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Dr. Ute Leidig

09.11.2023 Sitzungen 17/78

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Für die Erhebung der erfragten Informationen existiert weder eine zentrale Stelle noch eine gesetzliche Grundlage. Daher liegen der Landesregierung auch keine Daten zu diesen Fragen vor. Das Deutsche In-vitro-Fertilisation-Register e. V., kurz D·I·R, veröffentlicht in einem Jahrbuch 2022 selbst erhobene bundesweite Daten. Ich möchte wirklich darauf abheben, dass das selbst erhobene Daten sind. Nach diesen Veröffentlichungen sind im Jahr 2020 insgesamt 19 163 Behandlungen, im Jahr 2021 21 304 Behandlungen und im Jahr 2022 19 866 Behandlungen durchgeführt worden. Aussagen zur Entwicklung der Zahl der ungewollt Kinderlosen sowie die Gründe für die Zunahme der Zahl von ungewollt Kinderlosen entziehen sich mangels der geeigneten Erhebungsmöglichkeiten damit einer fundierten Bewertung. Zu Ihrer zweiten Frage, der Frage, weshalb sich nach Einschätzung der Landesregierung viele Paare für eine In-vitro-Fertilisation im Ausland entscheiden – zur Frage, in welchem Umfang dies in Anspruch genommen wird, gibt es eben keine Daten –: Gründe für die Vornahme von Behandlungen im Ausland können nach Einschätzung der Landesregierung z. B. liberalere Regelungen oder geringere Kosten sein. Die In-vitro-Fertilisation wird in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Es soll insbesondere die missbräuchliche Verwendung von IVF-Techniken zur Erzeugung von menschlichen Embryonen verhindern und menschliche Embryonen vor einer fremdnützigen Verwendung, beispielsweise zu Forschungszwecken, schützen. Verboten sind u. a. die Eizellspende, die Embryoselektion, die künstliche Befruchtung einer Leihmutter oder die künstliche Übertragung eines Embryos auf eine Leihmutter. Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland nur unter strengen Auflagen zulässig. Dazu bedarf es des hohen Risikos einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder der hohen Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt gemäß § 3a Absatz 2 ESchG. Hinzu kommen die Erfordernisse der schriftlichen Einwilligung der Frau nach umfassender Aufklärung und Beratung, der Zustimmung einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission und eines speziell qualifizierten Arztes in einem dafür zugelassenen PID-Zentrum. In vielen anderen europäischen Ländern sind die Regelungen liberaler und eizellspendenerweiterte Präimplantationsdiagnostik sowie Embryoselektion zugelassen. Diese liberaleren Regelungen führen dazu, dass dort beispielsweise Paare oder Solomütter Leistungen in Anspruch nehmen können, die hierzulande verboten sind. Außerdem ist die anteilige Erstattung der Kosten für fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse auf Ehepaare und enge Altersgrenzen beschränkt. Für Gruppen außerhalb dieses Spektrums könnten de – 78. Sitzung – Donnerstag, 9. November 2023 daher auch finanzielle Aspekte für einen Gang ins Ausland eine Rolle spielen.

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