Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vor drei Wochen haben wir hier an dieser Stelle über das Landespersonalvertretungsgesetz debattiert. Nach der Behandlung im Ausschuss hätte es aus unserer Sicht keiner weiteren Aussprache bedurft; denn unsere Position hat sich auch nach den Beratungen im Ausschuss nicht geändert: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und lehnen Änderungen daran ab. Da das Thema heute aber erneut auf der Tagesordnung steht, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um noch einige Punkte auszuführen. Die Krankenhauslandschaft wird sich in den nächsten Jahren wandeln. Es dürften bei den Universitätskliniken einige weitere Außenstandorte hinzukommen. Wir freuen uns, mit der anstehenden Gesetzesänderung den Deckel bei den Universitätskliniken abgeschafft zu haben. Die Personalräte können nun konstant wachsen, wenn sich die Mitarbeiterzahl erhöht. Wir halten die Erhöhungen bei den Personalräten, den Jugendvertretungen und den Freistellungen insgesamt für maßvoll und angemessen. Die Möglichkeit, lokale Regelungen zu treffen, halten wir für zielführender, als Kleinteiligkeiten in einem Gesetz zu regeln. Die bisherige Praxis hat sich aus unserer Sicht bewährt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Die gab es bisher gar nicht!) In der Ausschusssitzung war zu hören, es sei dringend nötig, auch kleine Außenstellen der Personalvertretung zu stärken. Wie bei einer unechten Teilortswahl sollte jeder Teilstandort seine eigene Vertretung entsenden, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) um die eigenen Interessen besser vertreten zu können. Das Beispiel der unechten Teilortswahl zeigt aber auch, dass dieses Argument nicht stimmig ist. Seit den Siebzigerjahren hat sich die Anzahl der Gemeinden mit unechter Teilortswahl fast halbiert, (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) weil es ein kompliziertes Gebilde ist und sich eine gute Interessenvertretung nicht am Ortsbezug festmachen lässt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD – Gegenruf der
