Bernhard Eisenhut
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer in Baden-Württemberg angeln möchte, muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Zum Angeln kann die Fischereiprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und die Fischerei eigenständig ausgeübt werden. Oder man beantragt den sogenannten Jugendfischereischein und kann so in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins angeln gehen. Wer aber jünger ist, hat dazu gegenwärtig – außer in bestimmten Forellen- und Angelteichen – keine legale Möglichkeit. Dass dies nicht sinnvoll ist, hatte sogar die Regierung Kretschmann 2011 erkannt und reichte in der 15. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf ein, mit dem das Mindestalter für den Jugendfischereischein auf immerhin sieben Jahre abgesenkt werden sollte. Allerdings wurde dann im Ausschuss die Passage von der eigenen Koalition wieder gestrichen; tierschutzrechtliche Be- (Bernhard Eisenhut) denken seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, hieß es. Welche das genau sein sollen, ist bis heute nicht ganz klar. (Abg. Anton Baron AfD: Da sind wir gespannt! – Zu- ruf des Abg. Reinhold Pix GRÜNE) Herr Pix von den Grünen versprach damals aber eine Gesamtnovelle. Der Vertreter der SPD sprach von einer Wiederaufnahme in einer späteren Beratung. Passiert ist – Sie ahnen es schon – natürlich überhaupt nichts. Schon damals schien die Ideologie über die Vernunft und den Sachverstand der Fachverbände gesiegt zu haben. In der 16. Legislatur legte die FDP/DVP-Fraktion einen, wenn auch handwerklich mangelhaften, Entwurf zu diesem Thema vor und verlangte abermals die Absenkung des Mindestalters auf sieben Jahre. Die Grünen führten als Gründe für die Ablehnung erneut nicht näher bezeichnete tierschutzrechtliche Bedenken und ethische Gründe an. Mangels der Fähigkeit der CDU, eine eigene Position zu vertreten, scheiterte auch dieser Entwurf an der grünen Parlamentsmehrheit. Minister Hauk wies damals darauf hin, dass bezweifelt werde, dass Kinder zwischen sieben und zehn Jahren hinreichend sachkundig seien, um den gesamten Umfang des Angelns selbstständig unter Aufsicht durchzuführen. Da fragt man sich aber schon, ob der Minister weiß, was im Gesetz steht. Denn darin steht nicht, dass ein Kind oder Jugendlicher den ganzen Umfang durchführen können muss; das wird heute auch nicht bei der Vergabe des Jugendfischereischeins verlangt. Aber das Kind bzw. der Jugendliche ist dazu in Begleitung berechtigt. Auf ebendiese Begleitung kommt es an; die Sachkenntnis der Begleitperson ist entscheidend. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: Sehr gut!) Wenn Sie Vertrauen in die Angler, in die Fachverbände und in die Fischereiprüfung in Baden-Württemberg haben, können wir diese Sachkenntnis voraussetzen. Übrigens hat das schon Grün-Rot 2011 erkannt. Im Gesetzentwurf hieß es: Durch die angestrebte Änderung – also die Absenkung des Mindestalters – dürfen sie – also die Kinder – sich nun etwas aktiver am Angelvorgang beteiligen und z. B. unter Aufsicht eine Angel einholen. Beim Jugendfischereischein geht es doch vorrangig um die frühzeitige Heranführung an die Fischerei und gerade nicht darum, dass schon volle Verantwortung übernommen wird. Auch deshalb sprechen wir uns gegen eine starre Mindestaltersgrenze bei der Vergabe des Jugendfischereischeins aus. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wenn ein Kind schon mit sechs Jahren, fünf Jahren oder in einem Alter darunter in der Lage ist, gewisse Tätigkeiten zu übernehmen, soll die Ausübung in unseren Augen nicht am ode – 77. Sitzung – Mittwoch, 8. November 2023 Lebensalter scheitern. Sie werden nicht erleben, dass Zweijährige Fische selbstständig einholen und diese töten, (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) weil – erstens – die Kinder dazu in der Regel körperlich nicht in der Lage sind und weil – zweitens – der begleitende Inhaber des Fischereischeins das Kind nur so weit selbstständig handeln lassen wird, wie dies auch im Sinn der Fischerei und des Tierwohls sein kann. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Die Grenze besteht dort, wo der Inhaber des Fischereischeins einen sachgerechten Angelvorgang nicht mehr gewährleistet sieht. Wir sind der Ansicht, dass die Angler in Baden-Württemberg durchaus in der Lage sind, diese Verantwortung zu übernehmen, und das besser beurteilen können als fachfremde Politiker hier im Landtag. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Um noch einmal auf die ethischen Gründe zurückzukommen, die die Grünen angeführt haben: Wir halten es für ethisch begrüßenswert, wenn eine Familie mit ihren Kindern in heimischen Gewässern fischen geht und ihrem Nachwuchs beibringt, wo ihre Lebensmittel herkommen und was nötig ist, um diese essen zu können. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Was ist mit auslän- dischen Gewässern?) Uns erscheint das jedenfalls besser, als nur auf Fisch aus dem Supermarkt zurückzugreifen, der um die halbe Welt transportiert wurde, auch wenn er dann in einem vermeintlichen Bioladen zum Kauf angeboten wird. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Was ist, wenn Fi- sche über die Grenze kommen? – Vereinzelt Heiter- keit) Angeln als Naturerlebnis fördert das Verständnis und das Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Sehr richtig! – Zu- ruf von den Grünen: Wanderfische! – Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Ausländische Wanderfische, ganz schlimm!) Die frühzeitige Heranführung an diese Tätigkeit trägt nachhaltig zur Hege und Pflege der Fischbestände in Baden-Württemberg bei. Auch deshalb befürworten wir eine Umbenennung des Jugendfischereischeins in „Kinder- und Jugendfischereischein“, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So viel zum Büro- kratieabbau!) weil vermittelt werden soll, dass auch Kinder dazu aufgerufen sind, sich im Bereich des Angelns zu engagieren. Auch andere Länder haben damit positive Erfahrungen gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern muss die Begleitung nicht einmal volljährig sein; in Brandenburg können Kinder (Bernhard Eisenhut) bereits ab acht Jahren Friedfische angeln, ein Fischereischein ist dafür nicht notwendig. Auch im Saarland gibt es für den Jugendfischereischein überhaupt keine Untergrenze. Aus diesen Ländern sind keine Verstöße gegen das Tierwohl bekannt. Wir sollten Kindern ohnehin wieder vermitteln, sich mehr in der Natur aufzuhalten, statt sich auf der Straße festzukleben. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD –
