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Bernd Mettenleiter

GRÜNE 01.02.2024 Sitzungen 17/87

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist das wichtigste Gesetz zum Schutz des Wassers in Europa. Das Ziel der Richtlinie ist nichts Geringeres als der gute chemische und ökologische Zustand unserer Oberflächengewässer – Seen, Flüsse, Bäche – und des Grundwassers. Seit über 20 Jahren wird das wichtige Programm von vielen Menschen mit Herzblut umgesetzt, sei es im Umweltministerium, in den Regierungspräsidien oder in anderen staatlichen Bereichen. Daneben engagieren sich auch Bürgerinnen und Bürger im Naturschutz, in Fischereivereinen oder kommunalen Gremien für das Thema Gewässer. (Beifall bei den Grünen) Wir alle wissen: Wasser ist Leben. Somit ist der Schutz unserer Gewässer ein elementarer Bestandteil des Schutzes unserer Lebensgrundlagen. Bevor ich also zum Antrag weiter ausführe, möchte ich all diesen Menschen für ihren wichtigen Einsatz einen herzlichen Dank aussprechen. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Die EU-Wasserrahmenrichtlinie besitzt drei Umsetzungszeiträume, und jeder dieser Zeiträume dauert sechs Jahre. Das heißt, im Jahr 2021 endete der zweite von insgesamt drei Zyklen, und somit ist das Ende des zweiten und der Beginn des dritten Zeitraums, also das Jahr 2022, aus dem der Antrag stammt, ein guter Zeitpunkt dafür, auf Schwerpunkte, Fortgang und Kosten der Maßnahmen zu schauen. Lassen Sie mich noch einmal die Schwerpunkte in den Fokus stellen. Diese sind erstens die Herstellung der Durchgängig- (Bernd Mettenleiter) keit von Gewässern, das heißt der Abbau von Barrieren, zweitens die Wiederherstellung von natürlichen Gewässerstrukturen – beispielsweise dass es in Bächen Flachwasserzonen und Tiefwasserzonen gibt oder auch Steilufer, in denen beispielsweise der Eisvogel seine Bruthöhlen anlegen kann – und drittens, den Eintrag von chemischen Belastungen und Abwässern – Düngemitteln, Nitraten – zu reduzieren. Bei all diesen Maßnahmen zeigt sich: Eine effektive Umsetzung wird in Zukunft im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel immer elementarer. Wenn es denn im Sommer heiß ist, braucht es in einem Bachlauf tiefe Stellen, in denen die Fische diese heiße Phase schadlos überdauern können. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stellt somit eine Winwin-Situation dar: für unsere Gewässer und für die Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel. Wenn man nun auf die Zahlen schaut – das werden wir jetzt gemeinsam machen – und sich ansieht, wie viele der ungefähr 200 Flusswasserkörper im Jahr 2021 im Land Baden-Württemberg einen guten Zustand erreichten, dann lautet die Antwort: 6 %. (Zuruf: Ziemlich wenig!) – Ziemlich wenig. Aber diese Zahl kann man so nicht allein stehen lassen. Sie benötigt eine Erläuterung, und die werde ich jetzt gern vornehmen. Denn die Bewertung der Flussgebiete erfolgt durch ein etwas spezielles System, das in der Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag Worst-Case-Prinzip genannt wird. Ich möchte versuchen, Ihnen dies mithilfe eines Ausflugs in den Bereich der Spiele zu verdeutlichen. Ich denke mal, Sie alle kennen das Spiel „Mensch ärgere dich nicht“. Stellen Sie sich nun vor, dass Sie bereits drei Ihrer vier Spielfiguren im Häuschen – das heißt, im Ziel – haben. Die vierte Figur befindet sich noch am Start. Somit sind Sie rechnerisch also drei Viertel der notwendigen Strecke gegangen, und ein Viertel liegt noch vor Ihnen. Ihr Zielerreichungsgrad läge bei 75 %. Beim Bewertungsmaßstab der Wasserrahmenrichtlinie lägen Sie aber nicht bei 75 %, sondern stünden noch ganz am Anfang, also bei null. Denn für die Bewertung des ökologischen Zustands auf der Basis des Worst-Case-Prinzips gilt nicht der Durchschnitt, sondern nur diejenige Komponente zählt, die am weitesten vom Ziel entfernt ist. Es kann also sein, dass bei einer Maßnahme drei von vier Parametern – tatsächlich sind es vier insgesamt, die über den guten ökologischen Zustand entscheiden – im grünen Bereich liegen, eine Maßnahme aber im gelben. Dann wird die Gesamtmaßnahme trotzdem als im gelben Bereich liegend gewertet. So viel zur Theorie. Ich bitte Sie nun, liebe Kolleginnen und Kollegen: Besuchen Sie einmal ein konkretes Renaturierungsprojekt in Ihrem Wahlkreis oder in Ihrer Region. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ich sehe es jeden Tag!) Tatsächlich wird Ihnen dann klar werden, dass es noch einen weiteren Faktor zur Erreichung der Ziele braucht, nämlich die Zeit. Die Renaturierung der Elz in Emmendingen ist ein wunderbares Beispiel. Die Maßnahmen dort sind abgeschlossen. ode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 Ich war dort vor Ort. Es braucht aber nun einfach Zeit, damit die Veränderungen ihre volle Wirkung entfalten. Bei einem solchen Besuch lohnt sich noch etwas. Der Einsatz der Mittel lohnt sich, denn nicht nur für die Natur, sondern für uns alle zeigt sich: Oftmals sind renaturierte Gewässer lebenswerte Naturräume, die einen hohen Besuchswert besitzen. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Die genaue und konkrete Betrachtung des Status quo zeigt aber auch: Wir dürfen nicht nachlassen. Das Umweltministerium schreibt dies auch in seiner Stellungnahme zu dem Antrag: Es bedarf weiterhin erheblicher Anstrengung, um den guten Zustand aller Gewässerkörper zu erreichen. Gerade auf diese dritte Bearbeitungsperiode kommt es dabei an. Insgesamt sind für die Umsetzung 4,6 Milliarden € veranschlagt. Dabei sind allein 2 Milliarden € für die aktuell stattfindende dritte Bearbeitungsperiode veranschlagt. Auch die Zahl der geplanten Maßnahmen ist im dritten Zyklus im Vergleich mit den beiden vorigen mit Abstand am höchsten. Worauf kommt es also an, damit Gewässermaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können? Neben den benötigten Mitteln und der Zeit braucht es noch einen weiteren Faktor – Sie kennen es vielleicht von vor Ort –: die Rückendeckung aus der Gesellschaft. Der BUND befasste sich in seiner Stellungnahme zum Beginn der dritten Umsetzungsperiode in Deutschland schwerpunktmäßig mit diesem Thema. Und dort steht, dass die Öffentlichkeitsarbeit im Gewässerschutz anders angegangen werden muss, als sie bislang von den meisten Wasserwirtschaftsverwaltungen praktiziert worden ist. Interessant ist nun, wie das Vorgehen von Baden-Württemberg beurteilt wird. Ich zitiere – Seite 10 –: Die meisten ... Bundesländer hatten sich von Anfang an bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit hochaggregierten Maßnahmenprogrammen oder „Maßnahmenbändern“ begnügt. Löbliche Ausnahme ist Bayern, wo zumindest tabellarisch die vorgesehenen Einzelmaßnahmen ... aufgelistet sind. Und noch mehr Lob gebührt der baden-württembergischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die mit punktgenauen „Arbeitsplänen“ über alle drei Umsetzungszyklen hinweg das Ranking in Verständlichkeit und Anschaulichkeit mit Abstand anführt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Verständlichkeit und Anschaulichkeit helfen bei der Akzeptanz. Und wenn ich als Bürgerin, als Bürger etwas verstehe und mitgenommen werde, fällt die Zustimmung leichter, und die Maßnahmen können umgesetzt werden. Wie gesagt: Machen Sie eine Probe, suchen Sie im Internet mal „Renaturierung Elz in Emmendingen“. Sie werden erstaunt sein, in welchem Umfang Sie dort Informationen finden. Und tatsächlich, vom BUND kommt noch mehr Lob. Zuerst wird kritisiert, dass in den einzelnen Bundesländern das Rad (Bernd Mettenleiter) oftmals neu erfunden wird, ohne voneinander zu lernen. Man könnte es aber besser machen. Hierzu das Zitat von Seite 11: So sind beispielsweise die anschaulichen „Arbeitspläne“ aus Baden-Württemberg in der Leitungsebene vieler anderer Länderumweltministerien völlig unbekannt. Insider lästern: Jedes Bundesland wollte das schönste sein ... Vom Besten – von Baden-Württemberg – lernen war nicht angesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben dem Dank, den ich anfangs geäußert hatte, auch an die Wasserverwaltung in Baden-Württemberg auf allen Ebenen, möchte ich Ihnen noch mitgeben: Alles fließt. Bleiben Sie, bleiben wir deswegen weiterhin so aktiv beim Thema Gewässer. Mahatma Gandhi sagte nämlich: Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun. Deshalb müssen wir weiter ambitioniert vorgehen, damit am Abschluss der wichtigen dritten Periode möglichst viele gute Ergebnisse vorhanden sind. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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