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Thomas Blenke

01.02.2024 Sitzungen 17/87

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur parlamentarischen Beratung vor, bei dem es um die Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie der Europäischen Union und des Hinweisgeberschutzgesetzes des Bundes geht. Wir nehmen hier eine Umsetzung für die kommunale Ebene vor. Wegen der Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes – Sie kennen das – darf der Bund Aufgaben nicht unmittelbar an die kommunale Ebene übertragen. Damit diese Hinweisgeberschutzrichtlinie – ein furchtbares Wort – nun vollumfänglich in nationales Recht umgesetzt werden kann, müssen wir eine Landesregelung für die kommunale Ebene schaffen. Worum geht es in der Sache? Diese Regelungen zum Hinweisgeberschutz zielen darauf ab, den Schutz von Personen zu verbessern, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben und diese melden wollen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die neu eingeführte Pflicht für Arbeitgeber, interne Meldekanäle für entsprechende Meldungen der Beschäftigten einzurichten und zu betreiben. Nach dem Bundesgesetz haben grundsätzlich alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten eine sogenannte interne Meldestelle einzurichten, an die sich die Beschäftigten wenden können. Unser Gesetz gilt grundsätzlich für Gemeinden und Landkreise, aber beispielsweise auch für Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, selbstständige Kommunalanstalten und für mehrheitlich kommunal getragene Unternehmen in Privatrechtsform. Wenn ein Jurist „grundsätzlich“ sagt, dann wissen Sie: Da folgen Ausnahmen. Über diese Ausnahmen will ich kurz sprechen, weil sie in diesem Fall besonders wichtig sind. Die Hinweisgeberrichtlinie eröffnet Ausnahmemöglichkeiten, und gerade im Sinne unserer Entlastungsallianz haben wir diese umfassend ausgeschöpft. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Zum einen werden Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern von der Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb einer solchen internen Meldestelle komplett ausgenommen. Diese Ausnahme umfasst 840 der 1 101 Gemeinden im Land. (Staatssekretär Thomas Blenke) Die Ausnahme gilt auch für sonstige kommunale Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten. Damit fallen 410 der 440 Zweckverbände sowie 460 der 766 kommunalen Unternehmungen aus dem Regelungsbereich des Gesetzes. Dies heißt aber nicht, dass Hinweisgeber aus diesem Bereich keine Möglichkeit hätten, Hinweise zu geben; sie können sich direkt an die externe Meldestelle wenden, die beim Bundesamt für Justiz eingerichtet ist. Zum anderen können aber auch mehrere Gemeinden, Landkreise eine gemeinsame interne Meldestelle errichten. Die örtliche Ebene kann somit – und soll auch – selbst entscheiden, ob eine solche kommunale Zusammenarbeit sinnvoll ist. Diese kommunale Freiheit ist uns in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs sehr wichtig gewesen. Wir betreiben also kein Gold-Plating, sondern – im Gegenteil – wir halten den Aufwand für die kommunale Ebene so gering wie möglich. Das will ich an dieser Stelle einfach betonen, und das haben auch alle kommunalen Landesverbände im Rahmen der Anhörung explizit begrüßt, dass wir da eine so kommunalfreundliche Regelung machen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Im Übrigen verweisen wir umfassend auf das Bundesgesetz, was Inhalt und Ausgestaltung angeht. Es soll für alle verpflichteten Arbeitgeber im Land das gleiche Recht geben, und deswegen ist die Bezugnahme auf den Bund in diesem Fall sicherlich sinnvoll. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute in die parlamentarische Beratung geben, eine gute und auch eine ausgewogene Umsetzung des EU-Rechts und auch des Bundesrechts vornehmen. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen auch aus den Koalitionsfraktionen und überhaupt des Landtags, wir haben hier einen guten Kompromiss gefunden, einerseits den Schutzzweck der EU-Richtlinie umzusetzen, andererseits aber eine Bürokratievermeidung umzusetzen. Das war uns insgesamt sehr wichtig. Ich darf den Gesetzentwurf mit diesen Empfehlungen in die parlamentarische Beratung geben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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