Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den wir heute beraten, betrifft die Krankenhausplanung. Zu diesem Antrag hat das Sozialministerium bereits im Juni 2022 Stellung genommen. Seitdem ist etliche Zeit mit wichtigen Entwicklungen im Krankenhausbereich vergangen. Die wohl wichtigste Entwicklung – dazu haben Sie sicherlich aus verschiedenen Medien Informationen gewonnen – ist: Bund und Länder arbeiten seit über einem Jahr gemeinsam an einer Krankenhausreform. Die landesrechtliche Umsetzung dieser Reform kann natürlich erst nach dem Inkrafttreten des Reformgesetzes des Bundes erfolgen. Klar ist bereits heute: Sowohl das Landeskrankenhausgesetz als auch der Landeskrankenhausplan werden anschließend novelliert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Genauso klar ist, dass ich heute dazu keine ausführlichen, konkreten Aussagen treffen kann; denn dafür muss erst das Reformgesetz des Bundes ausreichend verbindlich sein. Herr Haußmann, ich denke, das beantwortet Ihre Frage, auf was wir warten. Krankenhäuser wollen und müssen wirtschaftlich arbeiten. Man muss erst einmal die bundesgesetzlichen – der Bund ist für die betriebswirtschaftlichen Kosten zuständig – Rahmenbedingungen kennen, um davon ausgehend tatsächlich bestimmte strategische Entscheidungen zu treffen. Diese brauchen wir wiederum, um überhaupt mit der Krankenhausplanung voranzukommen. (Beifall bei den Grünen) Unabhängig davon gilt: Die Krankenhausplanung ist und bleibt ein kontinuierlicher Prozess. Denn die Rahmenbedingungen verändern sich ständig. Das betrifft z. B. die Bevölkerungszahl und -struktur, die Entwicklung neuer und besserer Diagnostik- und Therapiemethoden und natürlich auch gesetzliche Grundlagen. Deshalb müssen die krankenhausplanerischen Entscheidungen stetig an die jeweiligen Entwicklungen angepasst werden. Genau das tun wir auch. (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Herr Teufel, wir machen unsere Hausaufgaben, und wie schön ist es, dass wir Sie dabei an unserer Seite haben. So haben wir den Krankenhausplan seit 2010 stetig fortgeschrieben und an die Versorgungssituation angepasst. Erst kürzlich haben wir gemeinsam in der Kinder- und Jugendpsychiatrie den Bettennutzungsgrad von 90 % auf 70 % herabgesetzt. Das war erst einmal eine Entwicklung, die Geld kostete, aber eine sehr wichtige Aufgabe, damit die Betten und Plätze ausgewiesen werden können, was beides dringend benötigt wird. Der Antrag umfasst insgesamt drei Beschlussziffern. Wir empfehlen, alle abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen. Zunächst zu der ersten Beschlussziffer. In Baden-Württemberg ist der Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft viel weiter fortgeschritten als in vielen anderen Bundesländern. Zentralisierungsprozesse sind in einem Flächenland wie Baden-Württemberg aber nur in begrenztem Umfang möglich. Wenn Minister Lucha von „Zentralisierung“ spricht, dann spricht er natürlich auch von Spezialisierung. Diese ist – wie es Abg. Knopf ausgeführt hat – unabdingbar. Es ist ja auch ganz klar: Sowohl für die Patienten, die sich eine Spezialisierung wünschen, weil sie dann nämlich tatsächlich in einem Umfeld von erfahrenen Spezialisten behandelt werden, als auch aus wirtschaftlichen Gründen für die Krankenhäuser ist es eine wichtige Entwicklung. Unser Ziel ist also eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung mit wirtschaftlich gesunden Krankenhäusern. Eine feste Zahl von Krankenhäusern kann es hier nicht geben. Denn die Anforderungen an Krankenhäuser wie Qualität, Leistungsfähigkeit und Bedarfe sind eben nicht statisch, sondern verändern sich. Deswegen gibt es auch keine feste Zahl. Zur zweiten Beschlussziffer empfehlen wir ebenfalls Ablehnung. Konkrete Aussagen, inwieweit die Geoebene bei der aktuellen Krankenhausreform künftig Berücksichtigung findet, können erst nach dem Inkrafttreten des Reformgesetzes des Bundes getroffen werden. Schließlich empfehlen wir auch noch die Ablehnung der dritten Beschlussziffer. Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und Bedarfsgerechtigkeit werden wir, das Sozial- und Gesundheitsministerium, auch in Zukunft als Grundlagen für die Landeskrankenhausplanung heranziehen. Im Übrigen kommt Baden-Württemberg seiner Verpflichtung zur Investitionsförderung umfassend nach. 2011 haben wir erstmals deutlich mehr Mittel als vorher bereitgestellt. (Unruhe)
