Gabriele Rolland
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte Ihnen jetzt ganz viele Geschichten erzählen, welche Hindernisse manchmal bestehen, wenn man Gewässer tatsächlich renaturieren will. Ich lasse das aber. Ich möchte daran erinnern, dass wir, bevor es die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union gab, hier in Baden-Württemberg Programme wie „Lachs 2000“ hatten. Auslöser war damals, 1986, die große Umweltkatastrophe bei Sandoz in der Schweiz, nach der der Rhein hinterher tot war. Da war kein Fisch mehr drin. Da hat man dann in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins miteinander ausgemacht, dass etwas passieren muss. Eine Sache war dabei, dass das Land Baden-Württemberg in allen unteren Wasserbehörden eine Stelle mehr geschaffen hat. Solch eine Stelle durfte ich 1987 antreten. Deswegen ist das Thema Gewässerschutz für mich schon auch ein Herzensanliegen. Die EU-Richtlinie wird im nächsten Jahr 25 Jahre alt. Es wurden in Baden-Württemberg 175 Gewässer beurteilt. Wenn dann drei Viertel aller Gewässer in Baden-Württemberg in keinem guten Zustand sind, dann ist das kein gutes Ergebnis. Nach dieser Zeit, in der man so viel Geld, Personal, Ressourcen in eine Verbesserung der Gewässer gesteckt hat, ist das noch immer eine schlechte Bilanz. (Beifall bei der SPD und des Abg. Frank Bonath FDP/DVP) Es ist klar, dass Maßnahmen lange dauern, oft auch mit Rechtsstreitigkeiten zusammenhängen. Ich erinnere nur daran – Sie haben die Elz angesprochen –: Der Kollmarsreuter Wuhrkanal wird aus der Elz geführt. Erst in den Neunzigerjahren ist es endlich gelungen, die Wassermenge zu begrenzen, damit in der Elz überhaupt eine fließende Restwassermenge verbleiben kann. Es war nicht einfach, alte Rechte zu beschneiden. Dort muss also sehr viel Gehirnschmalz aufgewendet werden, da muss sehr viel an Arbeit hineingesteckt werden. Das sind komplexe Planungen, wenn Sie dieses Beispiel an der Elz nehmen. Es ist sehr personalintensiv. Auch der Verwaltungsaufwand ist hoch, und die Auswirkungen sind langwierig. Dann kann ich es schon verstehen, dass nachgefragt wird: Wie wirksam ist denn das alles? Wenn man diese Wirksamkeit schon in einem halben Leben nicht überschauen kann, dann kommt man auch sehr schnell in Erklärungsnöte. Das will ich nicht. Wir machen das auch nicht. Aber ich glaube, es ist ganz wichtig, immer genau hinzugucken. Ich nenne Ihnen jetzt auch, Herr Kollege Mettenleiter, ein Gegenbeispiel, an dem ich jeden Tag vorbeigehe. Das ist die Renaturierung der Dreisam im oberen Bereich. Das ist alles wunderschön, aber zwischen März und Oktober ist es dort leider die Partymeile geworden. Ich glaube, dem Gewässer hätte es besser getan, wenn man es so belassen hätte, wie es war. Dann wäre es nicht so leicht, dort auf der schönen Sandbank ein Feuerchen zu machen und Party zu feiern. Aber es ist, wie es ist. Es sieht schön aus, und wir freuen uns darüber. Jetzt hätte ich noch eine Frage an die Landesregierung. Der Antrag ist ja jetzt auch schon eineinhalb Jahre alt. Sie setzen ode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 bei der Kostenaufstellung für die Jahre ab 2027 beim Thema Abwasserbehandlung – das hat ja eine große Wichtigkeit – und auch beim Thema „Diffuse Belastungen“ ein Fragezeichen. Man weiß also offensichtlich nicht, wie hoch die Kosten da sein werden. Vielleicht könnten Sie dazu noch etwas sagen. Das wäre sehr schön. Ansonsten wünschen wir allen Beteiligten – ob im Hauptoder im Ehrenamt – an der Arbeit für den Gewässerschutz alles Gute. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU)
