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Dr. Andre Baumann

21.12.2023 Sitzungen 17/84

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank auch für die Frage. Gegenstand des von Ihnen angesprochenen VGH-Urteils ist die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses des Landratsamts Karlsruhe für den Bau und Betrieb des Retentionsraums Bellenkopf/Rappenwört vom 23. Dezember 2020. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss hatten die Stadt Rheinstetten und die Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im PA-MINA-Raum geklagt. Am 1. Dezember dieses Jahres hat der VGH entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar ist, im Übrigen die Klage aber abgewiesen wird. Der VGH in Mannheim hat damit Rechtsfehler des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt und den Beschluss deshalb für nicht vollziehbar erklärt. Aber, meine Damen und Herren, die festgestellten Rechtsfehler können in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden. Jetzt liegt das Urteil vor, die Urteilsbegründung aber noch nicht. Der VGH hat maximal fünf Monate Zeit, dem Beklag- (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) ten die Urteilsbegründung zu übersenden. Erst dann können wir die nötigen und sinnvollen Schlüsse aus diesem Urteil auch für weitere Verfahren ziehen. Zu einzelnen Elementen des Urteils, zur Urteilsbegründung haben wir bislang noch keine Kenntnisse. Deswegen kann ich Ihnen leider keine Antwort darauf geben, welche Auswirkungen dies auf das laufende Planfeststellungsverfahren in Mannheim zum Rheindamm haben könnte.

Alle Reden von Dr. Andre Baumann Protokoll ↗