ihnen, dem Haushaltsgesetzgeber, in den vergangenen Jahren bereitgestellt bekommen haben. Wir haben in Baden-Württemberg das Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Jedes Jahr fließen sehr viele Millionen Euro in die Gewässerrenaturierung, in den Hochwasserschutz. Da schauen andere Bundesländer neidisch auf uns. riode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 Ich möchte den Kommunen Danke sagen, die für die Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind, die unsere Unterstützung haben und die in der Bauträgerschaft Gewässer renaturieren. Ich danke sehr herzlich den Bürgerinnen und Bürgern, die die Baumaßnahmen ertragen. Manchmal rollen die Bagger, fahren die Laster über viele Wochen, wenn Gewässer renaturiert werden. Aber ich will auch der eigenen Verwaltung auf allen Ebenen – vom Ministerium bis zu den Flussmeistereien – danken, die dies alles umsetzt. Wenn ich mir andere Bundesländer anschaue, stelle ich fest, dass dort zwar Maßnahmen ergriffen werden, aber mehr in die Kommunikation gesteckt wird. So sind wir in Baden und Württemberg nicht. Da wird eher geschafft als kommuniziert. Deswegen an dieser Stelle ganz herzlichen Dank auch an die eigene Verwaltung, dass sie schafft – manchmal kommuniziert sie nicht so gut, aber das Schaffen ist am Ende doch viel besser. Ich komme zum Schluss. (Abg. Anton Baron AfD: Gott sei Dank!) Ich bin mir nicht sicher, ob ich je noch einmal am Strandbad in Heidelberg baden kann, jedoch wäre es schön, wenn es so wäre. Aber in vielen anderen Gewässern könnte man es. Und in vielen Gewässern unseres Landes sehen wir, dass die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie wirken: Die Libellen kommen wieder, Fische tummeln sich wieder, und resiliente, lebendige, vielfältige Gewässer trotzen gut den Bedingungen des Klimawandels. Darauf können wir stolz sein. Ich danke noch einmal allen herzlich, die zu diesem Ziel beitragen. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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