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Reinhold Pix

GRÜNE 20.12.2023 Sitzungen 17/83

Vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen: Was soll ich denn meinen Weidetierhaltern im Südschwarzwald erzählen, vor allem in Bernau? Wie Sie gerade ausgeführt haben, ist der Wolfsrüde angezählt, nachdem er diese Herdenschutzmaßnahme erfolgreich überwunden hat. Dann gibt es iode – 83. Sitzung – Mittwoch, 20. Dezember 2023 gleichzeitig wieder die Einschränkung beim zweiten Zugriff. Es fehlt aber die Antwort auf die Frage: Wie lange kann denn diese Episode sein, bis es zu dem zweiten Zugriff kommt? Denn da sehen die Weidetierhalter keine Verlässlichkeit. Das ist das eine Thema. Das andere Thema ist, dass man sich vor Kurzem in der Umweltministerkonferenz geeinigt hat, dass eine Entnahme schadstiftender Wölfe dann möglich sei, wenn der Herdenschutz überwunden ist, und dann mit der Einschränkung, dass dies in einem Umkreis von 1 km und innerhalb von 21 Tagen zu erfolgen hat. Hier hat man also ein Zeitfenster. Da fragen mich die Betroffenen natürlich: Glauben Sie, der Wolf wartet an Ort und Stelle so lange, bis dann der Bescheid kommt? Wahrscheinlich eher nicht. Dann kommt noch eine dritte Besonderheit. Wir haben einen konkreten Fall in Bernau, in dem adulte Tiere gerissen wurden, bei dem die Herdenschutzpräventionsmaßnahme „Kompakte Weidetierhaltung“ laut Gutachten versagt hat. Ist diese Art von Maßnahme dann gescheitert? Oder wie würden Sie das bezeichnen?

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