Dr. Andre Baumann
Ich bin nicht sicher, ob es sinnvoll ist, den Erörterungstermin, dessen Terminierung ich nicht kenne, zu verschieben. Man weiß nicht genau, wann die Urteilsbegründung des VGH vorliegen wird. Auch wenn die Urteilsbegründung zum Zeitpunkt des Erörterungstermins noch nicht vorliegen würde, gilt am Ende die Rechtslage, die es gibt. Das Urteil ist im Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen. Der Erörterungstermin steht am Anfang des Planfeststellungsverfahrens und ist nicht das Ende. Deswegen muss die Planfeststellungsbehörde, die Stadt Mannheim, auch wenn die Begründung später vorliegen sollte, das Urteil berücksichtigen. Deswegen gehe ich davon aus, dass in den Planfeststellungsbeschluss – und das ist das Relevante – die Ergebnisse des Urteils des VGH einfließen werden.
