Christine Neumann-Martin
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Koalition arbeitet ihre Aufgaben ab. Sie liefert, wie Kollege Tok geschildert hat. Das sieht man einmal mehr an diesem Gesetzentwurf. Manchmal diskutieren wir hier über Gesetze, deren Titel länger sind als ihre Inhalte und deren Konsequenzen überschaubar sind. Heute Nachmittag erleben wir aber das Gegenteil. Hinter dem nüchternen Titel „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ versteckt sich der Weg zur digitalen Bauverwaltung. Das ist der größte Umbruch in der Bauverwaltung seit der Einführung des Baugesetzbuchs. Mit dem Blick auf den Titel möchte man also der Ministerin nach Goethe sagen: Du sprichst ein großes Wort gelassen aus. Denn was sind die Inhalte und die Folgen? Bauanträge können nur noch elektronisch gestellt werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um eine medienbruchfreie, digitale Bearbeitung vorzunehmen. Dadurch ist auch gemeinschaftliches Arbeiten der unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten am Antrag möglich. Das beschleunigt, und das verhindert Leerlauf, wenn Anträge keine Ehrenrunden mehr drehen müssen. Zudem werden Dinge klargestellt wie die Information der Gemeinden, die nicht selbst Baurechtsbehörde sind, und die Frage, auf welchen Kanälen Anträge gestellt werden. Das alles sind wichtige Fragen, wenn man digitale Systeme schafft. Wir schaffen mit der Digitalisierung auch ein Mehr an Transparenz, so wie wir alle uns das wünschen. Nun hat die FDP/DVP einen Änderungsantrag gestellt, wie der Kollege Tok schon gesagt hat. Ich möchte kurz darauf eingehen: Der Antrag von Ihnen, liebe FDP/DVP, erweitert den vorliegenden Gesetzentwurf um einen neuen Punkt, und zwar die Einführung bzw. Wiedereinführung einer Typengenehmigung. Ich möchte den Kollegen schon jetzt sagen: Wir sind inhaltlich gar nicht weit voneinander entfernt. Wir werden den Änderungsantrag an dieser Stelle aber ablehnen. Auch den AfD-Änderungsantrag werden wir ablehnen. (Abg. Anton Baron AfD: Was? – Unruhe) – Sehr verwunderlich, oder? (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Damit habe ich über- haupt nicht gerechnet!) – Das habe ich mir fast gedacht; deswegen sage ich es. – In der Tat hat die Ministerin angekündigt, dass die Typengenehmigung kommt. Sie ist für die anstehende Landesbauord- (Christine Neumann-Martin) nungsnovelle in Arbeit, wie Kollege Tok schon ausgeführt hat. Sie gewinnen also an dieser Stelle heute nichts. Außerdem beschäftigt sich der Gesetzentwurf mit der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren. Da sollte aus Gründen der Normenklarheit auch die Digitalisierung drin sein und nichts wesentlich Fremdes. Ich fasse also zusammen: Mit diesem und anderen Gesetzen gehen wir den Weg zur digitalen Bauverwaltung. Das ist der größte Umbruch in diesem Bereich seit der Einführung des Baugesetzbuchs. Das Baurecht wird damit schneller und transparenter. Wir stimmen daher dem Gesetzentwurf zu und lehnen die Änderungsanträge ab, da sie an dieser Stelle nicht hineinpassen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
