Georg Heitlinger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Hauk, bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs zur Umsetzung der GAP-Reform war es durch die erste Demonstration in Stuttgart vor dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz von den Kolleginnen und iode – 86. Sitzung – Mittwoch, 31. Januar 2024 Kollegen Landwirten hier sehr emotional. Die Debatte wurde nicht inhaltlich zum Gesetz geführt. Gestern waren wir, wie meine beiden Kollegen Klaus Burger und Jan-Peter Röderer schon gesagt haben, auch auf der Demo, haben dort den Landwirten zugehört und mit den Landwirten gesprochen. Gleichwohl: Es geht heute um den vorliegenden Gesetzentwurf. Wie schon in der letzten Debatte erwähnt, liegt für die extrem späte Einbringung dieses Gesetzentwurfs die Schuld eigentlich bei Ihnen und Ihrem Ministerium, Herr Minister Hauk. Ich zitiere: Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Es kommt also über ein Jahr zu spät. Sprich: Sie haben es verschlafen, rechtzeitig Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte zu schaffen. Sie haben es schlicht verdaddelt. Der Bund hat seine Hausaufgaben bei der GAP gemacht – Sie, Herr Minister Hauk, nicht. Andere Bundesländer haben es nachweislich hinbekommen. Vielleicht sollten Sie sich öfter einmal damit beschäftigen, was Sie hier im Land für unsere Landwirtschaft tun können, anstatt sich tagein, tagaus an Berlin abzuarbeiten. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Die vorgesehenen wesentlichen Einzelmaßnahmen sind die Rückforderungsfrist innerhalb von 18 Monaten, die Bagatellgrenze von 250 €, das Absehen von Zinserhebungen bei einem Zinsbetrag von unter 150 €, grundsätzlich digitale Kommunikation von Behörde und Antragsteller und der Erhalt der Förderung bei höherer Gewalt. Es ist eine lange Liste von Verordnungsermächtigungen, also der Möglichkeit zur Ausgestaltung konkreter Bereiche außerhalb des Gesetzes selbst. Genau darin liegt auch ein Problem. In der Begründung sichern Sie den Landwirten zu – Zitat –: Bei der Ausgestaltung des Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssystems mit diesem Gesetz sollen im Übrigen die den Mitgliedsstaaten eingeräumten Gestaltungsspielräume für Vereinfachungen in der Abwicklung von EU-Förderverfahren über die Agrarfonds genutzt werden. Wie auch der Landesbauernverband in seiner Stellungnahme ausführt, kommt es bei diesem Gesetz weniger auf den hier zu beschließenden Gesetzesrahmen an, sondern darauf, dass es bei der konkreten Ausgestaltung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssysteme zu keiner weiteren unnötigen und lähmenden Bürokratie kommt. Genau darauf kommt es an. Auch hier lässt sich festhalten: Durch den Zeitverzug entstand eine erhebliche Unsicherheit für die baden-württembergische Landwirtschaft. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum Landwirte die Sonntagsrede vom – natürlich dringend notwendigen – Bürokratieabbau nicht mehr so recht glauben wollen. Wahrscheinlich werden Sie wieder versuchen, die hierfür Schuldigen in Brüssel oder Berlin zu suchen. Aber sei’s drum. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Die Landwirte in unserem Land brauchen die Planungssicherheit. Sie, Herr Minister Hauk, tragen die alleinige Verantwortung für das weitere Verfahren. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
