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Dr. Andre Baumann

20.12.2023 Sitzungen 17/83

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Hoher, vielen Dank für die Fragen zum Thema Wolf. Ich könnte unter diesem Stichwort auch die kommende halbe Stunde durchaus noch ausfüllen, versuche aber, mich kurzzufassen. Unser Land Baden-Württemberg ist ein Land der Weidetierhalter. Baden-Württemberg ist Schäfereiland. Wahrscheinlich wissen Sie es nicht: Es gab Mitte des 19. Jahrhunderts in Baden und in Württemberg mehr Schafe als in Spanien und in Frankreich in der Blütezeit der dortigen Wanderschafhaltung. Deswegen ist Baden-Württemberg das Land der Wacholderheiden. Darüber habe ich meine Doktorarbeit geschrieben; daher weiß ich das. Europaweit haben wir also eine große Verantwortung für die Wacholderheiden, für die Kalkmagerrasen, für die Schäfereien; diese stehen ganz oben auf der Tagesordnung; am Schwarzwaldrand die Rinderhaltung, die Ziegenhaltung und auch die Schäfereien. Baden-Württemberg ist Schäfereiland in Europa. Für das Umweltministerium, das für den Wolf zuständig ist, das aber auch für die Schäfereien zuständig ist – wir können Wacholderheiden nämlich ohne Schafe und ohne Schäfer nicht erhalten –, kann ich daher sagen, dass wir in den vergangenen Jahren gezeigt haben, dass wir die Schäferei mit und auch ohne Wolf so gut wie möglich unterstützen. Das ist die Rückmeldung, die wir vom Landesschafzuchtverband, aber auch von einzelnen Schäferinnen und Schäfern immer wieder bekommen. Mit der Art und Weise, wie wir mit dem Thema Wolf in allen Bereichen umgehen, sind wir im Vergleich der Bundesländer an der Spitze. Man bekommt manchmal böse Anrufe aus anderen Bundesländern, in denen es darum geht, dass wir mit den derzeit bei uns residenten fünf Wölfen so viel für die Schäferei und für die Weidetierhaltung tun, während die anderen Länder Dutzende von Rudeln haben, aber deutlich weniger für die Weidetierhaltung ausgeben. Wir, das Umweltministerium, haben eben eine große Verantwortung für die Weidetierhaltung. Wenn nämlich Rinder, Ziegen oder Schafe die Weiden verlassen würden, dann würden Hunderte von Tierund Pflanzenarten dort aussterben, während möglicherweise eine Art dazukommt – die Wolf heißt. Deswegen gilt es, ein Sowohl-als-auch so hinzubekommen, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen des Artenschutzes beim Wolf beachten, aber die Weidetierhaltung ebenso voranbringen. Jetzt zu Europa: Die nächsten Schritte kann ich noch nicht ganz ermessen. Die EU-Kommissarin hat jedoch heute, am (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) 20. Dezember 2023 – also sehr aktuell –, ein Paket vorgestellt, wonach der Wolf in der Berner Konvention nicht mehr als streng geschützte Art, sondern nur noch als geschützte Art geführt werden soll. Dieser Vorschlag der Kommission wird dann an das zuständige Gremium der Berner Konvention gehen. Wenn die Mitgliedsstaaten und der Europäische Rat dies auch so beschließen, dann kann eine Veränderung im Schutzstatus des Wolfes auch im europäischen Recht erfolgen. Das ist also ganz frisch. Was das am Ende auch für uns in Deutschland, in Baden-Württemberg bedeutet, das kann ich Ihnen an dieser Stelle, am 20. Dezember, auf der Basis dieser sehr aktuellen Mitteilung noch nicht sagen. Aber es kann sich eben deutlich etwas ändern. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren das europäische und das nationale Recht eingehalten; denn am Ende müssen rechtssichere Entscheidungen getroffen werden. Aber im Zweifelsfall haben wir das Wohl der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sowie die Sorgen der Menschen an die erste Stelle gestellt. Jetzt zum JWMG. Ich bin nicht sicher, ob wir das an dieser Stelle wiederholen sollten: Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder dargestellt, dass wir über die Regelungen des Bundesnaturschutzrechts, über § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes, Wölfe entnehmen können, sprich töten können. Jagdethische Aspekte, wie sie im JWMG enthalten sind, können wir berücksichtigen, müssen das aber nicht. Wir werden mit Revierjägern zusammenarbeiten, wenn das sinnvoll und von ihnen auch gewollt ist. Wir haben aber auch ein Entnahmeteam gemeinsam mit anderen Bundesländern aufgebaut. Das sind Berufsjäger, deren Beruf ein blutiger ist, die das wirklich können, die, wenn sie vom Umweltministerium beauftragt sind, auch genug Zeit haben, um einen Wolf zu erlegen. Wenn der Entnahmebefehl, die Ausnahmeentscheidung vom – noch – strengen Schutz erfolgt, dann werden wir gern mit Revierjägern, aber auch mit unserem professionellen Entnahmeteam tätig werden. Das geht, wenn es vom Naturschutzrecht gedeckt ist und nicht vom Jagd- und Wildtiermanagementrecht. (Glocke des Präsidenten) Aus unserer Sicht hat weiterhin ein Führen des Wolfes nur im Naturschutzrecht Vorrang und ist sinnvoller, auch aus der Sicht der Weidetierhalter und im Sinne eines schnellen Vollzugs, den auch die Bevölkerung wünscht. Eines noch zur Bevölkerung: Natürlich kann es auch Sorgen in der Bevölkerung geben. Ich bin jetzt kein Wolfsnarr und kein Wolfsromantiker. Aber man muss sich schon mal die Meinungsumfragen ansehen, die vor ein paar Wochen auch in den baden-württembergischen Zeitungen veröffentlicht worden sind. Das, was Sie, Herr Hoher, darstellen, dass der größte Teil der Bevölkerung Angst vor dem Wolf hat, nicht mehr in den Wald geht, hat man im Märchen. Das können Sie jetzt zu Weihnachten gern vorlesen. (Heiterkeit des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) de – 83. Sitzung – Mittwoch, 20. Dezember 2023 Aber die Realität ist eine andere. Natürlich kann man sich im Schwarzwald auch mal Sorgen machen, wenn da ein echter biologischer Wolf und nicht der Märchenwolf in der Gegend herumschleicht. Das nehmen wir auch sehr ernst. Wenn es da Hinweise geben sollte, dass das ein schadstiftender Wolf ist, dann werden wir auch auf der Basis des Managementplans mit unserem Entnahmeteam anrücken. Aber man sollte die Angst und die Sorge der Menschen auch nicht schüren. Wir nehmen das sehr ernst. Also: Der biologische Wolf ist deutlich weniger schlimm als der Märchenwolf; Letztgenannter ist wirklich böse, Herr Hoher. Jetzt noch eines zu dem Begriff „angesiedelt“. Wir haben keinen Wolf angesiedelt. Es erfolgt keine Ansiedlung des Wolfes im Land. Der kommt von ganz allein. Man hat jetzt einen weiblichen Luchs angesiedelt, eine bestandsschützende Maßnahme durchgeführt. Es war der Wunsch vieler, den Luchs wieder anzusiedeln. Man hat den Biber in Bayern angesiedelt. Aber der Wolf wurde nicht angesiedelt, der kam auf seinen Pfoten ganz allein nach Baden-Württemberg. Und dem hat es hier im Ländle so gut gefallen, dass er geblieben ist. Ich kann ihn verstehen, aber Sorgen bereitet er uns manchmal schon, Arbeit macht er auch. (Zuruf: Kein Märchen!)

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