Nico Weinmann
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kosten der blindheitsbedingten Nachteile in der Lebensführung sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen. Während es in Baden-Württemberg in den letzten drei Jahrzehnten keine Anpassungen gab, hat allein das Land Bayern jüngst das Blindengeld um 32 € auf 716 € angepasst, und auch in dem Sozialdezernat meiner Heimatstadt Heilbronn zeigt sich Unterstützung für eine solche Anpassung. Ich frage daher: a) Wie steht die Landesregierung angesichts der aktuellen Teuerung zu einer Anhebung des seit Jahren unveränderten Landesblindenhilfesatzes? b) Wie bewertet sie eine künftige Dynamisierung des Landesblindenhilfesatzes, auch aus Sicht der kommunalen Ebene als Kostenträger, unter besonderer Berücksichtigung des Rückgangs der Zahl der Bezugsberechtigten in den vergangenen Jahren? Herzlichen Dank.
