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Dr. Andre Baumann

20.12.2023 Sitzungen 17/83

Vielen Dank für die Frage. – Welche Anforderungen an einen Herdenschutz gestellt werden, das wird sowohl auf der nationalen Ebene festgelegt – es werden Standards festgelegt – als auch in Baden-Württemberg gemeinsam mit sämtlichen Stakeholdern. Also es gibt, beauftragt von der Umweltministerkonferenz, eine Arbeitsgruppe, die nationale Standards festlegt. Da bringen wir, das Land Baden-Württemberg, uns auch ein. Denn die Schwäbische Alb oder der Schwarzwald sind etwas anderes als die Lausitz oder die Magdeburger Börde. Wir haben hier nämlich etwas, was die da drüben gar nicht kennen: Das sind Berge. Diese sind bei uns manchmal ziemlich steil. Deswegen bringen wir uns ein, damit uns am Ende die Weidetierhaltung nicht verloren geht. Wir kämpfen wirklich um jeden Schäfer, um jeden Weidetierhalter, der die Offenhaltung unserer Landschaft traditionell fördert. Also auf der nationalen Ebene bringen wir uns ein. Wir haben in Baden-Württemberg auch eigene Standards entwickelt. Da ist mir wichtig, dass wir das gemeinsam mit allen Stakeholdern gemacht haben. Bevor ein erster Wolf nach Baden-Württemberg gekommen ist, haben wir einen Handlungsleitfaden für einzeln durchziehende Wölfe entwickelt. Da waren die Wölfe noch alle in der Schweiz; da war noch keiner bei uns. Da haben wir das gemeinsam mit dem Landesschafzuchtverband, mit dem BLHV, mit den Jagdverbänden, mit allen entwickelt, weil es wichtig ist, dass man das macht, bevor die Telefone schrillen und die Meldungen auch in der Boulevardpresse sind, dass man sich auf fachlicher Basis, aber auch immer das Ende bedenkend einigt. Das haben wir vor vielen Jahren gemacht und es umgesetzt. Wir haben nun einen Wolfsmanagementplan erarbeitet, auch wieder mit allen Beteiligten einvernehmlich entwickelt – das ist sehr wichtig, einvernehmlich im Sinne von Konsens und (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) nicht von Kompromiss –, und dies vor dem Auftauchen erster Rudel für die Rudelsituation, die wir jetzt eben im Südschwarzwald haben. Da ist auch definiert, unter welchen Voraussetzungen man einen Wolf entnehmen kann. Derzeit ist es so – ich habe es vorhin dargestellt –: Auf europäischer Ebene und im Nachgang auf nationaler Ebene kann sich auch etwas ändern, aber man wird jetzt in den Beratungen sehen, in welche Richtung sich dann auch die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat entscheiden und wie das auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Bislang ist es so, dass ein sogenannter schadstiftender Wolf, also ein Wolf, der sich auffällig und gefährlich gegenüber Menschen verhält, entnommen werden kann. Da werden wir nicht lange fackeln; da gibt es kein Zögern und Zaudern, sondern da wird dann auch zugelangt. Der wird dann entnommen, getötet. Wenn ein Wolf ein schadstiftender Wolf gegenüber Nutztieren ist und wenn ein zumutbarer Herdenschutz bei Schafen und Ziegen zweimal oder mehrfach überwunden wird – in Baden-Württemberg haben wir definiert: zweimal; nicht dreimal, sondern zweimal; bei Rindern ist es etwas anders; denn Rinder können, wenn sie erwachsen sind, in der Regel den Wolf auch vertreiben; bei Kälbern kann das anders sein; deswegen haben wir das auch definiert –, wenn also ein schadstiftender Wolf bei einer gesicherten Herde von Schafen oder Ziegen ein zweites Mal die Sicherung irgendwie überwunden hat, dann kann bzw. muss der Wolf entnommen werden. Ich schaue in Ihren Wahlkreis: Auch da haben wir einen residenten Wolf, der schon recht lange da ist, und auch der ist jetzt zum ersten Mal angezählt worden, weil er – das haben wir festgestellt – eine gut gesicherte Herde attackiert hat.

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