Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben es schon angesprochen: Wir befinden uns in schwierigen Zeiten, und die Frage der Demokratieerhaltung betrifft natürlich auch die Schulen in unserem Land. Sie haben auch angesprochen, dass unsere Landesverfassung ausdrücklich vorgibt, dass Schülerinnen und Schüler zu freiheitlichen demokratischen Grundwerten erzogen werden sollen. Dabei gilt das Neutralitätsgebot. Es gilt aber nicht das Neutralitätsgebot in dem Sinn, dass nicht über demokratische Grundwerte diskutiert werden darf. Dafür gibt es den Beutelsbacher Konsens, wie Sie wissen, der eindeutig besagt, dass Positionen unterschiedlich beachtet werden sollen. In diesem Zusammenhang beachten auch wir von der Schulverwaltung die Vorkommnisse an Schulen. Ich gehe davon aus, dass auch jeder in unserem Hohen Haus diese für sich beachtet. Denn nachdem Sie gerade die Boysen-Realschule in Altensteig angesprochen haben, muss ich sagen, dass gerade einer Ihrer Kollegen das Neutralitätsgebot dort eindeutig verletzt hat, (Staatssekretär Thomas Blenke: Genau!) indem er mit Schülerinnen und Schülern Selfies gemacht hat, diese dann ohne Zustimmung auf Social Media veröffentlichte und darunter geschrieben hat: „Die junge Generation wählt die AfD.“ Sie sollten insofern vielleicht auch eher mal in Ihrer Fraktion schauen, ob dort das Neutralitätsgebot so gewahrt wird, wie es sein sollte. Ansonsten tun wir alles dafür, dass dem entsprochen wird. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
