Jonas Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in Baden-Württemberg vertrauen Ihnen, Frau Ministerin, ihre Sicherheit an. Tagtäglich arbeiten Beamtinnen und Beamte von Polizei und Justiz für unsere Sicherheit und für einen starken Rechtsstaat. In unserem Rechtsstaat verlassen sich die Menschen darauf, dass Straftäter gefasst, verurteilt und inhaftiert werden. Die Erwartung der Menschen in Baden-Württemberg ist, dass verurteilte Straftäter hinter Schloss und Riegel sitzen. Zu einem modernen Strafvollzug gehören immer auch Ausführungen, sei es zu Gerichtsverhandlungen, sei es zum Arzt oder zu rechtlich gebotenen Familienzusammenführungen. Jede dieser Ausführungen muss dabei ein Maximum an Sicherheit bieten. Dabei gilt es, den höchsten Maßstab anzulegen und – immer basierend auf den neuesten Erkenntnissen – zu reagieren, damit sich Fehler nicht wiederholen können. (Beifall bei der SPD) Gerade weil solche Ausführungen in besonderem Maß eine Chance zur Flucht bieten können, braucht es klare Regeln und ein umfassendes Sicherheitskonzept. Dabei darf es keinen Flickenteppich von Einzelentscheidungen geben, sondern das Justizministerium muss eine klare Linie vorgeben, und diese Rahmenbedingungen müssen immer auf der Höhe der Zeit sein. Diese klare Linie sind wir den Beamtinnen und Beamten im alltäglichen Dienst schuldig, und diese klare Linie sind wir insbesondere den Menschen in unserem Land und deren Bedürfnis nach Sicherheit schuldig. Binnen weniger Wochen hat sich Baden-Württemberg jedoch von einer anderen Seite gezeigt. Innerhalb kürzester Zeit taucht unser Land mit zwei negativen Beispielen in den bundesweiten Schlagzeilen auf: Seit 1 248 Stunden oder 52 Tagen ist der Doppelmörder A. P. auf der Flucht. Seit nunmehr sechs Tagen ist Y. A. auf der Flucht, nachdem ihm diese mithilfe eines Komplizen gelang. A. P. wurde 2003 wegen Totschlags und 2012 wegen Mordes, Vergewaltigung und Menschenraubs verurteilt. Herr Y. A. wurde wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und räuberischer Erpressung verurteilt. Beide sollten in baden-württembergischen Gefängnissen sitzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber beide sind bei Ausführungen getürmt. Trotz Begleitung konnten beide die Flucht schaffen. Wenn man die Umstände der jeweiligen Flucht näher betrachtet, muss man sich verwundert die Augen reiben: Beide wussten offenbar bereits im Vorfeld gut über den genauen Ablauf, Zeitpunkt und Ort ihrer Ausführungen Bescheid. Beide hatten deshalb ausreichend Zeit, einen ausgeklügelten Fluchtplan zu entwickeln. Die Ausführung von A. P. wurde im Vorfeld mit der Familie besprochen. Gemeinsam ging es in einen Baumarkt, auf der Flucht wurde dann ein passendes Werkzeug benutzt, um die Fußfessel zu durchtrennen. Im Fall von Y. A. stand ein Komplize mit Schusswaffe vor der Klinik auf einem Roller de – 83. Sitzung – Mittwoch, 20. Dezember 2023 bereit, um im passenden Moment auf den Straftäter zu warten. Wie kann es sein, dass in Baden-Württemberg Häftlinge vor der Ausführung so genaue Informationen erhalten, dass sie solche Fluchtpläne schmieden können? (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Und wie konnte es sein, dass über einen Monat nach der Flucht von A. P. offenbar niemand im Justizministerium auf die Idee kam, diese Informationspraxis sofort zu stoppen? Nach der Flucht von A. P. – der seither mit diversen Botschaften in den Medien präsent ist – waren die Umstände seiner Flucht in diesem Haus mehrfach Thema, u. a. am 8. November und am 29. November in der Regierungsbefragung. Am 8. November haben Sie, Frau Justizministerin, darauf hingewiesen, dass Ausführungen nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn es keine Hinweise auf Flucht oder Missbrauch gibt. Im Falle von A. P. hat ein Mithäftling auf Fluchtgedanken hingewiesen. Kurz darauf wurde die Zahl der Beamten bei Ausführungen von zwei auf drei erhöht, jedoch im entscheidenden Moment wieder reduziert. Bisher ist nicht klar, wie es zu dieser fatalen Fehleinschätzung kommen konnte. Erst am Tag der Regierungsbefragung, am 29. November, also 30 Tage nach der Flucht, haben Sie nach eigenen Angaben hier im Hohen Haus einen detaillierten Bericht zu diesem Vorgang erhalten. Sie haben dann auch aus dem Schreiben des Mithäftlings zitiert. Dabei wurde offensichtlich, dass bereits der Mithäftling auf die Gefahr einer Flucht bei Ausführungen hingewiesen hatte. Es hieß, dass diese Warnung nicht glaubwürdig gewesen sei, aber dennoch wurden direkt nach dieser Warnung die Sicherheitsauflagen verschärft. Das passt nicht zusammen: Entweder ist der Mithäftling unglaubwürdig, oder es braucht stärkere Schutzmaßnahmen bis hin zu der Prüfung, ob eine Ausführung aufgrund einer bestehenden Flucht- und Missbrauchsgefahr überhaupt stattfinden kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Insgesamt stellt sich zudem die Frage, warum Sie, Frau Ministerin, erst 30 Tage danach detailliert Kenntnis erhalten haben. Wurden Sie nicht informiert, oder haben Sie nicht nachgefragt? Man sollte doch erwarten, dass in solch sensiblen Sicherheitsfragen sofort eine enge Abstimmung der Vollzugsanstalt und des Ministeriums stattfindet. Zentral ist in beiden Fällen also eine völlig verfehlte Informationspolitik. Schnell war nach der Flucht von A. P. klar, dass es keine detaillierten Informationen mehr im Vorfeld der Ausführungen an auszuführende Häftlinge geben sollte. Auf unser Drängen hin haben Sie in der Regierungsbefragung vom 30. November in Aussicht gestellt, mit dieser Praxis zu brechen. 30 Tage nach der Flucht von Herrn P. haben Sie diesen Anspruch bekräftigt. Gerade einmal 15 Tage später, am 14. Dezember, gelang dann Y. A. die Flucht bei einer Ausführung. Ein Komplize bedrohte mit einer Waffe die Vollzugsbeamten, schoss um sich, und beide Täter konnten fliehen. Durch umfassende Infos war es (Jonas Weber) im Vorfeld der Ausführung möglich, dass der Komplize mit der Waffe und einem Roller vor der Klinik im richtigen Moment warten konnte. 46 Tage nach der Flucht von A. P. konnte Y. A. fliehen – 46 Tage Zeit, Frau Ministerin, um die gefährliche Informationspraxis zu ändern, 46 Tage Zeit, um die zweite Flucht zu verhindern. Als Ministerin haben Sie durch Ihr Zögern und Ihre Versäumnisse Baden-Württemberg ein Stück unsicherer gemacht. Dafür tragen Sie die politische Verantwortung, Frau Gentges. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
