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Hans-Peter Hörner

AfD 09.11.2023 Sitzungen 17/78

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch das Schulgesetz darf weder Inhalte noch Weichenstellungen enthalten, die gegen Artikel 6 unseres Grundgesetzes – das Elternrecht – und/oder gegen Artikel 11 unserer Landesverfassung gerichtet sind – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das ist mir aufgefallen, als ich diese wirklich dicke Akte über diese Gesetzesänderung durchgelesen habe. Deswegen möchte ich einige Bemerkungen zu dieser umfangreichen Vorlage machen. Erstens: Eltern sind normalerweise an der Willensbildung in einer Schule über ihre Vertreter, die sie demokratisch in die Schulkonferenz wählen, beteiligt. Für uns alternative Demokraten ist es deshalb nicht nachvollziehbar, dass ausgerechnet die Zustimmung der Schulkonferenz nicht mehr Voraussetzung für die Einrichtung einer Ganztagsschule nach § 4a des Schulgesetzes sein soll. Ist das demokratisch? Ein Zweites: Die Formulierung – ich zitiere –, dass der Einsatz informationstechnisch gestützter Systeme zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags ... für Lehrkräfte ... somit nicht mehr im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens – „nicht mehr im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens“ – freisteht, sondern grundsätzlich verbindlich vorgeschrieben wird, ist für sich allein schon erstaunlich. Wir fordern deshalb zeitnah nicht nur die Verpflichtung, sondern ein pädagogisches Konzept hinzu. (Beifall bei der AfD) Noch nicht erwähnt wurde hier der dritte Punkt: Voraussetzung für die Bestellung zur Leitung einer Hauptschule, Werkrealschule oder Realschule muss – muss! – die aktive Tätigkeit und Erfahrung in dieser Schulart sein und nicht allein der Befähigungsnachweis an einer anderen der genannten Schularten. Ein Grundschullehrer kann kein Gymnasium leiten und umgekehrt. ode – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 Als vierter Punkt: Für erfahrene Pädagogen und insbesondere auch für die Eltern ist nicht nachvollziehbar, was hier über den sogenannten Notenschutz formuliert wird – man höre und staune –: Das Kultusministerium wird ermächtigt, in den Schulund Prüfungsordnungen Regelungen zu individuellen Abweichungen von Leistungsanforderungen ... bei vermindertem Teilleistungsvermögen ... zu treffen. Das heißt konkret: ein Eingeständnis einer völlig falsch verstandenen Inklusion. Das steht in krassem Widerspruch zur Vorgabe der Landesverfassung. Nicht mehr die Begabung eines Kindes wird gefordert, allein die Ideologie steht zulasten des Kindes im Vordergrund, und das werden wir als demokratische Alternative nicht mittragen. (Beifall bei der AfD) Ich frage weiter: Soll hier wirklich eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von Schulabgängern ohne konkrete berufliche Abschlussperspektive geschaffen werden? Das kann nicht sein. Eine digitale Anmeldung zur jeweiligen Schule ja, aber die Möglichkeit der händischen Abgabe muss selbstverständlich erhalten bleiben. Und dann – was hier auch schon angesprochen wurde –: Warum hier eine Ermächtigungsgrundlage für die Änderung des Landespflegegesetzes im Schulgesetz? Warum wird die hier festgeschrieben – ich möchte fast sagen: untergejubelt? Das ist nicht nachvollziehbar. Hier ist mit dem Landespflegegesetz abzugrenzen und von diesem zu trennen. Dann die Frage an die Landesregierung: Wie wollen Sie es eigentlich angesichts des bestehenden Mangels an gut ausgebildeten Erziehern und Lehrkräften schaffen, eine Verwirklichung Ihrer Ansätze zu erreichen? Können Sie hier wirklich den Worten Taten folgen lassen? 2026 besteht ein Rechtsanspruch. Wie wollen Sie den verwirklichen? Ich bin gespannt darauf. Noch einmal: Das Elternrecht muss nach Ansicht der demokratischen Alternative klar gewahrt werden. Es ist den Eltern zu überlassen, ob sie mit ihrem Ja zum Kind dieses in eine staatliche Ganztagsbetreuung geben oder ihr Kind in seinem Heim ideologiefrei fördern wollen. Einer adäquaten Familienpolitik muss hier eindeutig der Vorrang vor der Schulpolitik eingeräumt werden. (Beifall bei der AfD) Die Familie ist die Keimzelle der Demokratie, die Schule erst an nachgeordneter Stelle. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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