Dr. Andre Baumann
Vielen Dank, Herr Präsident. Lassen Sie mich auf die beiden Fragen kurz antworten. Im Umweltausschuss des Bundesrats wurde am 15. Januar 2024 beschlossen, die Beratung über die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 7. März 2024 zu vertagen. Die Vorlage dieser Verordnung steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz sieht vor, dass bei der Erfüllung der Mindestziele bei der Beschaffung von schweren Nutzfahrzeugen oder Dienstleistungen, bei denen saubere, schwere Nutzfahrzeuge eingesetzt werden, Fahrzeuge auch mit paraffinischen Dieselkraftstoffen betrieben werden dürfen. Darunter fallende Kraftstoffe können aus fossilen Rohstoffen erzeugt werden. Aus fossilen Quellen erzeugte paraffinische Dieselkraftstoffe bieten hinsichtlich der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen von modernen Fahrzeugen keine Vorteile gegenüber herkömmlichen Dieselkraftstoffen. – Darum geht es bei dem von Ihnen angesprochenen Punkt nicht. Im Zuge der Aufnahme paraffinischer Dieselkraftstoffe aus Synthese- oder Hydrierungsverfahren in die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen in der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung soll durch die Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes künftig ausgeschlossen werden, dass paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen unbeabsichtigt gefördert werden. Vor dem Hintergrund, dass zur Vermeidung der unfreiwilligen Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen oder aus Rohstoffen mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen zwingend eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erforderlich ist und nur so ein Baustein zur Minimierung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen geschaffen werden kann, ist eine gemeinsame Beratung der beiden Vorlagen angezeigt. So die umfangreiche Antwort. Ich kann es noch einmal kurz in einfachen Worten mitteilen: (Heiterkeit des Abg. Thomas Dörflinger CDU – Abg. Thomas Dörflinger CDU: Danke, ja!) Es geht darum, dass diese paraffinischen Kraftstoffe nicht aus fossilen Rohstoffen gemacht werden und nicht aus Biomasse, die eigens angebaut wird, was die Nutzungskonkurrenz auf unseren Äckern verschärft. Deswegen sollten diese paraffinischen Kraftstoffe, die als E-Fuels durchaus sinnvoll sein können – da sind wir uns vollkommen einig –, aus Reststoffen, insbesondere landwirtschaftlichen Reststoffen, entstehen. Desriode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 wegen ist es sinnvoll, dass man diese Verordnung mit dem Gesetz gemeinsam behandelt. Damit komme ich zur Frage b: Die Änderung der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung soll beraten werden, sobald der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und den Bundesrat erneut erreicht. Jetzt kommt es: Baden-Württemberg unterstützt selbstverständlich eine zeitnahe und zeitgleiche Befassung mit der Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und der 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Also, die Gesetze des Bundestags und der Bundesregierung haben manchmal lustige Namen. Ich beneide die Stenografen nicht. Danke schön.
