Dennis Birnstock
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schlagen wir ein neues Kapitel der vermeintlichen Politik des Gehörtwerdens dieser Landesregierung auf. Denn wenn man zum einen nicht mal mehr drei Jahre vor dem Rechtsanspruch gerade mal zwei Treffen mit möglichen Akteuren im Ganztagsbereich hinbekommen hat und zum anderen die Schulkonferenzen entmachtet, dann ist das eher eine Politik der Ignoranz. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Oje, oje!) Der Gesetzentwurf beinhaltet zwar noch weitere Änderungen – nicht nur zum Thema Ganztagsanspruch –, aber aufgrund der knappen Zeit möchte ich diese Bereiche nur kurz ansprechen. Die Änderung des Landespflegegesetzes, die ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung für die generalistische Pflegehilfe ermöglichen soll, begrüßen wir zwar generell. Die Frage, die wir uns hier allerdings stellen, ist: Warum erst jetzt? Denn die Herausforderungen der neuen Personalbemessung sind ja bereits seit Längerem bekannt. Hierzu hatten wir schon 2021 einen entsprechenden Antrag gestellt. Auch die auskömmliche Finanzierung der Pflegeschulen, wie sie die Verbände vermissen, muss aus unserer Sicht verlässlich gestaltet sein, um einen Abbau der Ausbildungsplätze zu verhindern. Auch die Änderung im Schulgesetz zur Stärkung der Digitalisierung ist prinzipiell zu begrüßen. Denn das ist seit Langem de – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 mal wieder ein Hinweis darauf, dass das Thema im Kultusministerium – zumindest noch – bearbeitet wird. (Lachen der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Nach wie vor bleibt aber zu hoffen, dass wir diesmal weiter kommen als mit der gescheiterten Bildungsplattform „ella“. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Den Fokus möchte ich aber vor allem wieder auf den bereits angesprochenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Jahr 2026 richten. Denn hier gibt es einiges zu kritisieren. Mit der vorliegenden Schulgesetzänderung werden in diesem Bereich weitere Schritte auf dem Holzweg begangen. Bereits bei der letzten Schulgesetzänderung hatte ich an dieser Stelle daran erinnert, dass der Rechtsanspruch genauso wie im vorschulischen Bereich aus dem Sozialgesetzbuch VIII stammt und daher folgerichtig über das Sozialministerium und das Landesjugendamt organisiert und koordiniert werden müsste. Stattdessen hat sich die Landesregierung dafür entschieden, der Kultusministerin den Hut aufzusetzen. Es ist nicht nur so, dass die Kultusministerin mit dieser Aufgabe überfordert zu sein scheint. Das zeigt sich beispielsweise an den nach wie vor offenen Fragen: Wie sieht es mit der Ferienbetreuung aus? Wann liegen die Förderrichtlinien vor, um die vom Bund bereitgestellten Investitionsmittel abrufen zu können? Oder – um nur ein paar Fragen heute zu stellen –: Wie sieht es mit den Qualitätsstandards aus? Nein, die Ganztagsbetreuung wird auch fast ausschließlich schulisch gedacht. So geht es heute in erster Linie darum, die Ganztagsschulen nach § 4a des Schulgesetzes auszuweiten. Dabei spricht ja nichts dagegen, den möglichen Umfang auf acht Stunden an fünf Tagen zu erhöhen. Aber dass Sie das mit der Brechstange machen wollen, ist schon bezeichnend. Denn statt wie bisher eine Zustimmung der Schulkonferenz zur Einrichtung einer Ganztagsschule einzuholen, soll es künftig ausreichen, die Schulgemeinschaft anzuhören. Wie wir ja von Herrn Kretschmann wissen, bedeutet Gehörtwerden aber nicht Erhörtwerden. Wie die Lehrkräfte für die Ausweitung des Ganztags an Grundschulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, von denen wir ja heute schon nicht genug haben, gewonnen werden sollen, bleibt auch offen. Denn sowohl die Angabe, dass 960 Deputate für die Grundschulen und 117 Deputate für die SBBZ nötig wären, als auch die, dass dafür keine weitere Erhöhung der Zahl der Studienplätze nötig wäre, ist nicht nur vage, es fehlt jegliche rechnerische Grundlage. Daher erwarten wir, dass Sie uns spätestens in der Ausschussberatung darlegen, wie Sie auf genau diese Zahlen kommen. Auch erwarten wir, dass die Beteiligung der so wichtigen und bereichernden außerschulischen Akteure verstärkt wird und gemeinsame Lösungen gefunden und vor allem verlässliche Rahmenbedingungen für eine gelungene Ganztagsbetreuung im Sinne des Sozialgesetzbuchs geschaffen werden. (Beifall bei der FDP/DVP) (Dennis Birnstock) Nachdem unsere Erwartungen an die Landesregierung in der Vergangenheit allerdings schon zu oft enttäuscht wurden, nehmen wir, die FDP/DVP-Fraktion, die Sache selbst in die Hand. Wir haben bereits mit einigen Akteuren im Ganztagsbereich gesprochen und werden auch noch viele weitere Gespräche führen. Am 2. März 2024 werden wir zusätzlich hier im Landtagsgebäude einen Ganztagsgipfel abhalten, um gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Bildung, Erziehung, Kommunales, Vereine an Lösungen zu arbeiten. Denn nur gemeinsam und über Ministeriumsgrenzen hinweg lässt sich das Versprechen „Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich“ einhalten. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sehr richtig!) Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
