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Hans-Peter Behrens

GRÜNE 21.12.2023 Sitzungen 17/84

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Heute liegt uns ein Antrag der AfD zur temporären Lockerung der Emissionsgrenzwerte bei Einzelfeuerungsanlagen vor. Wie so oft bei Anträgen der AfD ist auch hier nicht nachvollziehbar, was der Antrag zum Ausdruck bringen soll oder weshalb uns hier im Parlament damit die Zeit gestohlen wird. Fachliche Indizien und Hintergründe – Fehlanzeige. Zu Ziffer 1 des Antrags: Die derzeit aktiven Einzelraumfeuerungsanlagen entsprechen den Vorschriften der 1. BImSchV, (Zuruf von der AfD: Die aktiven, ja!) da unsere Schornsteinfeger regelmäßig kontrollieren, messen und beraten. Übrigens gilt diese Verordnung seit nunmehr 13 Jahren. Zu Ziffer 2 des Antrags: Die wenigen mit Stichtag 31. Dezember 2020 – das ist auch wieder eine Weile her – oder bereits zuvor außer Betrieb genommenen Öfen ohne Nachrüstung haben bereits seit Jahren nichts mehr zum Heizen beigetragen und sind vermutlich demontiert. Ja, im Prinzip sind wir noch immer in einer Energiemangelsituation durch den von Russland verursachten Krieg. (Zuruf von der AfD: Nein, durch Ihre Politik!) Aber dank Robert Habecks erfolgreichen Bemühungen sind die Speicher quasi randvoll. Dank Robert Habeck auf Bundesebene und Thekla Walker auf Landesebene und deren Ministerien läuft der Ausbau der erneuerbaren Energien immer besser. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Besonders erfreulich: Die Fotovoltaik ist bereits auf dem Zielerreichungspfad. Ich hatte es hier schon einmal gesagt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Was ich an diesem Antrag überhaupt nicht verstehe: Die Energiepreise sinken. Ich weiß gar nicht, worauf Sie eigentlich hinauswollen. (Abg. Joachim Steyer AfD: Dann haben Sie nicht zu- gehört!) (Hans-Peter Behrens) Aus all diesen Gründen ist der Antrag sinnbefreit; das ist lediglich eine politische Luftnummer. In vorweihnachtlicher Kürze: Wir lehnen ab. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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