Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich bin davon ausgegangen, dass sich Ihre Fragen auf die Situation in Baden-Württemberg beziehen. Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass aus medizinischer Sicht der Begriff „Abort“ sowohl Fehlgeburten, also Spontanaborte, als auch artifizielle Aborte, nämlich Schwangerschaftsabbrüche, umfasst. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Frage auf Fehlgeburten beziehen. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Also nicht gewollte Aborte!) Das Bevölkerungsstatistikgesetz bietet keine rechtliche Grundlage, um Fehlgeburten zu erfassen. Aus der Krankenhausstatistik können differenzierte Angaben zu stationären Krankenhausbehandlungen von Frauen im Zusammenhang mit Fehlgeburten bzw. mit drohenden Fehlgeburten entnommen werden. Das haben wir jetzt getan. Ich muss aber darauf hinweisen, dass für den ambulanten Bereich keine Zahlen vorliegen. Die Zahlen, die uns zur Verfügung stehen und die wir jetzt aufgrund Ihrer Frage zusammengetragen haben, beziehen sich auf die Krankenhausbehandlungen. Bei anderen Zahlen haben wir keine Möglichkeit der Darstellung. Ganz grundsätzlich haben wir Zahlen aus den Jahren von 2018 bis 2021 zusammengetragen. Danach betrugen die Zahlen der Krankenhausbehandlungen von Frauen in Zusammenhang mit Fehlgeburten bzw. drohenden Fehlgeburten im Jahr 2018 7 619, im Jahr 2019 7 508, im Jahr 2020 6 868 und im Jahr 2021 6 569. Für die Folgejahre liegen uns noch keine Daten aus den Krankenhäusern vor; da müssten Sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend nachfragen. Ich darf aber darauf hinweisen: Zwischen 2018 und 2021 hat ein kontinuierlicher Rückgang stattgefunden. Sie hatten noch gefragt, wie sich der nach Ihrer Darstellung signifikante Anstieg bei den Aborten im dritten bis sechsten Monat – tatsächlich gibt es diesen nicht; vielmehr ist ein Rückgang zu verzeichnen – erklären lässt. Aus der Statistik lassen sich keine Gründe für die beobachteten Schwankungen erschließen, sodass ich hierzu keine klare Aussage treffen kann.
