Dr. Andre Baumann
Vielen Dank für die beiden Fragen. – Frau Abg. Rolland, es ist in der Tat so, dass wir nicht veröffentlichen, ob wir über den freiwilligen Ausgleichsfonds Wolf einen Ersatz für das gerissene Tier zahlen. Das ist etwas, was zwischen dem Ministerium und dem Weidetierhalter erfolgt. Da haben wir in den vergangenen Jahren im Zweifelsfall immer auch pro Weidetierhalter entschieden. de – 83. Sitzung – Mittwoch, 20. Dezember 2023 In den diversen Landtagsdrucksachen zum Wolf, zu denen wir eine Antwort bzw. Stellungnahme vorgelegt haben, sind regelmäßig auch die Zahlen dargestellt worden. Darauf verweise ich jetzt an dieser Stelle. Aber wir werden auch weiterhin nicht zu jedem einzelnen Fall darstellen, ob der Herdenschutz ordnungsgemäß war oder nicht und wie viel Geld gezahlt wurde. Aber in den Drucksachen ist es drin. Wir haben aber zweimal dargestellt, dass ein ausreichender Herdenschutz überwunden wurde. Das war zum einen im Nordschwarzwald, im Wahlkreis von Frau Schindele, beim GW852m, der jetzt angezählt ist. Der Zähler ist auf eins. Das haben wir auch dargestellt, als es im Südschwarzwald bei einem Rudel so war, dass mindestens zwei Wölfe eine geschützte Rinderherde attackiert haben; ich glaube, es waren zwei tote Rinder, die dann auf der Weide lagen, oder zwei Rinder wurden attackiert. Da haben wir also dann dargestellt, dass der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Jetzt zum Anspruch – ich habe es gesagt –: Wir machen das in Baden-Württemberg freiwillig, wie bei allen anderen Tierarten auch. Das ist gängiges Recht in Deutschland, dass es keinen Anspruch auf Schadensersatz gibt, wenn wild lebende Tierarten Schäden verursachen. Eine Ausnahme gibt es in Deutschland, und zwar im Land Bayern. Das machen die beim Biber, weil sie diesen Biber angesiedelt haben, sprich ausgesetzt haben. Deswegen gibt es da einen Anspruch auf eine Biberentschädigung. Das klingt manchmal besser, als es in der Tat ist, sodass manche Geschädigten manchmal auch enttäuscht sind, wenn sie die Zahlung bekommen. Wir in Baden-Württemberg machen das freiwillig; es gibt also keinen Anspruch. Wir machen das auch zusammen mit einem Jagdverband und Umweltverbänden in der Form, dass sie diesen Fonds verwalten, und einen Teil der Kosten refinanzieren wir dann in diesem Konsortium aus Jagdverband und Umweltverbänden.
