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Dr. Ute Leidig

01.02.2024 Sitzungen 17/87

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund des Sachzusammenhangs werde ich die Fragen a und b gemeinsam beantworten. Die Partnerschaft mit Burundi ist formell vereinbart durch die „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Regierung des Landes Baden-Württemberg und der Regierung der Republik Burundi“. Diese wurde von Ministerpräsident Kretschmann und dem damaligen burundischen Außenminister Laurent Kavakure am 16. Mai 2014 in Stuttgart unterzeichnet. (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) In dieser Gemeinsamen Erklärung haben sich beide Seiten deutlich auf eine gemeinsame Wertebasis verständigt. Hierzu heißt es in Abschnitt 1 konkret: Die Seiten bekräftigen ihre Bereitschaft, ihre freundschaftlichen Beziehungen und ihre Zusammenarbeit unter den Prämissen von Gegenseitigkeit, Partnerschaft und Respekt weiter zu vertiefen, mit dem gemeinsamen Ziel, eine nachhaltige globale Entwicklung, Frieden und weltweite Gerechtigkeit, Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Zuletzt wurden diese gemeinsamen Werte am 27. Juni 2023 im Rahmen einer Gemeinsamen Erklärung der beiden Regierungen noch einmal bekräftigt, indem die Partnerschaftserklärung aus dem Jahr 2014 als wichtige Säule und Meilenstein der jahrzehntelangen Kooperation und Verbundenheit zwischen Baden-Württemberg und Burundi bezeichnet wurde. Da diese Wertebasis somit als Grundlage der Partnerschaft vereinbart ist, hält die Landesregierung hieran fest und fordert die Einhaltung unseres Partnerschaftsabkommens ein, insbesondere die Einhaltung von Menschenrechten. Die aktuelle Aussage des burundischen Präsidenten ist erschütternd und weder mit dem Partnerschaftsabkommen noch mit den Werten des Landes vereinbar, und zwar in keiner Weise. Die Aussage ist komplett inakzeptabel. Baden-Württemberg pflegt mit Burundi eine Partnerschaft der Partnerschaften. Unter dem Dach der formalisierten Partnerschaft der beiden Regierungen sind die Räume mit zahlreichen Verbindungen, Beziehungen und langjährigen Freundschaften aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Bildung, Gesundheit, Kirche und zahlreichen weiteren Bereichen des breiten Burundi-Bündnisses gefüllt. Das heißt, die Partnerschaft dient vor allem dazu – und an diesem prioritären Ziel hält die Landesregierung weiterhin fest –, gemeinsam mit der burundischen Regierung Freiräume zu eröffnen, in welchen die gemeinsamen Werte gelebt und gestärkt werden können. Hierzu setzt sich die Landesregierung zum einen in allen Kontakten mit der burundischen Regierung dafür ein, solche Freiräume zu schaffen und zu erhalten. Sie spricht die gemeinsame Wertebasis an und fordert ein, dass sich beide Seiten daran halten. Zum anderen fördert sie aktiv das Burundi-Bündnis einschließlich der fünf Cluster sowie verschiedene Kooperationen und Projekte von aktiven Akteurinnen und Akteuren aus Baden-Württemberg mit burundischen Partnerinnen und Partnern. Außerdem stärkt sie die Basis der Partnerschaft durch die Büros der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit in Stuttgart und Bujumbura, durch den Aufbau einer sogenannten Académie de l’Amitié unter Federführung der kirchlichen Akademien in Bad Boll und Weingarten sowie durch eine Förderung der burundischen Diaspora. Diese konkreten Maßnahmen und Möglichkeiten im Rahmen der Ausgestaltung der Partnerschaft sollen Strahlkraft und Hebelwirkung dafür entfalten, die Lage in Burundi insgesamt nachhaltig und längerfristig zu verbessern. Die Landesregieode – 87. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2024 rung wird diese Linie konsequent, transparent und nachhaltig, hartnäckig und verlässlich weiterverfolgen – auch im vorliegenden Fall. Dazu steht sie in engem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt. Die Landesregierung wird im Schulterschluss mit der Bundesregierung und den anderen, uns nahestehenden Akteurinnen und Akteuren, die sich in Burundi engagieren, in ihren Beziehungen zur burundischen Regierung angemessen reagieren. Herr Staatssekretär Rudolf Hoogvliet hat sich dazu in einem Schreiben an Frau Staatsministerin Katja Keul im Auswärtigen Amt gewandt. Darüber hinaus befürwortet die Landesregierung die Reaktionen der uns nahestehenden Akteurinnen und Akteure, die bislang erfolgt sind. Hervorzuheben ist insbesondere die Erklärung des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Herrn Eamon Gilmore. Er hat die burundische Regierung zum Schutz der Menschenrechte aller Burundierinnen und Burundier aufgefordert. Dies wurde von verschiedenen anderen europäischen und auch deutschen Akteurinnen und Akteuren auf ihren eigenen Kommunikationskanälen und Kommunikationsplattformen unterstützt und geteilt. Außerdem begrüßt die Landesregierung, dass vor Ort auf allen Ebenen die Einhaltung von Menschenrechten thematisiert und auch enger Kontakt zur Zivilgesellschaft gepflegt wird.

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