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Katrin Steinhülb-Joos

SPD 09.11.2023 Sitzungen 17/78

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche mir für die Schulen in unserem Land beste Bildung formell, informell und digital, beste Aufsicht über unsere kommunalen Betreuungsangebote und beste Verzahnung von qualitätsvollen Ganztagsangeboten und Unterricht. Viele Punkte des Entwurfs zum Schulgesetz sind gut, sie gehen in die richtige Richtung, und sie sind überfällig. Wir brauchen mehr datenbasierte Qualitätsentwicklung, allerdings mit Konsequenzen und Maßnahmen, mehr Digitalisierung und mehr Ganztag, und zwar kostenlos, an unseren Schulen. 20 % rhythmisierter Ganztag reicht nicht aus. Doch wenn man genau hinschaut, muss man deutlich sagen: Auf dem Papier sieht das alles so schön aus, in der Realität ist das jedoch für viele Schulen reines Wunschdenken, schlicht und einfach deshalb, weil die entsprechenden Rahmenbedingungen dazu fehlen. Das liegt zum Teil auch an Ihrer Untätigkeit. Für mehr Ganztagsangebote erhalten Sie unsere volle Unterstützung. Aber wenn Sie versäumen, dafür die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, kann ich Ihren Bemühungen nur wenig Glauben schenken. (Beifall bei der SPD) Das fängt schon bei den Anrechnungsstunden an. Eine einzige Anrechnungsstunde für einen Ganztagsbetrieb – es gilt hier sehr viel zu koordinieren, zu managen – reicht einfach nicht aus für eine Schule, u. a. auch für Schulen mit großen Herausforderungen. Die Untätigkeit gilt auch in Bezug auf Qualität und den Kinderschutz im Ganztag. Die Aufsicht über Betreuungsangebote in kommunaler und freier Trägerschaft muss beim Landesode – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 jugendamt liegen. Eine Aufsicht durch die Schulaufsichtsbehörden ist nicht sachgerecht. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf wird sach- und fachfremd eine Aufgabe aus dem Rechtskreis des SGB VIII der Schulaufsichtsbehörde zugewiesen. Diese Regelung ist unserer Ansicht nach falsch. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Das gilt erst recht dann, wenn Sie es versäumen, der Schulaufsicht das entsprechende Personal zuzuweisen. Im Kinderschutz gibt es im Übrigen keinen Spielraum. Bei vorliegender Kindeswohlgefährdung muss jegliche Fachkraft genau wissen, was zu tun ist. Sie muss wissen, wie sie die Verfahren einleitet, und da ist es ganz gleich, ob die Fachkraft aus der verlässlichen Grundschule kommt oder aus den flexiblen Angeboten. Daher setze ich mich persönlich von Anfang an vehement dafür ein, dass die Qualitätsstandards angeglichen werden. Warum nutzen Sie nicht die Zeit bis zum Start 2026? Warum stellen Sie nicht entsprechende Mittel bereit und qualifizieren nach? Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist zweifelsohne eine Herkulesaufgabe. Aber Sie agieren bisher hier an diesem Punkt unbeholfen, als würden Sie glauben, die Dinge würden sich über Nacht regeln und alles würde sich von allein zum Guten wenden. Das ist eine Fehleinschätzung. (Beifall bei der SPD) Die Umwandlung des Vetorechts der Schulkonferenz und ein Anhörungsrecht bei der Frage, ob eine Grundschule Ganztagsschule werden soll oder nicht, sind richtig – aber doch nur, wenn diese im Dissensfall mit einem partizipativen und strukturell gesicherten Verfahren begleitet wird. Für einen gelingenden Ganztag muss eine komplette Schulgemeinde mitgenommen werden. Auch die Begrenzung des Ganztags an den SBBZ ausschließlich auf SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen ist für uns nicht nachvollziehbar. Weil Sie es versäumen, die Lehrkräfteversorgung aufzustocken, können die Kinder, die die Förderung im Ganztag wirklich dringend brauchen, diese nicht erhalten. Das ist doch ein Armutszeugnis, liebe Kolleginnen und Kollegen. Warum werden nicht weitere sonderpädagogische Studienplätze bereitgestellt, wenn wir doch auf 2 000 Bewerbungen lediglich 500 Studienplätze zur Verfügung haben? (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Das wird auch beim Ausbau der Digitalisierung an unseren Schulen nicht besser. Ja, mehr Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Medien, mehr Möglichkeiten, auf Pandemien zu reagieren, eine digitale Bildungsplattform: Das ist alles gut. Doch wie sieht die Realität aus? Bis heute sind nicht alle Schulen mit digitalen Endgeräten ausgestattet. Sie räumen das in Ihrem Gesetzentwurf sogar selbst ein mit der Formulierung „soweit digitaler Unterricht ... personell, sachlich und technisch möglich ist“. Deshalb müssen Sie sich endlich angemessen an der Finanzierung der Schuldigitalisierung beteiligen. Sonst schaffen Sie mit dem Gesetzentwurf keine Bildungsgerechtigkeit, sondern eine Bildungsungerechtigkeit. (Beifall bei der SPD)

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